Tanklöschfahrzeug TLF 4000 FFW Tuttlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-31
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuttlingen.de/de/Politik-Verwaltung/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Tanklöschfahrzeug TLF 4000 FFW Tuttlingen
Anschaffung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 4000 nach DIN 14530-21 für die Freiwillige Feuerwehr Tuttlingen, Abteilung Tuttlingen
Das Fahrzeug ersetzt ein TLF 24/50 aus dem Baujahr 1995.
Das einsatztaktische Konzept sieht vor, dass das Fahrzeug vornehmlich an Einsatzstellen mit kritischer Wasserversorgung zum Einsatz kommt. Hierzu zählen sowohl innerstädtische Bereiche als auch Vegetationsbrände im Gelände sowie Einsatzstellen auf Straßen außerhalb des Stadtgebiets. Dementsprechend liegen die einsatztaktischen Prioritäten auf der Löschwasserversorgung sowie auf der Bereitstellung von Sonderlöschmittel (Schaum). Die feuerwehrtechnische Beladung orientiert sich weitestgehend an der Norm und wird durch Gerätschaften nach örtlichen Belangen ergänzt.
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges 4000 nach DIN 14530-21 – Fahrgestell und Aufbau
Feuerwache Tuttlingen
Stockacher Straße 162
78532 Tuttlingen
Anlieferungsort für die Endabnahme des komplett fertigen TLF 4000 ist der Hof der Feuerwehrwache bzw. die dortige Fahrzeughalle (witterungsabhängig).
Tanklöschfahrzeug Typ TLF 4000:
Technische Spezifikationen für ein 4 x 4 Allradfahrgestell mit Aufbau sowie dem feuerwehrtechnischen Ausbau.
— Eine ausführliche Beschreibung der Bauweise des Aufbaus mit aussagefähigen Zeichnungen und Abbildungen ist verpflichtender Ausschreibungsbestandteil,
— zu Ziff. II.2.7) Laufzeit des Vertrags:
Die Lieferung des komplett fertigen Fahrzeugs hat innerhalb von 18 Monaten ab Auftragserteilung zu erfolgen.
Es ist eine verbindliche Fertigungszeit (Durchlaufzeit in Wochen) für jedes Los ab Auftragseingang zu nennen. Sollte der verbindlich zugesagte Liefertermin nicht eingehalten werden, kommt der Auftragnehmer mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Der Liefertermin für das Los 1 ist Bestandteil der Angebotswertung. Die im Angebot zu benennenden Liefertermine werden Vertragsbestandteil.
Lieferung der feuerwehrtechnische Beladung und Ausrüstung
Feuerwache Tuttlingen
Stockacher Straße 16
78532 Tuttlingen
Anlieferungsort für die Endabnahme des komplett fertigen TLF 4000 ist der Hof der Feuerwehrwache bzw. die dortige Fahrzeughalle (witterungsabhängig).
Tanklöschfahrzeug Typ TLF 4000:
Feuerwehrtechnische Beladung und Ausrüstung
— Bei gewissen Gerätschaften sind Firmenangaben und Typbezeichnungen eingefügt, um eine Vereinheitlichung von bereits in der Feuerwehr Tuttlingen vorhandenem Gerät zu erzielen. Die gewählten Firmenangaben und Typbezeichnungen sind grundsätzlich verbindlich. Gleichwertige Produkte sind zulässig, müssen allerdings deutlich gekennzeichnet werden und müssen mindestens die gleichen Leistungen bzw. den gleichen Einsatzwert erbringen – dies ist schriftlich nachzuweisen und dem Angebot beizulegen,
— Zu Ziff. II.2.7) Laufzeit des Vertrags:
Die Lieferung des komplett fertigen Fahrzeugs hat innerhalb von 18 Monaten ab Auftragserteilung zu erfolgen.
Es ist eine verbindliche Fertigungszeit (Durchlaufzeit in Wochen) für jedes Los ab Auftragseingang zu nennen. Sollte der verbindlich zugesagte Liefertermin nicht eingehalten werden, kommt der Auftragnehmer mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Der Liefertermin für das Los 1 ist Bestandteil der Angebotswertung. Die im Angebot zu benennenden Liefertermine werden Vertragsbestandteil.
