S21, PA 1.4, VE 319, Restarbeiten Straßen-, Tief- und Ingenieurbau Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52358
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PA 1.4, VE 319, Restarbeiten Straßen-, Tief- und Ingenieurbau
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung des Endzustandes der Fahrbahnen der Achse 3 (Absenkung der Einfahrt auf die A8 von der B313 aus Richtung Plochingen in Fahrtrichtung München), Bauabschnitt 2 sowie Herstellung der Wegweisenden Beschilderung der BAB A8 im Vorfeld der Anschlussstelle (1 Kragarm, 3 Schilderbrücken). Zwischen den Eisenbahnüberführungen Bauwerke 4.1611 und 4.1612 wird das Erdbauwerk der NBS (Bahndamm) Bau km 24,6 + 50 + 24,7 + 07 bis OK Erdplanum hergestellt.
Wendlingen
S21, PA 1.4, VE 319, Restarbeiten Straßen-, Tief- und Ingenieurbau
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris – Straßburg – Stuttgart – Wien – Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Bitte beachten: Für diesen Aufruf zum Teilnahmewettbewerb werden keine Unterlagen zur Verfügung gestellt. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1) Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
A2) Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
A3) Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen,
A4) Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre,
A5) Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften,
A6) Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist,
A7) Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
A8) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
A9) Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister,
A10) Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
A11) Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar,
A12) Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
A13) das teilnehmende Unternehmen muss mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über abgeschlossene Projekte im Straßenbau an Bundesautobahnen mit einem Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR vorlegen,
A14) Bietergemeinschaften werden gemeinsam betrachtet.
Kautionen und Sicherheiten gemäß der Ausschreibungsunterlagen.
Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungsunterlagen.
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Zur Ausführung der Leistung können Bieter-/Arbeitsgemeinschaften (ARGE) gegründet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.