Vergabe von Generalplanerleistungen nach §17 VgV für die Vincentius-Diakonissen-Klinken gAG Karlsruhe, Klinkneubau Steinhäuserstraße Karlsruhe
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vidia-kliniken.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.harrer-ing.net
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Generalplanerleistungen nach §17 VgV für die Vincentius-Diakonissen-Klinken gAG Karlsruhe, Klinkneubau Steinhäuserstraße Karlsruhe
Die Vincentius-Diakonissen-Kliniken gemeinnützige AG ist entstanden aus der Fusion der St. Vincentius-
Kliniken gAG mit dem Diakonissenkrankenhaus. Im Rahmen der mittelfristigen medizinkonzeptionellen Ausrichtung sollen die bisher auf mehrere Standorte im Stadtgebiet Karlsruhe verteilten Kliniken auf 2 Standorte konzentriert werden: das Diakonissenkrankenhaus und die St. Vincentius-Kliniken am Standort Steinhäuserstraße. Dazu ist am Standort Steinhäuserstraße ein auf 2 Bauabschnitte aufgeteilter kompletter Neubau geplant. Der 1. Bauabschnitt wird im Laufe des Jahres 2021 bezogen werden. Für den 2. Bauabschnitt wird nun ein Generalplaner gesucht, der alle planerischen Leistungen, die für die Errichtung des 2. Bauabschnittes notwendig sind, erbringt.
Mit dem Architektenwettbewerb im Zusammenhang mit dem 1. Bauabschnitt wurden bereits grobe Planungen für das endgültige Gebäude vorweggenommen. Der 1. Bauabschnitt wurde so konzipiert, dass der 2.
Bauabschnitt unmittelbar an den 1. Bauabschnitt angebaut werden kann, damit am Ende ein funktionsfähiges Gesamtgebäude entsteht. Damit sind einige wesentliche Funktionszusammenhänge für den 2. Bauabschnitt bereits vorgegeben, wie z. B. die interne Erschließung durch eine zu verlängernde Magistrale, der Anbau zusätzlicher OP-Säle an den im 1. Bauabschnitt bereits entstandenen Zentral-OP, die Fortführung der geplanten Intensivstationen, etc. Darüber hinaus ist zu beachten, dass wesentliche Elemente der Medienversorgung im 1. Bauabschnitt bereits für den 2. Bauabschnitt mit vorgeplant wurden. Eine Überprüfung der Kapazitäten ist erforderlich.
Zu den Aufgaben des Generalplaners zählt auch die Mitwirkung bei der Erstellung des Raum- und Funktionsprogrammes, nicht jedoch die konkrete Erarbeitung. Der Generalplaner soll daran insoweit mitwirken, als er gemeinsam mit dem dafür beauftragten Organisationsbüro visuelle Darstellungen für die Gespräche mit den Nutzern zur Verfügung stellt, um damit eine bessere Verständlichkeit für die zukünftigen Nutzer zu erzielen. Gegenstand des 2. Bauabschnittes werden chirurgische und internistische Kliniken sowie die Nuklearmedizin, Radiologie und Anästhesie sein. Dazu kommen weitere für den Krankenhaus-betrieb notwendige Bereiche,
Wie z.B. eine Zentralapotheke und administrative Bereiche. Das konkrete Raum- und Funktionsprogramm ist noch nicht erstellt. Insgesamt rechnen wir mit einer Neubaufläche von ca. 30 000 qm BGF und Baukosten in einer Größenordnung von ca. 200 Mio. EUR (incl. MwSt.). Wir gehen davon aus, dass in dem Neubau nach den Grobplanungen aus dem 1. Bauabschnitt etwa 310 Betten errichtet werden. Darüber hinaus benötigen die Kliniken Funktionsflächen wie z. B. voraussichtlich etwa 8 zusätzliche OPs, 3 Herzkathetermessplätze, eine Endoskopie, etc.
Der Bauherr geht davon aus, dass die Räumlichkeiten der unmittelbar benachbarten St. Marien-Klinik mitgenutzt werden. Hierzu sind voraussichtlich innerhalb der St. Marien-Klinik Umbauarbeiten notwendig. Darüber hinaus ist die Errichtung eines unterirdischen Verbindungsganges zwischen der St. Marien-Klinik und dem Neubau 1. Bauabschnitt für Versorgungs- und Patiententransporte angestrebt. Gegenstand der Generalplanung ist dabei lediglich die Errichtung des Verbindungsganges.
Auf dem gegenüberliegenden Grundstück ist die Errichtung eines Parkhauses geplant, das mit Baubeginn zum zweiten Bauabschnitt fertig gestellt sein wird. Das Parkhaus sollte voraussichtlich ca. 450 Stellplätze umfassen. Die Errichtung des Parkhauses ist nicht Gegenstand der Generalplanung.
Zur Umsetzung all dieser baulichen Maßnahmen ist ggfls. die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. Sollte ein vorhabenbezogener Bebauungsplan notwendig sein, werden die Vertragsparteien hierüber einen Planungsnachtrag vereinbaren.
Nach Beauftragung des Generalplaners gehen wir von einer ca. 3-jährigen Planungsphase aus, der dann eine vermutlich 3 bis 4-jährige Bauphase folgt.
