Polder Bellenkopf/Rappenwört: TWP1/2; Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: RPKR53-2021-035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Polder Bellenkopf/Rappenwört: TWP1/2; Tragwerksplanung
Der Polder Bellenkopf/Rappenwört (BeRa) ist Teil des Integrierten Rheinprogramms (IRP) im Regierungsbezirk Karlsruhe. Der Polder wird ein Retentionsvolumen von ca. 14 Mio. m3 auf ca. 510 ha aufweisen. Er besteht aus einer Vielzahl an Einzelmaßnahmen, die in 9 Lose aufgeteilt sind.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt seit Dezember 2020 vor. 2021 soll die Vergabe der Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung erfolgen und die Ausführungsplanung beginnen. Fertigstellungsziel der baulichen Umsetzung ist 2028. Weitere Einzelheiten zum Vorhaben und der Losbildung können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen Nummerngruppe 500, insb. Unterlage 510).
Für diese Lose werden mit dieser Auftragsbekanntmachung die freiberuflichen Leistungen der Tragwerksplanung in 2 Losen ausgeschrieben: TWP 1 umfasst die Objekte der Lose 1, 2, 3 und 8 (Trenndamm und Maßnahmen im Polder); TWP2 umfasst die Objekte der Lose 4, 5, 6 (Hauptdamm und Schutzmaßnahmen im Binnenland).
Bei Teilnahme am Verfahren für beide Lose sind die Bedingungen und zusätzlichen Angaben in Ziff. VI.3) zu beachten.
TWP1 und TWP2
Los TWP1: Tragwerksplanung (Lose 1, 2, 3, 8)
76287 Rheinstetten Der Polderraum erstreckt sich entlang des rechten Rheinufers im Wesentlichen im Land- und Stadtkreis Karlsruhe zwischen Rheinstetten-Neuburgweier (Rhein-km 353,8, 76287 Rheinstetten) im Südwesten und dem Rheinhafendampfkraftwerk der EnBW (Rhein-km 359,3) bei Karlsruhe-Daxlanden im Nordosten. Auch die Gemeinde Au am Rhein im Landkreis Rastatt ist von dem Vorhaben tangiert.
II.2.4.1) geplanter Maßnahmenumfang im Los TWP1:
Die zu vergebenden Leistungen des Loses beziehen sich auf verschiedene Objekte der Lose 1, 2, 3 und 8:
— Los 1, Trenndamm, Zulaufbereich: Durchlässe,
— Los 2, Ein- und Auslassbauwerke im Trenndamm: 5 Ein- und Auslassbauwerke,
— Los 3, Anpassungsmaßnahmen Hermann-Schneider-Allee / Rheinpark / Naturschutzzentrum: Pumpwerke, Durchlässe und Fußgängerstege,
— Los 8, weitere Baumaßnahmen, insbesondere Brücken und Durchlässe.
Eine detaillierte Übersicht der zu bearbeitenden Maßnahmen/Objekte ist der Unterlage 510 (Maßnahmenliste) der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform zu entnehmen.
II.2.4.2) Leistungsbild:
Das Los TWP1 beinhaltet die folgenden Leistungen für verschiedene Ingenieurbauwerke der Lose 1, 2, 3 und 8:
1) Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LP 1-6 vollständig,
2) Besondere Leistungen der Leistungsphase 8:
a) Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,
b) bei Bedarf: Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe.
Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung (Unterlage 302 der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform) entnommen werden.
II.2.4.3) Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, i.d.R. wie folgt:
Stufe I = Grundauftrag: Leistungen bis zur Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 1 bis 6)
Stufe II = optionale Leistungen: i.W. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks oder der Baubehelfe (im Zuge der LP 8).
Die ausgeschriebene Vertragslaufzeit umfasst eine Dauer von ca. 8 Jahren bis zur geplanten Gesamtfertigstellung der Baumaßnahmen (Terminziel: 2028) zuzüglich Gewährleistungszeit von 4 Jahren. Die Laufzeit ist abhängig von verschiedenen Faktoren, u. a. dem Zeitplan der weiteren Umsetzung. Die Leistungen des Auftragnehmers enden daher erst nach Erledigung aller übernommenen Leistungen und nicht zwingend am 31.12.2028.
