Neugestaltung Bahnhofsvorplatz der Stadt Tuttlingen – Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 20-35
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuttlingen.de/de/Politik-Verwaltung/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung Bahnhofsvorplatz der Stadt Tuttlingen – Planungsleistungen
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen nach HOAI § 33 ff in Verbindung mit Anlage 10, § 45 ff in Verbindung mit Anlage 13, § 49 ff in Verbindung mit Anlage 14 sowie § 38 ff in Verbindung mit Anlage 11, jeweils Leistungsphasen 1 bis 9 bzw. 1 bis 6 für die Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes der Stadt Tuttlingen. Zusätzlich werden besondere Leistungen nach HOAI beauftragt.
Bahnhofsvorplatz
78532 Tuttlingen
Die Stadt Tuttlingen beabsichtigt den Bahnhofsvorplatz im Rahmen der Bahnhofsentwicklung Tuttlingen neu zu ordnen. Das Bahnhofsgelände steht unter Denkmalschutz. Dabei ist die Verkehrsführung für Busse, PKW, Fahrräder und Fußgänger neu im Rahmen der zu einem multimodalen Mobilitätsknotenpunkt zu ordnen und auf die heutigen sowie künftigen Anforderungen anzupassen. Es sind strukturelle Verbesserungen zur Erreichbarkeit des Bahnhofgeländes unter Berücksichtigung von Orientierung, Aufenthaltsqualitäten, Barrierefreiheit, Blindenleitsystem usw. zu erreichen. Wichtiger Bestandteil ist die Optimierung des Fußgängerverkehrs. Der Bahnhofsvorplatz soll ergänzende Nutzungen u. A. für eine Mobilitätszentrale (Info- und Ankunftsstelle, Fahrkartenverkauf, Dienstleistungen, Paketstation), Taxivorfahrt, Kiss and ride, Parken PKW, P + R, Carsharing, Ladepunkt für E-PKWs, Ladeinfrastruktur Pedelecs, Wasserstoff, Bikesharing und Echtzeitinformation erhalten. Zudem soll ein Fahrradparkhaus für 250 Fahrräder mit Ladestationen angeordnet werden. Hierfür sind die ausgeschriebenen Architekten- und Ingenieurleistungen im engen Verbund notwendig. Das Projekt soll durch das Förderprogramm LGVFG und das Bahnhofsmodernisierungsprogramm II gefördert werden. Ein Programmaufnahmeantrag zur Inanspruchnahme von Fördermitteln wird gestellt. Die Ergebnisse haben Einfluss auf die Projektabwicklung.
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1 – LPH 1-2,
— Stufe 2 – LPH 3-4,
— Stufe 3 – LPH 5-7,
— Stufe 4 – LPH 8-9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.
Für Planungsleistungen nach § 49 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 14 (Tragwerksplanung):
— Stufe 1 – LPH 1-2,
— Stufe 2 – LPH 3-4,
— Stufe 3 – LPH 5-6.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-3 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78462
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6URHD4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
— der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]