Karlsruhe
Die Generalplanerleistungen enthalten folgende Leistungen:
— Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §34 HOAI,
— Freianlagen gemäß §39 HOAI,
— Ingenieurbauwerke gemäß §43 HOAI,
— Tragwerksplanung gemäß §51 HOAI,
— Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-8 gemäß §55 HOAI,
— Fassadenplanung,
— Brandschutzplanung,
— Bauphysik,
— Schallschutz,
— Raumakustik,
— Lichtplanung,
— Baugrunduntersuchung,
— SiGeKo-Leistungen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
— Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-3,
— Leistungsstufe 2: Leitungsphase 4,
— Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5-8,
— Leistungsstufe 4: Leistungsphase 9.
Zunächst wird die Leistungsstufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) liegt als Anlage bei (gemäß § 44 Abs. (1), § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV). Der Nachweis ist von jedem Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft vorzulegen,
— Der Nachweis der Berufsbezeichnung „Architekt“ (z. B. Kammereintrag) oder vergleichbare Qualifikation
Liegt als Anlage bei (§ 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV). Der Nachweis ist von jedem Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft vorzulegen.
— Die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine
Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden und 10 Mio. EUR für sonstige Schäden abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist,
Liegt als Anlage bei (§ 45 Abs. (1) Nr. 3 VgV). Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied diese Berufshaftpflichtversicherung vorlegen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3-fach der gesamten Deckungssumme pro Jahr betragen.
— Erklärung zu Gesamtumsätzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 Geschäftsjahre gemäß § 45 Abs. (4) Nr. 4 VgV.
— Darstellung eines Referenzprojektes anhand eines Datenblattes. Bei mehreren Referenzen wird nur das mit der höchsten Punktzahl gewertet und bei Erfüllung folgender Anforderungen:
1. erbrachte Leistung in den letzten 10 Jahren (Abschluss der Leistung nach 1.1.2011),
2. Projekt, Projektart: Neubau,
3. Vertragsverhältnis als Generalplaner,
4. bearbeitete Leistungsphasen 1-8 Gewertet werden folgende Kriterien: Honorarzone, Baukosten (KG 300+400 nach Kostenfeststellung, Euro brutto); Brutto-Grundfläche;
Funktion des Gebäudes. Wird ein Kriterium nicht abgebildet, werden 0 Punkte vergeben.(§ 46 Abs. (3) Nr. 1 VgV) - Darstellung eines Referenzprojektes (mind. Honorarzone III), das als 5-D Gebäudemodell bearbeitet wurde. (§ 46 Abs. (3) Nr. 1 VgV)
— Verbindliche namentliche Benennung des vorgesehenen Projektleiters und seines Vertreters, kurze Darstellung seiner persönlichen Referenzen und seines beruflichen Lebenslaufs (gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 2 VgV),
— Verbindliche Benennung aller Subplaner inkl. des vorgesehenen Projektleiters und seines Vertreters, kurze Darstellung seiner persönlichen Referenzen und seines beruflichen Lebenslaufs. (§ 46 Abs. (3) Nr. 2 VgV),
— Angaben zur technischen Ausrüstung und zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung (gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 3 VgV),
— Nachweis (gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV) über das jährliche Mittel der Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. nach Rücksprache bei den zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Formale Ausschlusskriterien:
— Bewerbungsunterlagen entsprechen der Ausschreibung gemäß § 57 Abs. (1) und (3) VgV,
— Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Datum, Uhrzeit) gemäß § 57 Abs. (1) Nr. 1 VgV.
Zwingende Teilnahmebedingungen (Ausschlusskriterien):
— Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gemäß § 44 Abs. (1), § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV.
Rechtliche Ausschlusskriterien:
Die nachstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind für den Bewerber bzw. für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie die eingesetzten Nachunternehmer zu erbringen:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. (1), (2), (3) GWB vorliegen bzw. Nachweis.
Der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB – Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. (4) GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. (4) Nr. 2 GWB
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen.
Vorliegt gemäß § 73 Abs. (3) VgV Wirtschaftliche Ausschlusskriterien:
Die nachstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind für den Bewerber bzw. für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 10 Mio. EUR und für sonstige Schäden von 10 Mio. EUR (je zweifach maximiert im Versicherungsjahr). Sofern aktuell keine Versicherungsdeckung in den geforderten Höhen besteht, hat der Bewerber eine Erklärung eines Versicherers vorzulegen, in der seine Versicherungsfähigkeit in den geforderten Höhen bestätigt wird.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELVIS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Die Ausschreibungsunterlagen stehen dort kostenfrei unter der ELVIS-Nummer E48268715 zur Verfügung. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über aufgetretene Fragestellungen zu informieren bzw. Sie an der Kommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Interessenten im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die auszuschreibende Stelle zu richten. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Informationen. Schlusstermin für Anfragen ist der 12.7.2021. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht mehr zulässig. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELVIS möglich. Angebote in Papierform müssen von der Wertung ausgeschlossen werden!! Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer unter [gelöscht] zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage, bei einer Übermittlung auf elektronischem Weg 10 Kalendertage (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße nach § 160 Abs. 3 Nummern 1-3 GWB innerhalb der dort genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland