Neue Parkmitte – Luisenpark Mannheim – Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: SPM-2021-0015
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtpark-mannheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Parkmitte – Luisenpark Mannheim – Rohbauarbeiten
Rohbauarbeiten.
Mannheim
BRI:
— Zentralbau: 24 234,27 m3,
— Zentralbau Pinguine: 353,27 m3,
— Indoor-Keller: 1 433,22 m3.
BGF:
— Zentralbau: 4 027,36 m2,
— Zentralbau Pinguine: 98,13 m2,
— Indoor-Keller: 434,31 m2.
Hauptmassen/Kurzbeschrieb auszuführende Arbeiten:
— ca. 250 m3 Stahlbetonfundamente,
— ca. 700 m3 Stahlbetonbodenplatten, größtenteils WU,
— ca. 100 m3 Stahlbetonwände gegen Erdreich WU,
— ca. 100 m3 Stahlbetonaußenwände,
— ca. 1300 m3 Stahlbetondecken inkl. Unterzüge und Oberzüge, teilweise Decken mit geneigter Schalung, teilweise Doppelboden,
— ca. 550 m3 Stahlbetoninnenwände inkl. Stahlbetonstützen,
— ca. 1 000 m3 Kalksandsteinmauerwerk,
— Magerbetonauffüllungen,
— Stahlbetontreppen und Rampen,
— ca. 45 Stück Stahlstützen,
— Baustelleneinrichtung für eigene Arbeiten,
— Feinplanie Baugrube,
— Arbeitsraumverfüllungen,
— Kleinere Mengen Innenputzarbeiten und Verbundestrich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
— Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse, Organisatorische Gliederung, Gründungsjahr, Niederlassung, Personelle Kapazitäten).
— Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder des Wohnsitzes.
— Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs.
Die Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Wochen – gerechnet Ab Vorlage des Angebotes sein.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannten Erklärungen verfügen haben gleichwertige Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
— Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht Endgültig aufgestellt ist, ein vorläufiger Jahresabschlussbericht für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr) beizubringen.
— Erklärung des Bieters, dass dieser über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese für die gesamte Laufzeit des Vertrags vorhält, mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen über mindestens 10 Mio. EUR bei Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR bei Sachschäden. Ausreichend ist eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Bei Versicherungen mit Pauschalabdeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert ist.
— Erklärung über den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezüglich Bauleistungen Und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannten Erklärungen verfügen haben gleichwertige Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu Erbringen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Referenzen
— Angabe von mindestens 3 Referenzen über in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Leistungszeit, der Funktion sowie der Art des Auftraggebers (privat/öffentlich).
Anzahl Mitarbeiter
— Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter (einschließlich angestellter Geschäftsführung) aus den letzten 3 vollen Kalenderjahren.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannten Erklärungen verfügen haben gleichwertige Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle der Stadtpark Mannheim gemeinnützigen GmbH, Gartenschauweg 12, 68165 Mannheim, Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat. Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15