Unterflur-Radsatzdrehmaschine Referenznummer der Bekanntmachung: 12 50 20
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr/Schwarzwald
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterflur-Radsatzdrehmaschine
Die SWEG Südwestdeutsche Landsverkehrs-AG (kurz SWEG) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt, zusammen mit Tochtergesellschaften, in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personenverkehr (SPNV).
Die SWEG plant auf dem Gelände des Betriebshofes Offenburg den Neubau eines Servicegebäudes mit Einbau einer Unterflurradsatzdrehmaschine.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zu ändern.
SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG
Rammersweierstraße 1h
77654 Offenburg
Die Beschaffung umfasst die Planung, Herstellung, Lieferung und betriebsfertige Montage und Inbetriebnahme einer Unterflurradsatzdrehmaschine für Schienenfahrzeuge sowie die Einweisung beziehungsweise Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers auf der Unterflurradsatzdrehmaschine für Schienenfahrzeuge.
Die Verordnung über den Bau und Betrieb von Eisenbahnen regelt die grundlegenden Anforderungen an die funktionale und technische Gestaltung der für die Abwicklung des Bahnbetriebes einzusetzenden Einrichtungen.
Diese Vorgaben und die anerkannten Regeln der Technik müssen durch den Auftragnehmer eingehalten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Selbstdarstellung des Bewerbers anhand einer aussagekräftigen Firmenpräsentation,
2. aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als sechs (6) Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist),
3. aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als sechs (6) Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist),
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Teil A, Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers).
1. Bankauskunft mit Angaben zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist) in deutscher Sprache (gegebenenfalls Original und beglaubigte Übersetzung),
2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
3. Angaben des Unternehmens zum Umsatz mit der Planung, Herstellung, Lieferung, betriebsfertigen Montage und Inbetriebnahme von Unterflurdrehmaschinen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (die Umsätze sind pro Geschäftsjahr anzugeben).
1. Angaben zum unternehmensbezogenen Qualitätsmanagement. Falls vorhanden, sind Kopien entsprechender Zertifikate (ISO 9001 oder gleichwertig) vorzulegen,
2. Angaben der Umweltmanagementmaßnahmen des Bewerbers. Falls vorhanden, sind Kopien entsprechender Zertifizierungen (ISO 14001 oder gleichwertig) vorzulegen.
— Zahlungsbedingungen: 30 Tage rein netto,
— Lieferbedingungen: DPU Bestimmungsort 77654 Offenburg, Rammersweierstr. 1 h.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie sich im Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft mit einem Teilnahmeantrag beworben haben und von der Vergabestelle zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihren Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen. Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede im Sinne des §1 GWB darstellen mit der Folge, dass die Bietergemeinschaft gemäß §124 Absatz 1 Nummer 4 GWB vom Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Bietergemeinschaft muss daher von sich aus im Teilnahmeantrag die Gründe darstellen, die ihre Bildung aus ökonomisch zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Erwägungen rechtfertigt. Die Vergabestelle behält sich vor, in diesem Fall weitere Angaben und Nachweise zu verlangen und die wettbewerbsrechtliche Relevanz weiter aufzuklären.
Bedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG-BW) des Landes Baden-Württemberg findet ebenso Anwendung wie die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil A der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt,
2. die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen,
3. die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern,
4. die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs (6) Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt,
5. die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Gemäß §160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Aufraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.