B31 Neubau 2. Gauchachtalbrücke Bauüberwachung BIM-Pilotprojekt Referenznummer der Bekanntmachung: 4/39-BW8116583.1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/
Abschnitt II: Gegenstand
B31 Neubau 2. Gauchachtalbrücke Bauüberwachung BIM-Pilotprojekt
B31 Neubau 2. Gauchachtalbrücke Bauüberwachung BIM-Pilotprojekt.
Unadingen/Löffingen
BIM-Pilotprojekt 2. Gauchachtalbrücke – Bauoberleitung und Bauüberwachung (LpH 8)
Die Bauoberleitung und die Bauüberwachung sind für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich und kontrolliert fortlaufend die Einhaltung der Kosten, Termine und Qualitäten. Insbesondere die Baufortschrittkontrolle, Änderungsmanagement, die Abrechnung der Bauleistung und die Bauwerksdokumentation werden gemäß der BIM-Vorgaben abgewickelt.
Im Falle einer Verlängerung des Brückenbaus, ist ebenso mit einer Verlängerung der Bauüberwachung gem. Vertrag zu rechnen.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Umsatz Bauüberwachung im Brückenbau (5 %)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
1. Berufserfahrung des Ingenieurs in der Bauüberwachung in Jahren (20 %),
2. Firmenzugehöhrigkeit der Bauüberwacher in Jahren (5 %),
3. Anzahl Bauüberwachungen bei Stahlbau- und Stahlverbundbrücken von mindesten 5 Mio. EUR (netto) (15 %).
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
1. Anzahl der Bauüberwachungen mit BIM-Anwendungen bei Großbrücken mit Mindestens 5 Mio. EUR (netto) (20 %),
2. Anzahl der Bauüberwachung aufgeteilt nach den BIM-Anwendungsfällen (20 %):
— Baufortschrittkontrolle (AWF 15) (5 %),
— Änderungsmanagement (AWF 16) (5 %),
— Abrechnung von Bauleistungen (AWF17) (5 %),
— Mängelmanagement (AWF18) (5 %).
—— Anwendungsfallreferenzen sind je o. g. BIM-Anwendung nachzuweisen
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Durchschnittliche Anzahl der Ingenieure und Techniker in der Bauüberwachung der letzten 3 Jahre. (5 %)
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung des Auftrages verfügen wird. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Modellierungs-, Bauzeiten-, CAD- und AVA-Software mit herstellerneutralen Datenformaten und ISO-zertifizierter IFC-Schnittstelle. (5 %)
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte Wesentlich:
Art des Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen (eigenes QM-System/ eigenes QM-System in Anlehnung an die ISO 9001/ Zertifizierung nach ISO 9001) (5 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 6 Monate / soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular „HVA F StB Erklärung Bewerbergemeinschaft“ zu verwenden. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars „10008_Eigenerklärung_Eignung_04-19“ erbracht werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend. Nachweis über erforderlichen Gesamtumsatz (s.u.)
Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung
Entsprechender Referenzen kann bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular „HVA F StB EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer“ zu verwenden.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 000 000,00 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 000 000,00 Mio EUR gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Umsatz Bauüberwachung im Brückenbau (5 %).
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Umsatz Bauüberwachung im Brückenbau (5 %)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
1. Berufserfahrung des Ingenieurs in der Bauüberwachung in Jahren (20 %),
2. Firmenzugehöhrigkeit der Bauüberwacher in Jahren (5 %),
3. Anzahl Bauüberwachungen bei Stahlbau- und Stahlverbundbrücken von mindesten 5 Mio. EUR (netto) (15 %).
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
1. Anzahl der Bauüberwachungen mit BIM-Anwendungen bei Großbrücken mit Mindestens 5 Mio. EUR (netto) (20 %),
2. Anzahl der Bauüberwachung aufgeteilt nach den BIM-Anwendungsfällen (20 %):
— Baufortschrittkontrolle (AWF 15) (5 %),
— Änderungsmanagement (AWF 16) (5 %),
— Abrechnung von Bauleistungen (AWF17) (5 %),
— Mängelmanagement (AWF18) (5 %).
