Beschaffung eines Müllfahrzeuges mit Wasserstoffantrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 70 6-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Müllfahrzeuges mit Wasserstoffantrieb
Beschaffung eines Müllfahrzeuges mit Wasserstoffantrieb.
Ein Gesamtfahrzeug bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und Schüttung ist anzubieten. Ein Angebot kann nur auf das Gesamtfahrzeug abgegeben werden.
Heidelberg
Abschnitt 1: Lieferung eines 6X2/4 (NLA) Niederflurfahrgestells für ein Abfallsammelaufbau Hausmüll nach DIN EN 1501-1 Abschnitt 2: Lieferung und Montage eines Abfallsammelaufbaus Hausmüll Abschnitt 3: Lieferung und Montage einer Automatikschüttung (Lifter) für Abfallsammelbehälter nach DIN EN 840 1 bis 3 (Hausmüll) Abschnitt 4: Allgemeine Angaben zum Fahrzeug Abfallsammelfahrzeug mit größer als 22 cbm Aufbau und Schüttung für Abfallsammelbehälter nach DIN EN 840-1-2-3 zur Sammlung und zum Transport von Hausmüll. Das Niederflurfahrgestell inkl. der Abfallsammelaufbau und Systemschüttung-Lifter muss mindestens folgende technische Achslasten haben: VA min. 8 000 kg. MA min. 13 400 kg. HA-NLA min. 8 000 kg, Gesamtmasse min. 27 000 kg und für den Einsatz als Abfallsammelfahrzeug entsprechend der DIN 1501-1 in jeder Hinsicht geeignet und ausgerüstet sein.
Grundsätzlich sind notwendige Abstimmungen zwischen den einzelnen Herstellern des Fahr-gestells, des Aufbaus und gegebenenfalls der Schüttung vom Auftragnehmer vorzunehmen. Mehrkosten aufgrund mangelhafter Abstimmung zwischen den einzelnen Herstellern werden vom Auftraggeber nicht erstattet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.