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) die Anzahl der Bewerber, nach den folgenden, objektiven Auswahlkriterien: spez. Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld, Referenzen des Bewerbers, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Gesamteindruck der Bewerbung.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen 120 Hinweise zum Vergabeverfahren, 122 Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen, 123 Auswertungsbogen Auswahlkriterien).
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4)
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, eine Genehmigung nicht vorliegt, die weitere Finanzierung oder erforderliche Flächen nicht gesichert sind, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Bei Teilnahme am Verfahren für beide Lose TWP1 und TWP2 sind die Bedingungen und zusätzlichen Angaben in Ziff. VI.3 zu beachten.
Los TWP2: Tragwerksplanung (Lose 4, 5, 6)
76287 Rheinstetten Der Polderraum erstreckt sich entlang des rechten Rheinufers im Wesentlichen im Land- und Stadtkreis Karlsruhe zwischen Rheinstetten-Neuburgweier (Rhein-km 353,8, 76287 Rheinstetten) im Südwesten und dem Rheinhafendampfkraftwerk der EnBW (Rhein-km 359,3) bei Karlsruhe-Daxlanden im Nordosten. Auch die Gemeinde Au am Rhein im Landkreis Rastatt ist von dem Vorhaben tangiert.
II.2.4.1) geplanter Maßnahmenumfang im Los TWP2:
Die zu vergebenden Leistungen des Loses beziehen sich auf verschiedene Objekte der Lose 4, 5 und 6:
— Los 4, Hauptdamm RHWD XXVa – XXVI mit Gräben 1-3: Durchlässe, Grünbrücken,
— Los 5, Schutzmaßnahmen im Binnenland: Pumpwerke, Grundwasserhaltungen,
— Los 6, Betriebshof und Gebäude Steuerstand.
Eine detaillierte Übersicht der zu bearbeitenden Maßnahmen/Objekte ist der Unterlage 510 (Maßnahmenliste) der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform zu entnehmen.
II.2.4.2) Leistungsbild:
Das Los TWP 2 beinhaltet die folgenden Leistungen für verschiedene Ingenieurbauwerke der Lose 4, 5 und 6:
1) Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LP 1-6 vollständig,
2) Besondere Leistungen der Leistungsphase 8:
a) Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,
b) bei Bedarf: Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe.
Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung (Unterlage 302 der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform) entnommen werden.
II.2.4.3) Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, i.d.R. wie folgt:
Stufe I = Grundauftrag: Leistungen bis zur Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 1 bis 6)
Stufe II = optionale Leistungen: i.W. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks oder der Baubehelfe (im Zuge der LP 8).
Die ausgeschriebene Vertragslaufzeit umfasst eine Dauer von ca. 8 Jahren bis zur geplanten Gesamtfertigstellung der Baumaßnahmen (Terminziel: 2028) zuzüglich Gewährleistungszeit von 4 Jahren. Die Laufzeit ist abhängig von verschiedenen Faktoren, u. a. dem Zeitplan der weiteren Umsetzung. Die Leistungen des Auftragnehmers enden daher erst nach Erledigung aller übernommenen Leistungen und nicht zwingend am 31.12.2028.
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) die Anzahl der Bewerber, nach den folgenden, objektiven Auswahlkriterien: spez. Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld, Referenzen des Bewerbers, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Gesamteindruck der Bewerbung.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen 120 Hinweise zum Vergabeverfahren, 122 Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen, 123 Auswertungsbogen Auswahlkriterien).
