Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Rems-Murr-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmod
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rems-murr-kreis.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Rems-Murr-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmod
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Rems-Murr hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden.11 Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis haben dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ Förderanträge gestellt und den Zweckverband im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt.
Der Zweckverband behält sich vor, die Konzession unter Zusammenfassung der folgenden Einzellose zu vergeben:
— Cluster 1: Lose 1, 2 und 3,
— Cluster 2: Lose 4 und 5,
— Cluster 3: Lose 7, 8, 9, 10, 11.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X/documents).
Große Kreisstadt Weinstadt (Schulen)
Siehe oben Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt der Zweckverband stellvertretend und auf Rechnung für die jeweilige Kommune einen Vertrag. Auch die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Gemeinde Kernen i. R. (Schulen)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt der Zweckverband stellvertretend und auf Rechnung für die jeweilige Kommune einen Vertrag. Auch die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Gemeinde Oppenweiler (Schulen)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt der Zweckverband stellvertretend und auf Rechnung für die jeweilige Kommune einen Vertrag. Auch die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Gemeinde Korb (Weiße Flecken)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt der Zweckverband stellvertretend und auf Rechnung für die jeweilige Kommune einen Vertrag. Auch die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Gemeinde Korb (Schulen)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt der Zweckverband stellvertretend und auf Rechnung für die jeweilige Kommune einen Vertrag. Auch die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Gemeinde Alfdorf (Weiße Flecken)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt der Zweckverband stellvertretend und auf Rechnung für die jeweilige Kommune einen Vertrag. Auch die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Gemeinde Berglen (Schulen)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt der Zweckverband stellvertretend und auf Rechnung für die jeweilige Kommune einen Vertrag. Auch die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Gemeinde Burgstetten (Schulen)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt der Zweckverband stellvertretend und auf Rechnung für die jeweilige Kommune einen Vertrag. Auch die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Gemeinde Leutenbach (Schulen)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt der Zweckverband stellvertretend und auf Rechnung für die jeweilige Kommune einen Vertrag. Auch die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Gemeinde Remshalden (Schulen)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt der Zweckverband stellvertretend und auf Rechnung für die jeweilige Kommune einen Vertrag. Auch die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Große Kreisstadt Backnang (Schulen)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt der Zweckverband stellvertretend und auf Rechnung für die jeweilige Kommune einen Vertrag. Auch die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Gemeinde Rudersberg (Schulen)
Siehe oben Abschnitt II. 1. 4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt der Zweckverband stellvertretend und auf Rechnung für die jeweilige Kommune einen Vertrag. Auch die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis zu allen Eignungsnachweisen im Rahmen der Teilnahmebedingungen:
In einem ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bieter durch die Vergabestelle überprüft. Verfahrensangaben zum Teilnahmewettbewerb, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind dem Begleitdokument zur Bekanntmachung (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X/documents) zu entnehmen.
Zum Zwecke der Eignungsprüfung sind u.a. die auf dem Vergabemarktplatz https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X/documents abrufbaren Formulare vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X/documents) und ggf. seiner dort geforderten Anlage
— Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X/documents) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. anderer geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung,
— Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X/documents) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG,
— Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X/documents),
— Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1,siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X/documents),
— Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X/documents),
— Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X/documents).
— Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X/documents). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben,
— Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben,
— Eigenerklärung über das Vorliegen ausreichender Kapitalrücklagen für die notwenigen Zwischenfinanzierungen des Projektes durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X/documents). Sofern die Bilanzen keine ausreichenden Kapitalrücklagen ausweisen: Vorbehaltlose und projektbezogene Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass das Kapital durch diesen Finanzierungspartner bzw. Finanzdienstleister bereitgestellt wird.
In Bezug auf die Kapitalrücklagen bzw. Finanzierungsbestätigungen gelten folgende Mindestanforderungen:
Diesbezüglich gelten für die Lose 4,5,6 folgende Mindestanforderungen:
— Los 4 (Gemeinde Korb, weiße Flecken) [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 6 (Gemeinde Alfdorf, weiße Flecken) [Betrag gelöscht] EUR.
Bei einer Bewerbung auf Loscluster hat die Kapitalrücklage bzw. die Finanzierungsbestätigung mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag zu umfassen:
— Cluster 1: [Betrag gelöscht] EUR,
— Cluster 2: [Betrag gelöscht] EUR,
— Cluster 3: [Betrag gelöscht] EUR.
Bei einer Bewerbung auf mehrere derjenigen Lose bzw. auf alle derjenigen Lose, für die eine Mindestanforderung in Bezug auf die Kapitalrücklage vorgegeben ist, bzw. bei der Bewerbung auf mehrere Loscluster gilt als Mindestanforderung die Addition der vorgenannten geforderten Mindestwerte der jeweiligen Lose bzw. der Cluster, auf die sich der Teilnahmeantrag erstreckt.
Der Zweckverband behält sich vor, im späteren Verhandlungsverfahren weitere Sicherheiten wie beispielsweise Bürgschaften, Garantien oder Schuldbeitritten zu verhandeln.
— Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Zweckverbands durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X/documents). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen. Alternativ kann die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betreffend die Referenzangaben auch durch Darlegung der Erfahrungen und Expertise in einem Konzept nachgewiesen werden. Der Zweckverband wird über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betreffend die Referenzen auf Grundlage des dargelegten Konzepts entscheiden. Bei den Ausführungen im Konzept kommt es u.a. insbesondere auf Darlegungen zur Umsetzung der Einhaltung von Dokumentationspflichten und Fördervorgaben an,
— Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X/documents).
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X/documents) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf eines, mehrere oder alle genannten Loscluster zu bewerben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X/documents).
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in 2 Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X/documents) genügen müssen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X/documents).
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal (http://ted.europa.eu), www.breitbandausschreibungen.de und https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR68X bekannt gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Zweckverband nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Zweckverband nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Zweckverband gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Zweckverband gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Zweckverbands, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bliebt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]