Unterstützungsleistungen in der Softwareentwicklung GDA Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 7215-2853
Fax: +49 721 / 7215-2155
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen in der Softwareentwicklung GDA
Unterstützungsleistungen in der Softwareentwicklung für das zentrale Ablageverfahren GDA (Gesamtdokumenten- und -datenablage) im Vorhaben KONSENS.
OFD Karlsruhe — LZfD 76133 Karlsruhe, OFD Karlsruhe — LZfD Dienstort Stuttgart
70176 Stuttgart
Die Steuerverwaltung der 16 Bundesländer sowie die Bundesrepublik Deutschland haben im Rahmen der bundeseinheitlichen Softwareentwicklung für die Finanzämter (Vorhaben KONSENS) die Beschaffung, arbeitsteilige Entwicklung und Pflege sowie den Einsatz einheitlicher Software zur Verbesserung des Steuervollzuges vereinbart. Sämtliche Besteuerungsverfahren sowie das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren sind davon betroffen. Mit dem auf Dauer angelegten Vorhaben KONSENS (Koordination neuer Software Entwicklung der Steuerverwaltung) wird die mit dem von der Steuerverwaltung der Länder genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt. Das Verfahren Gesamtdokumenten- und -datenablage (nachfolgend „GDA“) ist das zentrale Ablageverfahren im Vorhaben KONSENS. Die Entwicklung und Weiterentwicklung des Verfahrens GDA wurde und wird durch das Land Baden-Württemberg innerhalb der Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) betrieben.
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) benötigt für die Weiterentwicklung und Pflege der GDA die Unterstützung durch eine externe Beratungskraft in Form von Programmier- und Entwicklungsleistungen.
Einzelheiten sind den Dokumenten „B1_Teil 2_Leistungsbeschreibung_GDA_2021-005“ und „C2_Kriterienkatalog_GDA_2021-005“ zu entnehmen.
Die Abnahmenge für die Mindestvertragslaufzeit beträgt 40 Personentage. Das geschätzte Abnahmevolumen liegt bei 640 Personentagen, die Höchstabnahmemenge beträgt 680 Personentage.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um jeweils 1 Vertragsjahr zu verlängern. Die einseitige Optionsausübung wird dem Auftragnehmer spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit mitgeteilt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens nach 4 Vertragsjahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen mittels beigefügten Vordrucken bzw. Eigenerklärung:
— Formblatt zur Eignung (Anlage C 3 - mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Verpflichtungserklärung Mindestentgelt (Anlage C 4 - mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage C 7 - sofern einschlägig mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen mittels beigefügten Vordrucken bzw. Eigenerklärung:
— Bankauskunft oder Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Vorlage einer Bankbestätigung oder Nachweis einer Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung,
— Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (Anlage C 7 - sofern einschlägig mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen mittels beigefügten Vordrucken bzw. Eigenerklärung:
— Referenz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestens ein Referenzprojekt für bereits durch den Bieter erbrachte Leistungen vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren
—— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes mit Angaben zur Projektlaufzeit (Datum Beginn / Datum Ende). Die Kurzbeschreibung beträgt max. 1/2 DIN A 4 Seite, in Stichpunkten und Schriftgröße 10,
—— Angabe des Auftraggebers mit Angabe der Größe des Kunden / der IT-Umgebung,
— Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (C7 - sofern einschlägig mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
Einzureichende Unterlagen:
— C 1_Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Excel Tabelle C 1,
— C 2_Kriterienkatalog (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Excel Tabelle C 2,
— C 5_Erklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— C 6_Erklärung Bietergemeinschaft (sofern einschlägig mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— D 5_Muster Scientology-Schutzerklärung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YY62.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 7215-2851
Fax: +49 721 / 7215-2155
Internet-Adresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_