—— Anwendungsfallreferenzen sind je o.g. BIM-Anwendung nachzuweisen
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Bei der Wertung sind folgende
Sachverhalte wesentlich: Durchschnittliche Anzahl der Ingenieure und Techniker in der Bauüberwachung der letzten 3 Jahre. (5 %)
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung des Auftrages verfügen wird. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Modellierungs-, Bauzeiten-, CAD- und AVA-Software mit herstellerneutralen Datenformaten und ISO-zertifizierter IFC-Schnittstelle. (5 %)
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte Wesentlich: Art des Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen (eigenes QM-System/ eigenes QM-System in Anlehnung an die ISO 9001/ Zertifizierung nach ISO 9001) (5 %)
Die Referenzen zu §46 (3) Nr. 1 und Nr. 2 sind mit folgenden Angaben als Referenzblatt /Referenzbeschreibung (formlos) einzureichen:
1. Projektbezeichnung,
2. Name, Anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner, Kontaktdaten,
3. Leistungszeitraum MM/YYYY bis MM/YYYY (ggf. mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes),
4. Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs,
5. Projektspezifische Angaben, welche über die in dieser Ausschreibung geforderten Mindeststandards hinausgehen und zur vollständigen und widerspruchsfreien Bewertung erforderlich sind.
Für jeden Mitarbeiter ist ein Lebenslauf mit Nachweis der Ausbildung, Berufserfahrung und Weiterbildung sowie Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit (Bewerber, ARGEPartner, Unterauftragnehmer) beizufügen.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
— Kriterium § 45 (4) Nr. 4 VgV Gesamtumsatz
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: [Betrag gelöscht] EUR im Tätigkeitsbereich Bauoberleitung und / oder Örtliche Bauüberwachung.
— Kriterium § 46 (3) Nr. 2 VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Anforderung an die Bauoberleitung und den Leiter der Bauüberwachung: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung Anforderung an Stellvertreter sowie Aufmaß: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder Techniker und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung sowie BIM-Erfahrung.
— Kriterium § 46 (3) Nr. 1 VgV Ausführung von vergleichbaren Leistungen Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens eine vergleichbare Bauüberwachung und eine vergleichbare Bauoberleitung (Leistungen nachzuweisen über die „Eigenerklärung zur Eignung“) erbracht haben.
— Kriterium § 46 (3) Nr. 8 VgV Personalbestand
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren. Der Bewerber muss mindestens 2 Ingenieure und oder Techniker für das Bauüberwachungsteam, mindesten 1 zusätzliche Führungskraft im Bereich der Bauüberwachung und 1 Ingenieur für die Bauoberleitung abstellen können.
— Kriterium § 46 (3) Nr. 9 VgV Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: Datentransfersystem zur Projektkommunikation mit einer Bandbreite von >= 120 Mbit/s, Autorensoftware für die Modellierung der Fachmodelle mit dem ISO-zertifizierten IFC-Format sowie des BCF-Formats, AVA-Software und Bauzeitenprogramme mit herstellerneutralen Datenformaten, die über offene Schnittstellen zum verlustfreien Informationsaustausch genutzt werden können.
— Kriterium § 46 (3) Nr. 3 VgV Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bewerber muss mindestens über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem verfügen
In Bezug auf den vor genannten wertungsrelevanten Zeitraum von 8 Jahren (z. B. für Nachweise von Referenzen) müssen die Leistungen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich rückwirkend ab vorgesehenem Eingang der Teilnahmeanträge dieses Verfahrens. Die Nichterfüllung von Mindeststandards führt zur Nichtwertung der Referenzen. Die technische Fachkraft sowie der Projektleiter dürfen nicht identisch sein. Es sind separate Nachweise je Mitarbeiter einzureichen. Die Nichterfüllung von Mindeststandards führt zum Ausschluss.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1 und 2: Architekten/Ingenieure gem. des geltenden Landesrechtes
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten Gewährleistet werden.
— Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2018 (AVB F-StB),
— Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke),
— Verpflichtungserklärung Mindestendgeld.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/