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4)
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, eine Genehmigung nicht vorliegt, die weitere Finanzierung oder erforderliche Flächen nicht gesichert sind, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Bei Teilnahme am Verfahren für beide Lose TWP1 und TWP2 sind die Bedingungen und zusätzlichen Angaben in Ziff. VI.3 zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung kann die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister wie folgt vorgelegt werden:
Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gemäß § 44 (1) VgV (ausgestellt nach dem 01.01.2021, in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister; bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung; bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
Weitere Einzelheiten werden im Hinweispapier auf der Vergabeplattform (Unterlage 120) dargelegt.
Als Nachweise für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit werden u. a. verlangt:
a) Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 (4) Nr. 2 VgV),
b) Erklärung über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich (§ 45 (4) Nr. 4 VgV),
c) Erklärung über die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens, die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 46 (3) Nr. 2 und 8 VgV).
d) Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen wird nach § 48 (3) VgV eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV verlangt; wahlweise können die in der EEE enthaltenen Erklärungen und Angaben als Eigenerklärungen eingereicht werden. Die EEE wird als Vorlage (xml-Format) vom Auftraggeber zusammen mit weiteren Unterlagen elektronisch bereitgestellt. Die EEE ist in elektronischer Form auszufertigen, mit dem vollständigen Vor- und Zunamen des Erstellers zu versehen, zu unterschreiben und mit dem Teilnahmeantrag über die in Ziff. I.3) genannten Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format). Ergänzend zur EEE und den darin geforderten Erklärungen und Angaben werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung bzw. den ergänzenden Unterlagen genannt sind.
e) Soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in elektronischer Form einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format). Vor Vergabe/im Auftragsfall ist die Erklärung auf Anforderung im Original vorzulegen. Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
f) Soweit zutreffend: Bei beabsichtigter Vergabe eines Unterauftrags wird mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile und Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). In diesem Fall ist vom beabsichtigten Unterauftragnehmer die EEE separat in elektronischer Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV). Von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und die beabsichtigen an Nachunternehmer einen Unterauftrag zu vergeben, ist spätestens mit Abgabe des Angebots die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers nach § 47 (1) VgV elektronisch vorzulegen.
g) Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen auf Anforderung im Original vorzulegen.
Weitere Einzelheiten zu den geforderten Nachweisen werden im Hinweispapier (Unterlage 120) auf der Vergabeplattform dargelegt.
Als Nachweise für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit werden insbesondere verlangt:
a) Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). über ausgeführte Leistungen in den letzten höchstens 20 Jahren seit Datum der Bekanntmachung, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards).
b) Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleitung [PL], stellvertretende Projektleitung [SPL]) und der Funktion beim Bewerber.
c) Nachweis geeigneter Referenzen des verantwortlichen Personals (§ 46 (3) Nr. 1 VgV) (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards). Hinweis: Da die Erfahrung des Personals bei den Zuschlagskriterien mit gewertet wird, sind im Teilnahmewettbewerb zunächst PL und SPL zu benennen. Deren Referenzen werden erst in der zweiten Stufe im Verhandlungsverfahren verlangt.
d) Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen.
Weitere Einzelheiten zu den geforderten Nachweisen werden im Hinweispapier (Unterlage 120) auf der Vergabeplattform dargelegt. In den Vergabeunterlagen sind die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Mindeststandards eingehend beschrieben; auf die Unterlagen Nr. 122-124 wird hiermit gesondert hingewiesen.
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3 a) (Referenzen Bewerber):
Vergleichbare Erfahrungen mit den geforderten Leistungen für Lose TWP1 und TWP2 gemäß Ziff. II.2.4. Für die Wertung geeigneter Referenzen gelten folgende Mindeststandards, die aus den Angaben des Bewerbers zu den Referenzen eindeutig hervorgehen müssen:
a) Für alle Referenzen gilt: Leistungen nach § 51 HOAI, mind. LP3-6.
b) TWP1: Referenzen aus dem folgenden Spektrum vergleichbarer Objektarten. Als Mindesterfahrung gelten die Mindestreferenzen Ref. Nr. 1 und 2:
1) Ref. Nr. 1 (Mindestreferenz): Neubau Regelungsbauwerk des Wasserbaus (Massivbau, z.B. Durchlassbauwerk, Wehranlage, Pumpwerk oder vglb., Baukosten >1 Mio. EUR netto, min. HZ III). Zusatzpunkte ggf. bei: Berücksichtigung Stahlwasserbau und/oder Maschinentechnik, LP8 Ingenieurtechn. Kontrolle der Ausführung der Ausführung.
