Alltagsbetreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge, Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.9/6-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]74 / 387
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-Karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Alltagsbetreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge, Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Alltagsbetreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge, Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen.
Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge, Am Schröcker Tor 2, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Alltagsbetreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge, Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen.
Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, somit längstens bis zum 25.11.2026, 18.00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens 4 Monate vor Ende des laufenden Leistungszeitraumes zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Verlängerung innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung schriftlich zu widersprechen.
Preisgleitklausel:
Bei einer Vertragsverlängerung kann aufgrund tarifvertraglich gebundener Lohnänderung betreffend den vor Ort eingesetzten Mitarbeitern eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderungen des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle einer Nichttarifgebundenheit gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist.
Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Endpreis zu 60 % um die Lohnänderung, welche die direkt in der Alltagsbetreuung eingesetzten Mitarbeiter betrifft, angepasst wird. Dass bei anderen Mitarbeitergruppen eine stärkere oder schwächere Änderung der Vergütung eintritt, bleibt unberücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) verlangten Erklärungen und Nachweise sind – soweit vorgegeben – ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bieter/Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
1. andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2. Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 8 – Erklärung zur Eignungsleihe bzw Anlage 6 – Erklärung Nachunternehmer).
In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt „Anlage 8a – Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt „Anlage 6a – Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1) bis 2) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6a bzw. 8a). Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bieter/Bietergemeinschaft einzureichen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein,
2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
3. Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung,
4. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint,
5. ggf. Anlage 6 – Erklärung Nachunternehmer,
6. ggf. Anlage 6a – Verpflichtungserklärung Nachunternehmer,
7. ggf. Anlage 7 – Erklärung Bietergemeinschaft,
8. ggf. Anlage 8 – Erklärung Eignungsleihe,
9. ggf. Anlage 8a – Verflichtungserklärung Eignungsleihe,
10. Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG).
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO i. V. m. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Eigenerklärung über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens:
a) 5 Mio. EUR für Personenschäden,
b) 5 Mio. EUR für Sachschäden,
c) 0,05 Mio. EUR für Bearbeitungsschäden,
d) 0,20 Mio. EUR für Schlüsselverlustschäden,
e) 0,02 Mio. EUR Vermögensschäden,
f) 0,02 Mio. EUR für Obhutsschäden,
g) 0,1 Mio. EUR für Allmählichkeitsschäden.
Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung.
Zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen
1. Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) eingesetzt worden sind.
2. Mindestens 2 vergleichbare Referenzen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift der Aufnahmeeinrichtung, des Umfangs (kurze Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung), der Funktion, dem Anteil an der Leistungserbringung, den Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail sowie der Anzahl der Übernachtungsplätze in der Einrichtung. Als vergleichbare Leistung gilt die Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung in einer räumlich zusammenhängenden Einrichtung. Als räumlich zusammenhängende Einrichtung können auch mehrere Gebäude gelten, wenn sich diese auf dem gleichen Areal/Gelände befinden. Zusätzlich muss eine der Referenzen über mindestens 200 und die andere über mindestens 150 Übernachtungsplätze verfügen.
Zu 2) Nennung von mindestens 2 entsprechenden Referenzen.
Bei dem Referenzobjekt muss es sich um eine räumlich zusammenhängende Einrichtung handeln.
Die Referenzen müssen über eine Bettenkapazität von mindestens 200 bzw. 150 verfügen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 22.7.2021, 10.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6YDLZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]