Architektenleistungen (Objektplanung) für den Neubau des Studierendenwohnheims auf dem Campus Künzelsau der Hochschule Heilbronn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen (Objektplanung) für den Neubau des Studierendenwohnheims auf dem Campus Künzelsau der Hochschule Heilbronn
Das Studierendenwerk Heidelberg beabsichtigt, auf dem naturwissenschaftlichen Campus der Hochschule Heilbronn in Künzelsau, Daimlerstraße, in unmittelbarer Nachbarschaft der Hochschule und der bereits bestehenden Mensa, ein neues Studierendenwohnheim mit ca. 80 Plätzen zu errichten. Hierfür werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI vergeben.
Für das neue Gebäude sind die Aspekte der Wirtschaftlichkeit, der Funktionalität und der Nachhaltigkeit von besonderer Bedeutung. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die Teilnehmer in der Angebotsphase mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Abgabe eines skizzenhaften Ideenkonzeptes aufgefordert werden (siehe auch II.2.4) der EU-Bekanntmachung).
Eine detailliertere Projektbeschreibung ist den Anlagen „Aufgabenstellung — Raumprogramm“ und „Aufgabenstellung — Formalien zu den skizzenhaften Ideenkonzepten“ zu entnehmen.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Baubeginn soll 11/2022 sein, der Wohnheimneubau soll rechtzeitig zum Wintersemester 2024/2025 bezugsfertig sein.
Naturwissenschaftlicher Campus der Hochschule Heilbronn in Künzelsau,
Daimlerstraße,
(siehe Anhang 2 „Lageplan“)
Benötigt werden Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für einen Neubau des Studierendenwohnheims auf dem Campus Künzelsau der Hochschule Heilbronn. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
— Lph 1: Grundlagenermittlung,
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Folgende Leistungen werden optional vergeben:
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7 Mitwirkung bei der Vergabe,
— Lph 8: Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation,
— Lph 9 Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung.
Für die genannte Maßnahme sind Informationen und Unterlagen (z. B. Aufgabenstellung — Raumprogramm, Aufgabenstellung - Formalien zu den skizzenhaften Ideenkonzepten, Lageplan mit 3 Höhenknoten in Nord-Süd -Achse (Anlage 2), Luftbild (Anlage 3), Angaben zu Überflutungsflächen (Anlage 4), Standards zum studentischen Wohnungsbau (Anlage 5), Fotos vom Baugrundstück (in Anlage 1b)) vorhanden, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die unter subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines skizzenhaften Ideenkonzeptes und eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Architektenleistungen (Objektplanung)“ sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von rund 6,4 Mio. EUR ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die KG 300 + 400 entfallen davon rund 4,5 Mio. EUR netto. Das genannte Budget ist einzuhalten.
Die unter III.1.1) u. III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorzulegen. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (R-1) bis (R-3) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren (Angebotsphase) teilzunehmen.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Teilnahmewettbewerb) zugrunde gelegt:
(R-1): Mindestreferenz, d.h. mindestens 1 wertbare Referenz zu A), B) oder C) ist zu erbringen:
Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenzen für A) Neubau eines Wohnheims für Studierende oder andere Zielgruppen (z. B. Auszubildende, Seniorenwohnanlage) mit mindestens 60 Bettenplätzen (15 Punkte je wertbare Referenz) oder B) Neubau eines Wohngebäudes/Appartementhauses mit mindestens 30 Wohnungen (10 Punkte je wertbare Referenz) oder C) Pflegeheim für Senioren oder andere Zielgruppen mit mindestens 60 Bettenplätzen (5 Punkte je wertbare Referenz).
Erläuterung: Es müssen nicht zwingend für jede einzelne der Kategorien A), B) und C) Referenzen erbracht werden. Die Kategorien B) und C) dienen dazu, dass auch Bewerber, die keine Referenzen zu A) vorweisen können, sich bewerben können.
Mindestreferenz bedeutet, dass mindestens eine wertbare Referenz zu diesem Kriterium (A), B) oder C)) Voraussetzung für die weitere Teilnahme am Verfahren ist. Gewertet werden insgesamt maximal 3 Referenzen mit maximal 15 Punkten je Referenz.
Wertung zu (R-1): max. 45 Punkte.
(R-2): Nachweis (Referenzen) des Bewerbers zu Erfahrungen mit Projekten für öffentliche Auftraggeber.
Gewertet werden maximal 3 Referenzen mit jeweils 3 Punkten.
