Betriebsführung der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Stadt Stutensee Referenznummer der Bekanntmachung: 656.43:0003/01/03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stutensee
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stutensee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführung der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Stadt Stutensee
Die Gemeinde überträgt dem Bieter für die Dauer der Laufzeit gemäß dieser Ausschreibung die Betriebsführung (inkl. Störungsdienst) der elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen der öffentlichen Verkehrsflächen im derzeitigen Gebiet der Gemeinde. Das derzeitige Gebiet der Gemeinde umfasst den Bereich der Stadt Stutensee.
Stadt Stutensee
Rathausstraße 3
76297 Stutensee
Der BIETER übernimmt als Anlagenbetriebsführer die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand des Straßenbeleuchtungsnetzes. Befindet sich ein Betriebsmittel in einem technisch nicht mehr einwandfreien Zustand und ist dadurch die Personen-/Anlagensicherheit gefährdet, so wird dies der Gemeinde rechtzeitig mitgeteilt. Die Gemeinde beauftragt dann zeitnah die Durchführung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen. Sollte die Beauftragung der Maßnahmen durch die Gemeinde nicht erfolgen, so geht die entsprechende Verantwortung für diese Anlagenteile auf die Gemeinde über und der BIETER hat die daraus hervorgetretenen Mängel, Schäden und Beschädigungen von Rechtsgütern Dritter nicht zu vertreten.
Inagesamt gibt es in der Stadt 3.339 Lichtpunkte.
Vergabe der Betriebsführung der öffentlichen Straßenbeleuchtung für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 mit der Option einer einmaligen Vertragsverlängerung um 2 Jahre bis zum 31.12.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Fachkunde sind dem Angebot vom Bieter nach § 6 (3) VOL/A folgende Unterlagen beizufügen:
— Nachprüfbare Referenzen vergleichbarer Dienstleistungen, hier vor allem Durchführung der Straßenbeleuchtung und der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Erforderlich ist, dass die Referenzgeber namentlich unter Hinweis auf telefonische Erreichbarkeit benannt werden.
— Angaben zur Qualifikation und Fortbildung der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind vom Bieter nach § 6 (3) VOL/A folgende Unterlagen beizufügen, die Auskunft geben über:
— Unternehmensstruktur
— Gesellschafter, gegebenenfalls Konzernangehörigkeit, Niederlassungen und Beteiligungen an anderen Unternehmen, Umsatz- und Ergebnisentwicklung der letzten 3 Jahre im Bereich Straßenbeleuchtung,
— Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Straßenbeleuchtung,
— EDV und technische Ausstattung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind vom Bieter nach § 6 (3) VOL/A folgende Unterlagen beizufügen:
— Handelsregisterauszug/Gewerbezentralregisterauszug,
— Haftpflichtversicherung,
— Erklärungen über die finanzielle Leistungsfähigkeit,
— Eigenerklärungen betreffend die Abführung von Steuern und Sozialversicherung.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de