Neuaufbau des Geoportals Raumordnung Baden-Württemberg (BW) und Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung des Geoportals Raumordnung BW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geoportal-raumordnung-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuaufbau des Geoportals Raumordnung Baden-Württemberg (BW) und Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung des Geoportals Raumordnung BW
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, plant den vollständigen Neuaufbau eines Geoportals Raumordnung Baden-Württemberg (BW) (http://www.geoportal-raumordnung-bw.de/). Der Auftrag umfasst den Neuaufbau sowie den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung des Geoportals BW.
Die zu erbringende Gesamtleistung besteht aus 2 Abschnitten.
TEIL A: Aufbau des Geoportals Raumordnung BW mit den wesentlichen Teilleistungen:
— Bereitstellung des Servers (Anmietung) und Hosting während des Aufbaus des Geoportals Raumordnung BW,
— Erstellung der Fachanwendung Geoportal Raumordnung BW,
— einschließlich Projektorganisation (Informationssicherheitskonzept, Schulung, technisch-funktionale Dokumentation, Übergabekonzept und Besprechungstermine).
Teil A der Gesamtleistung endet mit der Inbetriebnahme des Geoportals Raumordnung BW nach Schlussabnahme des Gesamtsystems.
TEIL B:
Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung des Geoportals Raumordnung BW.
Das neu aufzubauende Geoportal Raumordnung BW soll im Wesentlichen die folgenden Inhalte und Funktionalitäten bieten:
— Bereitstellung allgemeiner Informationen zur Raumordnung (insbesondere Grundlagen, Inhalte und Instrumente),
— Datenupload von Geofachdaten der einzelnen geodatenhaltenden Stellen/Projektträger, Zusammenführung und Pflege der Daten in einer Geodatenbank,
— Bereitstellung von Darstellungs-, Transformations- und Downloaddiensten zu diesen Geofachdaten (gemäß der INSPIRE-Richtlinie, des Landesgeodatenzugangsgesetzes BW sowie weiteren Vorgaben der GDI BW),
— Metadatenkatalog zur Speicherung und Verwaltung der Metadaten,
— Metadateneditor zur Erfassung der relevanten Metadaten,
— Metadatensuche zur Recherche von Geofachdaten, -diensten und -anwendungen,
— Bereitstellung eines Catalogue Service Web (CSW) zu den Metadaten gemäß der INSPIRE-Richtlinie sowie den Vorgaben der GDI BW,
— Webmapclient mit einem vorstrukturierten thematischen Angebot der Raumordnung Baden-Württembergs zur einheitlichen Präsentation der Geofachdaten,
— Konvertierung der Geofachdaten (AROK BW und PlanAtlas BW) in das XPlan-Datenmodell im XPlanGML-Format und Bereitstellung der konvertierten Datensätze zum Download,
— Transformation der Geofachdaten des PlanAtlas BW auf Grundlage der XPlan-Daten in das INSPIRE-Datenmodell, Bereitstellung als Darstellungs- und Downloaddienst.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zum Verhandlungsverfahren werden maximal 4 Bewerber zugelassen. Haben nur 4 oder weniger Bewerber einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht oder liegen nur bei 4 oder weniger Bewerbern keine Ausschlussgründe vor, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Sollten mehr als 4 Bewerber die gesetzten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl der Bewerber anhand folgender Auswahlkriterien und Systematik:
Zur Abgabe eines Angebots werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften aufgefordert,
— welche in jedem einzelnen der Geschäftsjahre 2018 bis 2020 über mindestens 5 angestellte Fachkräfte der Informationstechnik (Vollzeitäquivalent bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden) verfügen (Auswahlkriterium 1), und welche zusätzlich,
— über einen Jahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR im Tätigkeitsbereich Informationstechnik verfügen (Auswahlkriterium 2) und
— außerdem über mindestens eine weitere Referenz über den Aufbau oder die Fortentwicklung eines Geoportals verfügen. Das Projekt muss im Zeitraum 2016 bis 2020 bearbeitet worden sein. Das Portal muss sich zudem in diesem Zeitraum in Betrieb befunden haben bzw. es muss sich im Betrieb befinden. Das Geoportal, für das die weitere Referenz nachgewiesen wird, muss mindestens 2 verschiedene Merkmale der Mindestreferenzen (vgl. Ziffer III.1.3)) und darüber hinaus,
— die Funktionalität der Anpassung des Geoportals an mobile Endgeräte für mindestens eine Funktionalität erfüllen.
Dies ist durch eine geeignete Beschreibung der Referenz, insbesondere zur Anpassung der Funktionalität des Geoportals an mobile Endgeräte auf maximal 2 ergänzend beizulegenden DIN A-4-Seiten darzulegen. Die 3 zusätzlichen Auswahlkriterien müssen kumulativ erfüllt sein. Die Nachweise werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt. Sollten mehr als 4 Bewerber über die Mindestkriterien (Ziffer III.1) hinaus auch die gesetzten Auswahlkriterien erfüllen, erfolgt eine Losentscheidung. Sollten nicht mindestens 4 Bewerber die gesetzten 3 Auswahlkriterien (kumulativ) erfüllen, werden aus der Gruppe der Bewerber, die die Mindestkriterien erfüllen, weitere Bewerber hinzugelost, so dass die angestrebte Mindestzahl von 4 Bewerbern für die zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens erreicht wird.