Beklebung des Fahrzeuges
Feuerwache Tuttlingen
Stockacher Straße 162
78532 Tuttlingen
Anlieferungsort für die Endabnahme des komplett fertigen TLF 4000 ist der Hof der Feuerwehrwache bzw. die dortige Fahrzeughalle (witterungsabhängig).
Tanklöschfahrzeug Typ TLF 4000:
— Beklebung des Fahrzeugs gemäß Beschreibung.
Zu Ziff. II.2.7) Laufzeit des Vertrags:
Die Lieferung des komplett fertigen Fahrzeugs hat innerhalb von 18 Monaten ab Auftragserteilung zu erfolgen.
Es ist eine verbindliche Fertigungszeit (Durchlaufzeit in Wochen) für jedes Los ab Auftragseingang zu nennen. Sollte der verbindlich zugesagte Liefertermin nicht eingehalten werden, kommt der Auftragnehmer mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Der Liefertermin für das Los 1 ist Bestandteil der Angebotswertung. Die im Angebot zu benennenden Liefertermine werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; oder andere Erlaubnis-Nachweise zur Berufsausübung, falls keine Pflicht zur Eintragung in Berufs-/Handelsregister besteht) oder gleichwertige Bescheinigung eines anderen Mitgliedstaates/Landes,
— Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers. Für Bieter-Unternehmen nicht mit Sitz in Deutschland: Angabe des entsprechenden Versicherungsträgers),
— Zugelassen sind Bieter nur, wenn keine schwere Verfehlung begangen wurde, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
— ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern,
—— Nachweisführung zur Eignung:
Die Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung zu o. gen. Punkten mit dem Angebot das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Komm EU (L) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung) ausgefüllt einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann auch als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden, § 122 GWB.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch Vorlage eines Präqualifikationszertifikats führen, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle mit dem Angebot mitzuteilen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass diese ggf. die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen sowie deren PQ-Nummer anzugeben.
— Bei vorgesehener Bietergemeinschaft:
Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden bevollmächtigten Mitglieds, welches die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
— Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns:
Von Seiten des Auftraggebers wird für Los 1 ein Formular zur Verfügung gestellt: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt.
— Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen),
— Insolvenzverfahren und Liquidation (ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren darf weder beantragt noch eröffnet sein, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
—— zum Nachweis der Erfüllung o. gen. Punkte genügt vorerst das Einreichen der Eigenerklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Formular Komm EU (L) EigE). Die Eignungsnachweise werden dann von den Bietern der engeren Wahl nachgefordert oder die Vorlage eines Präqualifikationszertifikats, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist (- die PQ-Nummer ist mit dem Angebot mitzuteilen). Es wird auch der Eignungsnachweis mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 122 GWB akzeptiert.
— Angaben über die Ausführung von 3 Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), wobei für jede davon mindestens anzugeben sind: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, mit eigenem Personal ausgeführter Umfang, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäß ausgeführte Leistung,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen.
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit der Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen. Auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmen, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers und dafür, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen sowie im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird.
—— zum Nachweis der Erfüllung o. gen. Punkte genügt vorerst das Einreichen der Eigenerklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Formular Komm EU (L) EigE). Die Eignungsnachweise werden dann von Bietern der engeren Wahl nachgefordert oder die Vorlage eines Präqualifikationszertifikats, das in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist (- die PQ-Nummer ist mit dem Angebot mitzuteilen). Es wird auch der Eignungsnachweis mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 122 GWB akzeptiert,
— Gleichwertigkeitsnachweise bei den im LV beschriebenen Positionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Tuttlingen, Fachbereich Planung und Bauservice, Dachgeschoss (3. OG) Zi. D12, Rathausstraße 1, 78532 Tuttlingen
Bieter sind nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Die Bieterkommunikation findet bis zur Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über den Button „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP) statt; danach auch schriftlich oder in Textform.
Anfragen zur Ausschreibung sind über den Button „Kommunikation“ im DTVP zu stellen.
Angebote können ausschließlich elektronisch über das DTVP, Button „Angebote“ abgegeben werden.
— Für die Anschaffung wird ein Zuschuss des Landes Baden-Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017 gewährt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6UR6V5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]