Reinigung Kita Kentuckyallee, Hort Rhode-Island-Allee, Hort Thomas-Mann-Straße
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 133-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung Kita Kentuckyallee, Hort Rhode-Island-Allee, Hort Thomas-Mann-Straße
Die Stadt Karlsruhe vergibt Reinigungsdienstleistungen für die Kita Kentuckyallee 120, den Hort Rhode-Island-Allee 88 und den Hort Thomas-Mann-Straße 1 wie folgt:
— Los 1: Kita Kentuckyallee 120, Unterhalts- und Grundreinigung,
— Los 2: Hort Rhode-Island-Allee 88, Unterhalts- und Grundreinigung,
— Los 3: Hort Thomas-Mann-Straße 1, Unterhalts- und Grundreinigung,
— Los 4: Glasreinigung für alle 3 Objekte.
Kita Kentuckyallee
Kentuckyallee 120
76149 Karlsruhe
Die Stadt Karlsruhe überträgt dem Auftragnehmer die sach-, fach- und fristgerechte Ausführung der Unterhalts- und Grundreinigung für das oben genannte Reinigungsobjekt mit einem Umfang von:
Unterhaltsreinigung 2 628,80 m2 an 233 Tage/a und Grundreinigung 1 403,04 m2 einmal jährlich (nach Bedarf).
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um maximal zweimal 2 Jahre, wenn er nicht vom Auftraggeber mit jeweils einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Hort Rhode-Island-Allee
Rhode-Island-Allee 88
76149 Karlsruhe
Die Stadt Karlsruhe überträgt dem Auftragnehmer die sach-, fach- und fristgerechte Ausführung der Unterhalts- und Grundreinigung für das oben genannte Reinigungsobjekt mit einem Umfang von:
Unterhaltsreinigung 956,48 m2 an 233 Tage/a und Grundreinigung 963,48 m2 einmal jährlich (nach Bedarf).
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um maximal zweimal 2 Jahre, wenn er nicht vom Auftraggeber mit jeweils einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Hort Thomas-Mann-Straße
Thomas-Mann-Straße 1
76189 Karlsruhe
Die Stadt Karlsruhe überträgt dem Auftragnehmer die sach-, fach- und fristgerechte Ausführung der Unterhalts- und Grundreinigung für das oben genannte Reinigungsobjekt mit einem Umfang von:
Unterhaltsreinigung 818,43 m2 an 233 Tage/a und Grundreinigung 649,60 m2 einmal jährlich (nach Bedarf).
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um maximal zweimal 2 Jahre, wenn er nicht vom Auftraggeber mit jeweils einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Glasreinigung
Kentuckyallee 120, 76149 Karlsruhe Rhode-Island-Allee 88, 76149 Karlsruhe Thomas-Mann-Straße 1, 76189 Karlsruhe
Die Stadt Karlsruhe überträgt dem Auftragnehmer die sach-, fach- und fristgerechte Ausführung der Glasreinigung für die oben genannten drei Reinigungsobjekte mit einem Umfang von:
Kentuckyallee 120, 76149 Karlsruhe: 656,67 m2 ohne Rahmen einmal pro Jahr (nach Bedarf) und 656,67 m2 mit Rahmen einmal pro Jahr (nach Bedarf) Rhode-Island-Allee 88, 76149 Karlsruhe: 214,40 m2 ohne Rahmen einmal pro Jahr (nach Bedarf) und 214,40 m2 mit Rahmen einmal pro Jahr (nach Bedarf) Thomas-Mann-Straße 1, 76189 Karlsruhe: 182,13 m2 ohne Rahmen einmal pro Jahr (nach Bedarf) und 182,13 m2 mit Rahmen einmal pro Jahr (nach Bedarf).
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um maximal zweimal 2 Jahre, wenn er nicht vom Auftraggeber mit jeweils einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
— nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen, d. h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
— nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen,
— eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
— der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht,
— der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
— über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens)
— eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
—— mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personnen- und Sachschäden je Schadensfall,
—— mind. [Betrag gelöscht] EUR für Tätigkeitsschäden je Schadensfall,
—— mind. [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden je Schadensfall,
—— mind. [Betrag gelöscht] EUR bei Schlüsselverlust. Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über – Referenzprojekte (Mindestanzahl 3):
Erklärung, dass ich/wir innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E34785931.Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind bis spätestens 22.7.2021 ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).