Wertung zu (R-2): max. 9 Punkte.
(R-3): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenzen für Neubauten, die nach Kriterien des nachhaltigen und insbesondere des ökologischen Bauens geplant und errichtet wurden. Wertbar sind solche Referenzen, bei denen ein Gesamtkonzept zugrunde gelegt wurde, das mindestens die Bereiche Baukonstruktion/Baumaterialien, Energieerzeugung und Anlagentechnik unter ökologischen Aspekten berücksichtigt hat. Dies ist nachvollziehbar (max. eine halbe DIN A4 Seite) darzulegen, indem die Maßnahmen benannt werden. (Erläuterung: nicht wertbar sind Referenzen, bei denen dem Aspekt der Nachhaltigkeit lediglich durch z. B. Aufbringung einer Dämmung oder z. B. dem Einbau einer thermischen Solaranlage Rechnung getragen wurde).
Gewertet werden maximal 3 Referenzen mit jeweils 5 Punkten.
Wertung zu (R-3): max. 15 Punkte.
Insgesamt können 69 Punkte erreicht werden.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4); Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit des § 76 Abs. 2 VgV Gebrauch, im Rahmen des Verhandlungsverfahren die Ausarbeitung von skizzenhaften Ideenkonzepten zur gestellten Planungsaufgabe zu verlangen. Zu Beginn der Zuschlagsphase werden die ausgewählten Bieter aufgefordert, diese skizzenhaften Ideenkonzepte als Teil ihrer Herangehensweise zu erbringen (Honorierung s. Aufgabenstellung; [Betrag gelöscht] EUR (brutto) je Bieter/Bietergemeinschaft).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch III.2.1) Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbewerbern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bewerbergemeinschaft/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
1) Allgemeine Angaben zum Bewerber gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können.
2) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen.
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen. Sollten Ausschlussgründe gegeben sein, sind diese zu benennen. Sofern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, ist dafür ein Nachweis zu erbringen (als Eigenerklärung beizufügen).
4) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV; namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer zum Stichtag 1.1.2021, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, Bauleiter und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall zu bearbeitenden Teilleistungen; für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter ist mit der Bewerbung ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, o. ä.) und ein fachlicher Lebenslauf vorzulegen.
5) Angaben über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags.
6) Eigenerklärung der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Weiterbeauftragung, die Leistungsphasen 5-9 (siehe II.2.4)) zu erbringen.
7) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt.
Die folgenden Angaben sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. Nachunternehmern.
1) Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen.
2) Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird.
Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung: Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das 2-Fache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.
s.o.
Zum Nachweis der techn. und berufl. Leistungsfähigkeit sind die unter II.2.9) bezeichneten Referenzen vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) einzutragen. Darüber hinausgehendes Material (Planunterlagen, o. ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen zu (R-1) bis (R-3):
— Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den FB abgefragten Angaben,
— Mindestinvestitionssumme (KG 300 + 400) von 4,0 Mio. EUR,
— Bearbeitung mind. der Lph 2-4 oder mind. der Lph 5-8 gem. § 34 HOAI im Zeitraum von Januar 2016 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Veröffentlichung, d. h. es müssen mind. die Lph 2-4 oder mind. die Lph 5-8 vollständig in dem Zeitraum bearbeitet, d. h. begonnen und abgeschlossen worden sein.
Die Nennung von mindestens 1 wertbaren Referenz zu A), B) oder zu C) zu der Kategorie (R-1) ist Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am weiteren Bewerbungsverfahren.
Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenzen zu den unter (R-1) bis (R-3) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen dann nicht in die Wertung ein. Eine Referenz, die z. B. für Kriterium (R-1) benannt wird, kann auch für die Kriterien (R-2) bis (R-3) benannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben. Die geforderten Referenzen sind unter Punkt II.2.9) aufgeführt.
s.o.
Qualitätsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt/Beratender Ingenieur (Kammermitgliedschaft); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen 2-felsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zutragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber/Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
4) Der AG beabsichtigt Verhandlungsgespräche zu führen, behält sich aber vor, auf Basis der Erstangebote ohne Verhandlungsgespräche zu vergeben. Der AG behält sich aufgrund der dann möglicherweise bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die Verhandlungsgespräche per Videokonferenz durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gespräche im Normalfall in Präsenzterminen geführt werden. Videokonferenzen stellen ansonsten keine Option dar.
5) Die Lph 9 – Objektbetreuung ist in der Laufzeit unter II.2.7) nicht enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.