Rahmenvereinbarung für den IT-Support der kreiseigenen Schulen des Landkreises Böblingen Referenznummer der Bekanntmachung: 13-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lrabb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für den IT-Support der kreiseigenen Schulen des Landkreises Böblingen
Ziel dieser Ausschreibung ist es, den die Abwicklung des kommenden IT- Supports für die kreiseigenen Schulen durch den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem externen IT – Dienstleister sicherzustellen.
Böblingen
Der Landkreis Böblingen ist Schulträger von sechs beruflichen Schulen, einer Fachschule für Landwirtschaft sowie sieben sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Als solcher ist er gemäß § 48 Schulgesetz auch für die Beschaffung und den Betrieb (Installation, Wartung, Fehlerbehebung) der medien- und informationstechnischen Ausstattung der Kreisschulen zuständig.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, die Abwicklung des kommenden IT- Supports für die kreiseigenen Schulen durch den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem externen IT – Dienstleister sicherzustellen.
— Erbringen des 1st-Level-Supports für IT-Endgeräte und weiteres IT Equipment der IT-Infrastruktur an den kreiseigenen Schulen, Vor -Ort und mittels Remote-Zugriff,
— Erbringen von planbaren Supportleistungen an den kreiseigenen Schulen.
Optional:
— Erbringen von 2nd- und 3rd – Level – Support,
— Beratungsleistungen,
— Servicezeit Samstag.
— Erbringen von 2nd- und 3rd – Level – Support,
— Beratungsleistungen,
— Servicezeit Samstag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für den IT-Support der kreiseigenen Schulen des Landkreises Böblingen
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.