EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Freudenstadt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freudenstadt
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Postleitzahl: 72250
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-freudenstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Freudenstadt
Die Entsorgungsdienstleistungen werden in vier Losen ausgeschrieben:
— Los 1: Mobile Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen,
— Los 2: Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen von Recycling-Centern,
— Los 3: Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Altholz A I – A III und Altholz A IV aus der Erfassung an den Deponien,
— Los 4: Übernahme/Umschlag und Verwertung/Entsorgung von Altholz A I – A III aus der Sperrmüllsammlung.
Mobile Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen
— Mobile Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen an 10 aufeinander folgenden Werktagen (Montag – Freitag) an vorgegebenen Sammelstellen (ca. 90) in allen 16 Städten und Gemeinden des Landkreises Freudenstadt. Die Standzeiten und Sammelzeiten werden dem Auftragnehmer vorgegeben,
— Transport der gesammelten schadstoffhaltigen Abfälle zu einem Zwischenlager,
— Entsorgung der schadstoffhaltigen Abfälle in dafür genehmigten Anlagen bzw. Übergabe an Rücknahmesysteme (GRS und EAR).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. 31.12.2025), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen von Recycling-Centern
— Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen an 21 Recycling-Centern im Kreisgebiet,
— Ausstattung der an den Recycling-Centern vorhandenen Problemstoffcontainer mit geeigneten Sammelbehältnissen (inkl. Kennzeichnung),
— wöchentliche Übernahme, Sortierung und Transport der angenommenen schadstoffhaltigen Abfälle zu einem Zwischenlager,
— Entsorgung der schadstoffhaltigen Abfälle in dafür genehmigten Anlagen bzw. Übergabe an Rücknahmesysteme (GRS).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. 31.12.2025), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Altholz A I – A III und Altholz A IV aus der Erfassung an den Deponien
— Stellung von Containern zur Erfassung von Altholz A I – A III und von Altholz A IV an der Deponie Bengelbruck und zur Erfassung von Altholz A I – A III an der Deponie Rexingen,
— Übernahme der befüllten Container auf Abruf und Transport zur Behandlungs-/Entsorgungsanlage,
— Verwertung/Entsorgung des übernommenen Altholzes.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. 31.12.2025), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme/Umschlag und Verwertung/Entsorgung von Altholz A I – A III aus der Sperrmüllsammlung
— Stellung einer Übernahmestelle für Altholz A I – A III im Landkreis Freudenstadt bzw. in regionaler Nähe zum Landkreis Freudenstadt,
— Übernahme/Umschlag von Altholz A I – A III aus der Sperrmüllsammlung im Landkreis Freudenstadt,
— Verwertung/Entsorgung des übernommenen Altholzes.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. 31.12.2025), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 4:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 4:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Lose 1 und 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung der mobilen Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen (= Problemstoffen/gefährlicher Abfälle) in einem kommunalen Abfuhrgebiet.
Los 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von Altholz,
— Nutzungsnachweis für die angebotene Vorbehandlungs- oder Entsorgungs-/Verwertungsanlage für Altholz A I – A III,
— Nutzungsnachweis für die angebotene Vorbehandlungs- oder Entsorgungs-/Verwertungsanlage für Altholz A IV,
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Los 4:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von Altholz A I – A III,
— Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Übernahmestelle für Altholz A I – A III,
— Nutzungsnachweis für die angebotene Vorbehandlungs- oder Entsorgungs-/Verwertungsanlage für Altholz A I – A III,
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Lose 1 und 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung der mobilen Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen (= Problemstoffen/gefährlicher Abfälle) in mind. einem kommunalen Abfuhrgebiet. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). Hinweis: Die Referenz ist auch bei Abgabe von Angeboten zu Los 1 und Los 2 nur einmal vorzulegen.
Los 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von mindestens 500 Mg Altholz pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für die angebotene Vorbehandlungs- oder Entsorgungs-/Verwertungsanlage für Altholz A I – A III. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die genutzte Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein,
— Nutzungsnachweis für die angebotene Vorbehandlungs- oder Entsorgungs-/Verwertungsanlage für Altholz A IV. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die genutzte Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein,
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Los 4:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von mindestens 2 000 Mg Altholz A I – A III pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Übernahmestelle für Altholz A I – A III. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden,
— Nutzungsnachweis für die angebotene Vorbehandlungs- oder Entsorgungs-/Verwertungsanlage für Altholz A I – A III. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die genutzte Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein,
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (in Textform) einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.