2) Ref. Nr. 2 (Mindestreferenz): Baugrubenverbau (z. B. Spundwandkasten, Baukosten >300 TEUR netto, min. HZ II). Zusatzpunkte ggf. bei: HZ III oder höher, LP 8 Ingenieurtechn. Kontrolle der Ausführung.
3) Ref. Nr. 3: Neubau Mehrfeldbrücke (>50 m Länge, min. HZ II). Zusatzpunkte ggf. bei: mit schwierigen Gründungen mind. HZ IV, LP8 Ingenieurtechn. Kontrolle der Ausführung.
4) Ref. Nr. 4 bis 6: Die weiteren möglichen Referenzen sind aus dem Spektrum vergleichbarer Objekte wertbar: Objekte analog Referenzen 1-3; Ingenieurbauwerke des Wasserbaus (Baukosten >300 TEUR netto, min. HZ II); Neubau Einfeldbrücke einfacher Bauart, Durchlass unter Straße oder vgl. (Spannweite min. 5 m, Baukosten >200 T EUR netto, min. HZ II); Neubau Fußgängersteg in Holzbauweise (>30 m Länge, min. HZ II).
c) TWP2: Referenzen aus dem folgenden Spektrum vergleichbarer Objektarten. Als Mindesterfahrung gelten die Mindestreferenzen Ref. Nr. 1 und 2:
1) Ref. Nr. 1 (Mindestreferenz): Neubau Regelungsbauwerk des Wasserbaus (Massivbau, z. B. Durchlassbauwerk, Wehranlage, Pumpwerk oder vglb., Baukosten >1 Mio. EUR netto, min. HZ III). Zusatzpunkte ggf. bei: Berücksichtigung Stahlwasserbau und/oder Maschinentechnik, LP8 Ingenieurtechn. Kontrolle der Ausführung der Ausführung.
2) Ref. Nr. 2 (Mindestreferenz): Baugrubenverbau (z. B. Spundwandkasten, Baukosten >300 T EUR netto, min. HZ II). Zusatzpunkte ggf. bei: HZ III oder höher, LP 8 Ingenieurtechn. Kontrolle der Ausführung.
3) Ref. Nr. 3: Neubau Bürogebäude oder vglb. Tragwerk (Baukosten >600 T EUR netto, mind. 2 Etagen, mind. HZ III). Zusatzpunkte ggf. bei: HZ IV oder V, LP 8 Ingenieurtechn. Kontrolle der Ausführung.
4) Ref. Nr. 4 bis 6: Die weiteren möglichen Referenzen sind aus dem Spektrum vergleichbarer Objekte wertbar: Objekte analog Referenzen 1-3; Ingenieurbauwerke des Wasserbaus (Baukosten >300 TEUR netto, min. HZ II); Neubau Einfeldbrücke einfacher Bauart, Durchlass unter Straße oder vgl. (Spannweite min. 5 m, Baukosten >200 T EUR netto, min. HZ II).
d) TWP1+2: Die Referenzen Nr. 1 bis 3 werden einer differenzierteren Bewertung mit möglichen Zusatzpunkten unterzogen, wie in Buchstabe b) und c) erwähnt.
e) Die Referenzen Nr. 1 bis 6 sind vom Bewerber (bei Bietergemeinschaften: von mind. einem der Mitglieder) oder über Eignungsleihe von dessen im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmern vorzulegen. Dabei sind nur eigene, vom Bewerber oder dessen Nachunternehmern erbrachte Leistungen anzuführen.
