Rahmenvertrag über die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]739
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kvbawue.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.kvbawue.de/ueber-uns/ausschreibungen/laufende-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests
Versorgung der entsprechend der, nach der TestV anspruchsberechtigen Personen innerhalb der Eigeneinrichtungen der KVBW (=Notfallpraxen, Fieberambulanten und Abstrichstellen sowie die Verwaltungsstandorte in Baden-Württemberg).
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests für die Anwendung im medizinischen Bereich
— Entnahme von Probematerial aus dem vorderen Nasenbereich,
— Mindestbestellmenge je Einzelabruf: 15 000 SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests,
— Maximalbestellmenge: 300 000 SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Sicherstellung des Praxisbetriebes in den Eigeneinrichtungen der KVBW und zur Wahrnehmung der arbeitgeberseitigen Verpflichtungen entsprechend der Corona-TestV besteht ein akuter Bedarf an SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de