VOLKSWOHNUNG GmbH, VOB/A EU Offenes Verfahren, Kunststofffenster, Neubau von Wohngebäuden in Daxlanden, August-Klingler-Areal – westliches Baufeld, 76189 Karlsruhe, August-Dosenbach-Straße 9-15 Referenznummer der Bekanntmachung: 30006-1001031-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 35009/02697
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.volkswohnung.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
VOLKSWOHNUNG GmbH, VOB/A EU Offenes Verfahren, Kunststofffenster, Neubau von Wohngebäuden in Daxlanden, August-Klingler-Areal – westliches Baufeld, 76189 Karlsruhe, August-Dosenbach-Straße 9-15
Kunststofffenster für Neubau von 7 Wohngebäuden mit 360 Wohnungen, 3 Tiefgaragen, KITA und sozialen Einrichtungen, August-Dosenbach-Straße 9-21b in 76189 Karlsruhe-Daxlanden.
Das Gesamtbauvorhaben sieht auf dem Gelände des August-Klingler-Areals in Karlsruhe Daxlanden die Errichtung von 7 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 360 Wohnungen (60 WE werden als Eigentumswohnungen, 300 WE als Mieteinheitenerstellt), 3 Tiefgaragen, einer Kindertagesstätte und sozialen Einrichtungen sowie die Sanierung eines denkmalgeschützten Vereinsheims in 2 Bauabschnitten (östliches und westliches Baufeld) vor. Die Bauabschnitte werden getrennt ausgeschrieben.
Im 2. BA – westliches Baufeld, August-Dosenbach-Straße 9, 9a, 9b, 11, 11a, 11b, 11c, 11d, 13, 13a, 13b, 13c und 15, 15a, 15b sind die 4 Wohngebäude mit insgesamt 174 Wohnungen vollständig unterkellert. In Teilbereichen von UG und EG von Haus 11 sowie in Teilbereichen des UG von Haus 13 befinden sich Tiefgaragen. Die Gebäude werden in energie- effizienter Bauweise im Standard KFW-Effizienzhaus errichtet. Im EG von Haus 15 ist eine KITA untergebracht. Die Wohnungen werden nach den Anforderungen des Landeswohnraumförderungsgesetzes geplant und sind teilweise barrierefrei.
Die Gebäude erhalten eine Putzfassade und Flachdächer mit extensiver Begrünung sowie eine moderne Innenausstattung. Die Gebäude werden an das Fernwärmenetz angeschlossen. Die Freianlagen werden mit privaten Freiflächen, Rasenflächen, Büschen und Bäumen und fußläufigen Wegen gärtnerisch gestaltet.
Der Auftrag umfasst konkret die Leistung Kunststofffenster.
Eine weitere Detaillierung erfolgt im Rahmen der Angebotsunterlagen.
Neubau von Wohngebäuden in Daxlanden, August-Klingler-Areal, Westliches Baufeld
August-Dosenbach-Straße 9, 11, 13, 15
76189 Karlsruhe
Kunststofffenster
Für den 2. BA – westliches Baufeld
VE 306-2 Fassade, Fenster
— ca. 730 Stück Kunststofffenster, in ca. 25 unterschiedliche Abmessungen,
— ca. 180 Stück Kunststofffenstertüren, in ca. 15 unterschiedliche Abmessungen,
— ca. 780 Stück Rollläden, in ca. 40 unterschiedliche Abmessungen,
— ca. 1065 m Alufensterbänke,
— ca. 600 Stück Schalldämmlüfter mit Luftleistung bei 20 Pa: 23 m³/h.
Zwischenfristen:
— Fertigstellung Haus 9: 17.12.2021,
— Fertigstellung Haus 13: 15.4.2022,
— Fertigstellung Haus 15: 3.6.2022.
Genaue Angaben sind dem LV zu entnehmen.
— Vertragsbedingungen: Es gelten die VOB/B und VOB/C in der bei Auftragsvergabe gültigen Fassung.
Folgende Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil:
— Besondere Vertragsbedingungen – Gewerke Umlagen Verkehr Reinigung,
— Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG),
— Besondere Vertragsbedingungen -Ausführungsfristen/Vertragsstrafen/Sicherheitsleistung/Werbung inklusive Formblättern als Anlage,
— Regelung Verwendung umweltverträglicher Materialien,
— Regelung Bauleistungsversicherung,
— Stadtspezifische Ergänzung Richtlinie Schutz von städtischen Bäumen,
— Leitfaden Messstellen (nur bei HLSE),
— Besondere Vertragsbedingungen – Force-majeure und Corona-Klausel,
— Verhaltenskodex CodeOfConduct,
— Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, Sonstige Anlagen.
Zwischenfristen:
— Fertigstellung Haus 9: 17.12.2021,
— Fertigstellung Haus 13: 15.4.2022,
— Fertigstellung Haus 15: 3.6.2022.
Abrechnung und Schlussrechnung:
Rechnungen sind jeweils digital unter [gelöscht] einzureichen sowie an die jeweils prüfenden Ingenieur- bzw. Planungsbüros 2-fach in Papierform.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fenster
Ort: Nufringen
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postalisch oder per E-Mail eingegangene sowie unverschlüsselt eingereichte Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. Angebote können ausschließlich in Textform gem. § 126b BGB mit Hilfe elektronischer Mittel über die Vergabeplattform (http://www.dtvp.de/Center) eingereicht werden. Die Kosten für die Bearbeitung des Angebots werden nicht erstattet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vom Zahlbetrag einen Steuerabzug von 15 % für Rechnung des Auftragnehmers vorzunehmen, wenn keine Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EStG bis spätestens zum Zeitpunkt der Zahlung vorgelegt wird. Die Freistellungsbescheinigung gem. §48b EStG ist vor Ausführungsbeginn bei der Vergabestelle vorzulegen.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Es gelten die Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) in der jeweils gültigen Fassung, sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Eine Kopie der Betriebshaftpflichtversicherungsurkunde(n) ist zwingend vor Ausführungsbeginn beim AG vorzulegen.
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebots noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
— Eigenerklärung zur Eintragung in der Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung zur Eintragung in der Handwerksrolle der Handwerkskammer,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen (abzugeben, sofern einschlägig),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Eigenerklärung Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung,
— Eigenerklärung jährlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers.
Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Mit dem Angebot sind ferner beizubringen:
— Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche)
— Erklärung zum Eigentumsübergang der Angebotsunterlagen (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche).
Auf gesondertes Anfordern ist zudem beizubringen:
— Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche)
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYERH5F.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden.
Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.