Nachverdichtung der Studierendensiedlung am Seepark, Freiburg - Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 119 - 440.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachverdichtung der Studierendensiedlung am Seepark, Freiburg - Elektroarbeiten
Nachverdichtung der Studierendensiedlung am Seepark, Sundgauallee Freiburg Neubau von einem Studierendenwohnheim Haus 26 – 8 Geschosser mit Kellergeschoss:
Zimmeranzahl ca. 98 Zimmer.
Sundgauallee 26
79110 Freiburg
— 45 Stck. Unterverteiler 110 m Kabelrinnen 100 bis 500 mm,
— 1 600 Stck. Schalter, Steckdosen,
— CEE Steckdosen ca. 19 000 m Kabel u. Leitungen von 3 x 1,5 bis 5 x 50 qmm,
— 1 EDV - Netzwerkschrank,
— 42 Zoll mit ca. 5 900 m EDV Kabel,
— 350 Stck. Leuchten Decken- und Wandleuchten, Sibel,
— 1 Stck. Baustromanlagen mit Baustromverteiler u. Leuchten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektroarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Breisach
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Postleitzahl: 79206
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so hat es die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) darauf hinzuweisen.
Rückfragen per E-Mail, per Fax sowie telefonische Rückfragen oder Rückfragen per Brief werden nicht beantwortet.
Schlusstermin für den Eingang von Rückfragen ist der 31.5.2021, 12.00 Uhr.
Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bieter bis 2.6.2021, 14.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des§ 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]