Überlassung passiver Infrastrukturen im Landkreis Schwäbisch – Hall und den Gemeinden Pfedelbach und Waldenburg (beide Landkreis Hohenlohe) zur Sicherstellung einer NGA – Breitbandversorgung
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Hall
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7904 / 94599-13
Fax: +49 7904 / 94599-29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lrasha.de/de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Überlassung passiver Infrastrukturen im Landkreis Schwäbisch – Hall und den Gemeinden Pfedelbach und Waldenburg (beide Landkreis Hohenlohe) zur Sicherstellung einer NGA – Breitbandversorgung
Der Auftraggeber sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb errichtet der Auftraggeber im Zweckverbandsgebiet passive Infrastrukturen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Form von NGA – Netzen (nachfolgend „passive Infrastruktur“ genannt).
Im Rahmen des Projektes erfolgt die Suche eines Netzbetreibers für das Gesamtnetz des Auftraggebers. Die Ausschreibung erfolgt deshalb in einem Los. Mit Zuschlagserteilung werden dem Auftragnehmer auf Grundlage eines Netzbetriebsvertrages mit dem Auftraggeber diese passiven Infrastrukturen im Wege der Pacht zum Netzbetrieb überlassen. Im Regelfall ist der Auftraggeber Eigentümer der passiven Infrastrukturen, wobei Abweichungen hiervon möglich sind (z. B. bei Anpachtstrecken, auf Privatgrund etc.). Näheres wird im weiteren Verfahren mitgeteilt.
Gemarkung des Zweckverbandes Breitband Landkreis Schwäbisch Hall
Der Auftraggeber sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb errichtet der Auftraggeber im Zweckverbandsgebiet passive Infrastrukturen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Form von NGA – Netzen (nachfolgend „passive Infrastruktur“ genannt). Im Rahmen des Projektes erfolgt die Suche eines Netzbetreibers für das Gesamtnetz des Auftraggebers. Die Ausschreibung erfolgt deshalb in einem Los. Mit Zuschlagserteilung werden dem Auftragnehmer auf Grundlage eines Netzbetriebsvertrages mit dem Auftraggeber diese passiven Infrastrukturen im Wege der Pacht zum Netzbetrieb überlassen. Im Regelfall ist der Auftraggeber Eigentümer der passiven Infrastrukturen, wobei Abweichungen hiervon möglich sind (z.B. bei Anpachtstrecken).Die Fördersituation stellt sich derzeit wie folgt dar: Der Ausbau im Landkreis erfolgt weitestgehend unter Zuhilfenahme der Bundesförderung. Der Ausbau des Landkreis-Backbones erfolgt im Einzelfall über die Förderung des Landes Baden-Württemberg.Die Markterkundung hat ergeben, dass in Teilen des Ausschreibungsgebietes ein eigenwirtschaftlicher Netzausbau durch TK-Unternehmen stattfindet. Die genaue Gebietskulisse wird im weiteren Verfahren (Aufforderung zum indikativen Angebot) zur Kenntnis gegeben.Die vorhandenen und beabsichtigten Ausbaugebiete nebst beabsichtigtem Zeitplan für den Ausbau sowie die Versorgungsbereiche und Potentiale, die zu den vorgegebenen Zeiten vom Auftragnehmer zu versorgen sind, werden ebenfalls mit der Aufforderung zum indikativen Angebot zur Kenntnis gegeben. Es wird bereits jetzt klargestellt, dass es sich hierbei um beabsichtigte Planungen der Auftraggeber handelt. Die Umsetzung ist zwar beabsichtigt, kann hingegen aber (nicht verpflichtend) zugesagt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, sowohl Ausbaugebiete als auch Zeitplan nebst Netzarchitektur und Versorgungsgebiete den etwa geänderten Bedürfnissen vor Ort anzupassen, zu ändern oder zu erweitern. Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund der langen Ausbauplanung zwischenzeitlich Gebiete bedarfsgerecht versorgt sind oder zeitnah werden, wenn während der Vertragslaufzeit ein Ausbau der bedarfsgerechten Versorgung durch Private erfolgt, sich die Ausbaukosten abweichend von der zugrundeliegenden Schätzung oder sich die wirtschaftliche Situation erheblich ändern bzw. wenn sich die Fördergrundlagen und Förderhöhen ändern oder keine Förderung erfolgt. Im Rahmen der Einräumung des Nutzungsrechtes zugunsten des erfolgreichen Bieters steht es dem jeweiligen Auftraggeber im Übrigen frei, ob er die erforderlichen Infrastrukturen selbst (im Eigentum) errichtet oder das Nutzungsrecht dem Auftragnehmer über eine entsprechende An- und Weiterverpachtung eingeräumt wird.
Der Netzbetrieb sowie das Anbieten von Mehrfachdiensten wird hiermit auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen im Wege einer Dienstleistungskonzession ausgeschrieben und an einen privaten Dienstleister als Auftragnehmer vergeben. Der Bieter hat somit als Konzessionär den Netzbetrieb und die Mehrfachdienste gegenüber den Endkunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Alles Weitere regelt der Netzbetriebsvertrag, der im weiteren Verfahren mitgeteilt bzw. vorgegeben wird.
Die Errichtung der passiven Infrastrukturen, die zur Errichtung beabsichtigt sind, werden bzw. sollen nach den im Rahmen der Aufforderung zur Bewerbung genannten Förderprogrammen gefördert werden, wobei die Umsetzung der Errichtung dieser passiven Infrastrukturen dabei unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Förderung steht.
Der spätere Betreiber hat die für ihn maßgeblichen Vorgaben aus dem/den jeweils einschlägigen Förderprogramm/en einschließlich der Zuwendungsbescheide, Auflagen und Nebenbestimmungen zu erfüllen. Er wird hierzu im Rahmen des jeweiligen Netzbetriebsvertrages verpflichtet.
- Kriterium: Netzpacht 60 %
- Kriterium: Endkundenpreise 40 %
Es sind sämtliche Vorgaben, Auflagen und Hinweise der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Förderprogrammen umzusetzen und einzuhalten. Das Projekt wird u.a. nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ den einschlägigen Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg gefördert. Bürgschaften sind gem. Vorgabe zu erbringen (Stufe 2).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Überlassung passiver Infrastrukturen im Landkreis Schwäbisch – Hall und den Gemeinden Pfedelbach und Waldenburg (beide Landkreis Hohenlohe) zur Sicherstellung einer NGA – Breitbandversorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Ein Bieter, der den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Verstößegegen Vergabevorschriften, die für den Bieter aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bisspätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen vom Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Aufraggeber gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilungdes Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Ergänzend wird auf die Regelungendes § 160 GWB verwiesen. Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertragerst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Informationabgeschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]