Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel Süd
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-tuebingen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kreis-tuebingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel Süd
Landkreis Tübingen.
Der Landkreis Tübingen beabsichtigt, die Verkehrsleistung des Linienbündels Süd mit Wirkung zum 31.7.2023 (Betriebsbeginn) im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Vorgesehen ist eine Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags von ca. 8 Jahren.
Es handelt sich um Personenbeförderung im Linienverkehr auf den Linien 151, 152, 154 und 155. Eine im Rahmen des Vergabeverfahren erfolgende Aufteilung in Lose ist ausdrücklich vorbehalten.
Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Das Linienbündel Süd umfasst den Busverkehr auf folgenden Linien:
— Linie 151 Mössingen – Bästenhardt,
— Linie 152 (Melchingen – Salmendingen –) Talheim – Mössingen,
— Linie 154 Bad Sebastiansweiler – Belsen – Mössingen,
— Linie 155 Öschingen – Mössingen.
Die heute bis Melchingen/Salmendingen (Zollernalbkreis) verlängerten Fahrten sind in diesem Abschnitt nur dann beizubehalten, wenn die entsprechende Vereinbarung mit dem Zollernalbkreis verlängert wird.
Für die Linie 155 ist eine Kooperation mit dem Reutlinger Stadtverkehr abzuschließen, damit alle Fahrten, die die Haltestelle „Öschingen Reutlinger Straße“ bedienen, bis nach Reutlingen auf der dortigen Linie 5 – wie im aktuellen Fahrplan – durchgebunden werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zustellen. Diese Anträge müssen für die von dieser Vorabbekanntmachung erfassten Verkehre die Anforderungen erfüllen, die in dieser Vorabbekanntmachung und in dem vom Kreistag des Landkreises Tübingen beschlossenen Nahverkehrsplans beschrieben werden. Der Nahverkehrsplan Landkreis Tübingen ist unter der oben (Abschnitt I, I.1) angegebenen Internet-Adresse abrufbar und kann auf Anfrage zugesandt werden. Erfüllt ein Antrag die Anforderungen nicht, ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2aSatz 2 PBefG).
B) Vorgaben:
Es handelt sich um eine Vorinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Mit dieser Vorinformation wird ein Vergabeverfahren angekündigt, bei dem gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 das Kartellvergaberecht (GWB, VgV) Anwendung findet. Der voraussichtliche Beginn des Vergabeverfahrens ist im Juli 2022. Die Vergabe soll voraussichtlich mit Betriebsaufnahme zum 31.7.2023 erfolgen. Die Verkehrsleistungen stellen eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG dar.
Die zu erfüllenden Anforderungen an die Verkehrsleistung finden sich unter folgender Internet-Adresse: https://www.kreis-tuebingen.de/604199.html.
Im Übrigen gelten die Anforderungen an die ausreichende Verkehrsbedienung aus dem aktuellen Nahverkehrsplan des Landkreises Tübingen (siehe www.kreis-tuebingen.de).