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3 c) (Referenzen Projektleitung und Stellvertretende Projektleitung):
Referenzen für die Projektleitung und die Stellvertretende Projektleitung werden erst mit Angebotsabgabe gefordert und auch erst mit dem Angebot gewertet. Diese Referenzen sind im Teilnahmewettbewerb noch nicht einzureichen.
Allgemein werden nachstehende Anforderungen als vorläufige Information benannt, die Spezifizierung und die Vorgabe zur vorzulegenden Form erfolgen mit der Angebotsaufforderung an die nach Ziff. II.2.9 ausgewählten Bewerber.
Von Projektleitung und Stellvertretende Projektleitung werden mit Angebotsabgabe geeignete Referenzen wie folgt erwartet: Vergleichbare Erfahrungen im Leistungsspektrum der vom Bewerber geforderten Referenzen. Mindestens ein Projekt in verantwortlicher Position als Projektleitung oder Hauptbearbeiter der geforderten Leistungen für eine Objektart entsprechend Buchstaben b) (TWP 1) bzw. c) (TWP 2).
III.2.1.1)
Für die Erbringung der Leistung der verantwortlichen Projektleitung wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z. B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben, für welche ein Nachweis beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person (siehe auch Erklärung zum Personal). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für das Mitglied beizufügen, welches die Projektleitung stellt.
Die Vertragsbedingungen sind den Unterlagen Nr. 400 ff. zu entnehmen. Das Vorhaben ist geprägt von einem hohen Maß an Komplexität mit vielen Teilmaßnahmen und Beteiligten und unterliegt umfangreichen Bedingungen des Planfeststellungsbeschlusses. Auf die Projektunterlagen 500 ff. wird verwiesen. Dies erfordert im Zuge der Umsetzung von allen Beteiligten ein hohes Maß an Abstimmung und Flexibilität in der Zusammenarbeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.1.6)
Bedingungen zur Losvergabe; Teilnahmeanträge/Angebote für beide Lose:
Bei Bewerbung auf beide Lose TWP1 und TWP2 sind 2 getrennte Teilnahmeanträge erforderlich. Die Teilnahmebedingungen gemäß Ziff. III gelten jeweils für beide Lose TWP1 und TWP2, soweit nicht anders angegeben.
Die Vergabe erfolgt losweise. Eine Vergabe beider Lose an einen Bieter ist nur möglich, sofern entsprechende Personalkapazitäten nachgewiesen werden (unterschiedliche Projektteams, zumindest bezogen auf die Stellvertretende Projektleitung). Bei Bewerbung auf beide Lose sind in der Erklärung zum vorgesehenen Personal (Ziff. III.1.3.a) daher entsprechend unterschiedliche Projektteams zu benennen.
Zu Ziff. II.2.10)
Bedingungen für Nebenangebote
Nebenangebote sind ausschließlich als Preisnebenangebote zugelassen, wenn ein Bieter ein Angebot für beide Lose einreicht und ein Sondernachlass für den Fall der Beauftragung beider Lose gewährt werden kann (z. B. Synergieeffekte bei Ausführung beider Lose). Die Preisnebenangebote werden nur bei realer Chance auf den Zuschlag in beiden Losen gewertet. Als Mindestanforderungen für die Nebenangebote (Bedingungen für die Wertung) gelten hierbei:
1. Es liegen zuschlagsfähige Angebote des Bieters für beide Lose vor, wobei die Nebenangebote losweise und getrennt von den Hauptangeboten einzureichen sind,
2. Preisnebenangebote sind möglich als Gesamtrabatt bezogen auf die Gesamtangebotssummen beider Lose (Nettosummen inkl. Nebenkosten). Sie gelten im Auftragsfall ohne Bedingungen für alle Abrechnungspositionen.
3. Preisnebenangebote sind im Hinblick auf die Auskömmlichkeit und die Wertung nach Aufforderung gesondert zu erläutern.
Allgemeininformation:
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der in Ziff. I.3) genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen/Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständisch über evtl. Änderungen informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBYYMR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland