Winterdienst HGW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 133-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst HGW
Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft der Stadt Karlsruhe vergibt die Winterdienstaufgaben im Rahmen der Anliegerverpflichtung an Dritte; die diese Arbeiten eigenverantwortlich, im Rahmen der nachstehenden Vorschriften und Leistungsbeschreibung ausführen.
Die Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (Amtsblatt vom 13. Oktober 1989), in der Fassung vom 29. Januar 2002 (Amtsblatt vom 1. März 2002) aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 745), § 41 Abs. 2 des Straßengesetztes für Baden-Württemberg ist zu Grunde gelegt und wird Vertragsbestandteil.
Die Stadt Karlsruhe mit den angrenzenden Stadtteilen ist in 14 Winterdienstbezirke unterteilt. Die Arbeiten dienen der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht in den Wintermonaten. Das Ziel ist es, mit den übertragenen Winterdienstmaßnahmen dem Verkehrsteilnehmer / Bürger eine möglichst hohe Sicherheit zu garantieren. Gleichzeitig soll die Umweltbelastung durch das Streuen von Salz oder vergleichbaren Stoffen möglichst gering gehalten werden.
Nachfolgende Tätigkeiten sind mit entsprechenden Ergebnis auszuführen:
Es müssen vereiste Flächen sowie gefrorener Niederschlag sparsam mit dem Streumaterial behandelt werden.
Bei der Schneeräumung sind die Flächen vom Schnee, soweit möglich, zu befreien. Danach müssen die geräumten Flächen mit dem Streumaterial abgestreut werden.
Nach Erbringung der Streu- und Räumleistungen müssen die Flächen verkehrssicher benutzt werden können.
Alle Informationen zu den 14 einzelnen Losen sind den vergabeunterlagen zu entnehmen.
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4)).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet dann — ohne Kündigung — am 14.10.23.
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4)).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet dann — ohne Kündigung — am 14.10.23.
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4)).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet dann — ohne Kündigung — am 14.10.23.
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4)).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet dann — ohne Kündigung — am 14.10.23.
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4)).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet dann — ohne Kündigung — am 14.10.23.
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4)).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet dann — ohne Kündigung — am 14.10.23.
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4)).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet dann — ohne Kündigung — am 14.10.23.
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4)).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet dann — ohne Kündigung — am 14.10.23.
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4)).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet dann — ohne Kündigung — am 14.10.23.
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4)).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet dann — ohne Kündigung — am 14.10.23.
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4)).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet dann — ohne Kündigung — am 14.10.23.
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4)).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet dann — ohne Kündigung — am 14.10.23.
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4)).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet dann — ohne Kündigung — am 14.10.23.
Winterdienst
Stadtgebiet Karlsruhe (siehe Objektinformationen in den Vergabeunterlagen)
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung gemäß der Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. September 1989 (siehe oben II.1.4)).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet dann — ohne Kündigung — am 14.10.23.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
— nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen, d. h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
— nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen,
— eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
— der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht
— der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
— über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens),
— eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
—— mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall,
—— mind. [Betrag gelöscht] EUR für Tätigkeitsschäden je Schadensfall,
—— mind. [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden je Schadensfall,
—— mind. [Betrag gelöscht] EUR bei Schlüsselverlust Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von 7 Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über — Referenzprojekte (Mindestanzahl 3):
Erklärung, dass ich/wir innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E28652973 Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).