Zu Ziffer II.2.7): Die Leistungen des Teils B (Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung des Geoportals Raumordnung BW) sind über einen Zeitraum von 72 Monaten (mit 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 2 Jahre) beginnend ab der Inbetriebnahme des Geoportals nach der Schlussabnahme des Teils A (voraussichtlich Ende 2022) zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend genannten Eigenerklärungen abgeben:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen,
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB),
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
— Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB),
— Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB),
— Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt,
— Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung i.S.d. § 44 Abs. 1 Satz 2 VgV,
— Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag nachfolgend genannte Eigenerklärungen abgeben und Unterlagen vorlegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich „Informationstechnik“,
— Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag nachfolgend genannte Eigenerklärungen abgeben und Unterlagen vorlegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich „Informationstechnik“ des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Vermögensschäden.
1. Eigenerklärung über mindestens 2 Referenzprojekte des Bewerbers über den Aufbau oder die Fortentwicklung eines Geoportals.
2. Eigenerklärung zu mindestens einem Referenzprojekt des Bewerbers über den Betrieb und die Wartung eines Geoportals.
3. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl seiner Fachkräfte im Bereich Informationstechnik in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) ersichtlich sind.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen, zur Anzahl der Beschäftigten (Fachkräfte der Informationstechnik) machen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Referenzen und die Zahl der Fachkräfte im Bereich Informationstechnik zusammengerechnet. Im Einzelnen sind folgende Angaben erforderlich:
1. Eigenerklärung über mindestens 2 Referenzprojekte des Bewerbers über den Aufbau oder die Fortentwicklung eines Geoportals. Das Projekt muss im Zeitraum 2016 bis 2020 bearbeitet worden sein. Das Portal muss sich zudem in diesem Zeitraum in Betrieb befunden haben bzw. es muss sich aktuell in Betrieb befinden.
Vergleichbar sind Referenzen für den Aufbau von Geoportalen oder von Einzelmodulen, wenn diese mindestens 2 verschiedene der nachfolgend genannten Merkmale erfüllen:
— Verwendung von Open Source Software-Komponenten (OSS) beim Aufbau von Geoportalen oder Mitarbeit in einem Entwicklungsgremium/-team für OSS-Softwareprojekte der Open Source Geospatial Foundation (OsGEO),
— Dezentraler Upload von Geodaten, Validierung und Integration in eine Geodatenbank, Bereitstellung OGC-konformer WFS, Generierung thematisch strukturierter WMS-Dienste; benutzerfreundlicher Kartenclient mit dynamischer Druckfunktionalität sowie Einbindung ext. WMS Dienste,
— Metadatengenerierung zu Geodaten und Geodatendiensten, Metadatenkatalog mit konformer Koppelung, Geodaten-Dienstekoppelung zur automatischen Verarbeitung im INSPIRE-Monitoring,
— Generierung von Geodaten/Geodatendiensten im XplanModell (und XplanGML) sowie INSPIRE-Geodatenmodell.
Dies ist durch eine geeignete Beschreibung der erbrachten Referenzleistungen im Zusammenhang mit dem Aufbau eines Geoportals oder von Einzelmodulen eines solchen Portals auf maximal 2 ergänzend beizulegenden DIN A-4-Seiten darzulegen.
Anzugeben sind insbesondere der öffentliche oder private Auftraggeber und die erbrachte Leistung (inkl. Leistungszeitraum) mit Ansprechpartner und Telefondurchwahl.
2. Eigenerklärung zu mindestens einem Referenzprojekt des Bewerbers über den Betrieb und die Wartung eines Geoportals. Der Betrieb und die Wartung müssen im Zeitraum 2016 bis 2020 für mindestens 24 Monate durchgeführt worden sein. Referenzen, die sich auf den Betrieb, die Wartung und Weiterentwicklung eines Geoportals beziehen, sind vergleichbar, wenn der Referenzauftrag die nachfolgend genannten Aufgaben umfasst:
— Erstellung eines Betriebs- und Wartungskonzepts (Ausfallsicherheit, Absicherung, Performance und Verfügbarkeit entsprechend Durchführungsbestimmungen Netzdienste (Verordnung (EG) Nr. 976/2009 der Kommission)),
— Vollzug von Wartungsarbeiten,
— Adaption an neue Standards/Profile und
— Implementation neuer Funktionalitäten.
Dies ist durch eine geeignete Beschreibung der erbrachten Betriebs-, Wartungs- und Weiterentwicklungsleistungen auf maximal 2 ergänzend beizulegenden DIN A-4-Seiten darzulegen.
Die Referenz kann ein Referenzprojekt betreffen, welches bereits als Referenz über den Aufbau oder die Fortentwicklung eines Geoportals angegeben wurde.
Anzugeben ist der öffentliche oder private Auftraggeber und die erbrachte Leistung (inkl. Leistungszeitraum) mit Ansprechpartner und Telefon-Durchwahlnummer.
3. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl seiner Fachkräfte im Bereich Informationstechnik in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) ersichtlich sind.
Für jeden Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss ferner die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW) entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem ersten, noch unverbindlichen Angebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter Ziffer I.3) angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder Angebote stattdessen unmittelbar an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. weil Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).