TUB – Verlagerung Therapiebereiche – Rohbauarbeiten BT 4 incl. Abbruch Referenznummer der Bekanntmachung: 100.MN01-1011-01 / 122-20 (200)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72076
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/klinik-tuebingen/
Abschnitt II: Gegenstand
TUB – Verlagerung Therapiebereiche – Rohbauarbeiten BT 4 incl. Abbruch
Gewerk: 100.MN01-1011-01 Rohbauarbeiten BT 4 incl. Abbruch.
BG Klinik Tübingen
Schnarrenbergstraße 95
72076 Tübingen
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand, in Krankenhauseinrichtungen, bei laufender Nutzung in nicht zu bearbeitenden Gebäudeteilbereichen:
Baustelleneinrichtung und -sicherung für gesamten Baustellenbetrieb;
— ca. 2 205 m² Abbruch Metall-Dach- und Wandbekleidung incl. Holzschalung;
— ca. 130 m² Abbruch Deckenbekleidung außen Fasebretter inkl. Traglattung;
— ca. 215 m² Abbruch Faserzementplatten Asbest TRGS 519;
— ca. 18 m³ Abbruch Dämmung alte Mineralwolle TRGS 521;
— ca. 102 m³ Abbruch Holzkonstruktionen von Dachtragwerk, Holzständerwerk, UK Wandverkleidungen etc.;
— ca. 55 m² Abbruch intensive Dachbegrünung Strauchwerk, Vegetationstragschicht;
— ca. 25 m³ Abbruch Terrassenplatten/-einfassungen Beton;
— ca. 95 m² Abbruch Holz-Terrassenboden mit Lagerhölzern;
— ca. 70 m³ Abbruch lose Schüttung auf Flachdach Flusskies;
— ca. 1 000 m² Abbruch Flachdachabdichtung Bitumenbahnen, Schaumglasdämmung, Sperrschicht,
— ca. 74 m² Abbruch Fensterelemente;
— ca. 113 m³ Abbruch Stb.-Decken und -deckenbauteile, ca. 235 m Sägeschnitte, Traggerüst;
— ca. 2 255 m² Abbruch Innenwandbekleidungen – Gipsputz, Wandfliesen,
— ca. 115 m³ Abbruch Stb.-Wände und -Stützen, ca. 130 m Sägeschnitte;
— ca. 487 m³ Abbruch Mauerwerkswände Kalksandstein;
— ca. 500 m² Abbruch schwimm. Zementestrich und Bodenabdichtung;
— ca. 350 m² Baugelände freimachen, ca. 580 m³ Bodenaushub, ca. 42 m³ Abbruch Winkelstützwände und Oberflächenbefestigungen;
— ca. 60 m Entwässerungskanal, 2 Kontrollschächte, ca. 45 m Ringdränage;
— ca. 26 m³ Fundamentunterfangungen inkl. Aushub;
— ca. 25 m³ Attika Ortbeton, statisch einbinden an Bestand;
— ca. 77 m Fertigteil-Brüstung aus zementgeb. Holzwerkstoffplatten D 40 mm, H 1 200 mm;
— ca. 202 m² Stb.-Wände innerh. von Gebäude, statisch einbinden an Bestand;
— ca. 43 m² Schließen Deckenöffnung und Ergänzung Deckenplatte, statisch einbinden an Bestand, Traggerüst Bem.-klasse B;
— ca. 255 m² Außenwandersatz über 2 Geschosse, abschnittsweise, mit Abbruch Stb.-Kelleraußenwand, Abbruch Außenwand 2-schalig, Stb.-Tragschale und Vormauerschale mit Kerndämmung, ca. 306 m Sägeschnitte in Wänden, ca. 135 m Freistemmen Wand- und Deckenränder unter Bewehrungserhalt, Ortbeton und Wandschalung, statisch einbinden an Bestandswände und -Decken, Abfangungen an Geschossdecken;
Statische Ertüchtigung von tragender Innenwand aus Stahlbeton durch beidseitige Aufdoppelung in Ortbetonbauweise, innerhalb von Gebäude, Bestandsoberflächen abstemmen, ca. 165 m² Ortbeton Innenwand als Vorsatzschale, Stahlbeton (SVB), Wandschalung einhäuptig, statisch einbinden an Bestand;
Statische Ertüchtigung von Stb.-Decken, ca. 200 m CFK-Lamellen in Schlitze geklebt, ca. 400 m CFK-Lamellen oberflächig schlaff verklebt, Ca. 40 St von unten eingebohrte nachträgliche Durchstanzbewehrung;
Nachträgl. Herstellen von Wand- und Deckenöffnungen in Wänden und Decken aus Stahlbeton, für Installationen, Sägeschnitte und Kernbohrungen, Aufrauhen der Anschlussflächen, tlw. mit statischen Zusatzmaßnahmen, Freistemmen der Anschlussbewehrungen im Bestand, Schalung, Bewehrung und Ortbeton für statische Randeinfassungen;
Schließen von Deckendurchbrüchen und Durchbrüchen mit Durchdringungen, Ortbeton und Schalung;
Ca. 66 600 kg Bewehrung aus Betonstabstahl und Betonstahlmatten,
Ca. 1 000 kg Profilstahl, ca. 7 675 St Bewehrungsanschlüsse in Bohrloch eingemörtelt;
Herstellen neues nichttragendes Mauerwerk, ca. 220 m² Innenwände Sichtmauerwerk Kalksandstein Fasenstein KS-F, D 17,5-24 cm, ca. 375 m² Innenwände Kalksandstein KS-R P, D 17,5-24 cm, ca. 30 m² Trennwände Kalksandstein D 11,5 cm;
Nachträgliches Herstellen von Öffnungen/Durchbrüchen in MWwänden, Schließen von Wanddurchbrüchen mit Mörtel MG II und steinen, Schließen von Durchbrüchen mit Durchdringungen, nichttragend, mit Leichtmauermörtel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gomaringen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72810
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHR6ZG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies Aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).