Vergabe der Grünschnittverwertung für den Alb-Donau-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_ADK_Grünschnittverwertung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89077
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.alb-donau-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Grünschnittverwertung für den Alb-Donau-Kreis
Vergabe der Grünschnittverwertung für den Alb-Donau-Kreis.
Verwertung von Grünschnitt (Mengenkontingent bis 4 000 Mg/a)
Alb-Donau-Kreis
Verwertung von Grünschnitt (Mengenkontingent bis 4 000 Mg/a).
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber 2 mal um jeweils 2 weitere Jahre verlängert werden.
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2027 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2030.
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2032.
Ein Bewerber ist nur dann zur Abgabe eines Angebotes berechtigt, wenn er anhand der unter III.1.1) — III.1.3) geforderten Mindestkriterien nachweisen kann, dass er geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen zu erbringen.
Der Nachweis der Eignung berechtigt zur Abgabe eines Angebotes.
Eine Auswahl / Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber ist nicht vorgesehen.
Die Ausschreibung von insgesamt 16 000 t/a Grünschnitt erfolgt in 4 Teilmengen von jeweils 4 000 t/a.
Verwertung von Grünschnitt (Mengenkontingent bis 4 000 Mg/a)
Alb-Donau-Kreis
Verwertung von Grünschnitt (Mengenkontingent bis 4 000 Mg/a).
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber 2 mal um jeweils 2 weitere Jahre verlängert werden.
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2027 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2030.
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2032.
Ein Bewerber ist nur dann zur Abgabe eines Angebotes berechtigt, wenn er anhand der unter III.1.1) - III.1.3) geforderten Mindestkriterien nachweisen kann, dass er geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen zu erbringen.
Der Nachweis der Eignung berechtigt zur Abgabe eines Angebotes.
Eine Auswahl / Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber ist nicht vorgesehen.
Die Ausschreibung von insgesamt 16 000 t/a Grünschnitt erfolgt in 4 Teilmengen von jeweils 4 000 t/a.
Verwertung von Grünschnitt (Mengenkontingent bis 4 000 Mg/a)
Alb-Donau-Kreis
Verwertung von Grünschnitt (Mengenkontingent bis 4 000 Mg/a).
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber 2 mal um jeweils 2 weitere Jahre verlängert werden.
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2027 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2030.
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2032.
Ein Bewerber ist nur dann zur Abgabe eines Angebotes berechtigt, wenn er anhand der unter III.1.1) — III.1.3) geforderten Mindestkriterien nachweisen kann, dass er geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen zu erbringen.
Der Nachweis der Eignung berechtigt zur Abgabe eines Angebotes.
Eine Auswahl / Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber ist nicht vorgesehen.
Die Ausschreibung von insgesamt 16 000 t/a Grünschnitt erfolgt in 4 Teilmengen von jeweils 4 000 t/a.
Verwertung von Grünschnitt (Mengenkontingent bis 4 000 Mg/a)
Alb-Donau-Kreis
Verwertung von Grünschnitt (Mengenkontingent bis 4 000 Mg/a).
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber 2 mal um jeweils 2 weitere Jahre verlängert werden.
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2027 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2030.
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2032.
Ein Bewerber ist nur dann zur Abgabe eines Angebotes berechtigt, wenn er anhand der unter III.1.1) - III.1.3) geforderten Mindestkriterien nachweisen kann, dass er geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen zu erbringen.
Der Nachweis der Eignung berechtigt zur Abgabe eines Angebotes.
Eine Auswahl / Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber ist nicht vorgesehen.
Die Ausschreibung von insgesamt 16 000 t/a Grünschnitt erfolgt in 4 Teilmengen von jeweils 4 000 t/a.
Betrieb der Kompostanlage auf der Deponie Litzholz
Litzholz 1
89584 Ehingen (Donau)
Betrieb der Kompostanlage auf der Deponie Litzholz.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber 2 mal um jeweils 2 weitere Jahre verlängert werden.
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2027 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2030.
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2032.
Ein Bewerber ist nur dann zur Abgabe eines Angebotes berechtigt, wenn er anhand der unter III.1.1) - III.1.3) geforderten Mindestkriterien nachweisen kann, dass er geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen zu erbringen.
Der Nachweis der Eignung berechtigt zur Abgabe eines Angebotes. Eine Auswahl / Begrenzung der Anzahl geeigneter Bewerber ist nicht vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorbemerkung:
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eignung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beizubringen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente):
1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3) Eigenerklärung zu § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG),
4) Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:
5) Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)),
6) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
7) die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
8) die Gewerbeanmeldung.
Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente):
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 (ggf. auch vorläufig),
2) Eigenerklärung, dass
— eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall vorliegt bzw. eine solche im Auftragsfalle abgeschlossen wird,
— eine Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Vermögensfall vorliegt bzw. eine solche im Auftragsfalle abgeschlossen wird,
— eine Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR für versicherte Kosten vorliegt bzw. eine solche im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:
3) die jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichte und die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2018, 2019 und 2020 (ggf. auch vorläufig) in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind
4) Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung mit den geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente):
1) Eigenerklärung zum Vorliegen mindestens einer Referenz über den Betrieb einer Kompostanlage für Grünschnitt über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Jahr innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrags. Der 1-jährige zusammenhängende Leistungszeitraum muss vollständig innerhalb des vorgenannten Zeitraums von 36 Monaten liegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Referenzen nur 1-mal beizubringen.
2) Eigenerklärung über die Verfügbarkeit einer genehmigten Fläche für die Kompostierung von Grünschnitt (nur Lose 1),
3) Eigenerklärung über die Verfügbarekit einer Fläche für eine Ausbringung von Kompost, mindestens 1 000 Mg/a.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen bzw. Auskünfte zu erteilen:
4) Benennung der Referenz(en) innerhalb einer gesetzten Frist (mindestens mit Angabe des Auftraggebers einschl. Ansprechpartner, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungsinhaltes / -umfangs, des Leistungszeitraums und des Auftragswertes),
5) Benennung der genehmigten Fläche für die Kompostierung von Grünschnitt sowie Nachweis der Verfügbarkeit,
6) Benennung der Fläche für die Ausbringung von Kompost sowie Nachweis der Verfügbarkeit.
1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und
Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete
Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
2) Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen, von Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen, hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer spätestens 15 Tage nach Vertragsabschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt 5 % der Brutto-Auftragssumme für die Grundvertragslaufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist für die Angebotswertung eine Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer vorzulegen, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet / haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bewerber für die Auftragsausführung.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJR68Y.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland