Medius KLINIKEN gGmbH – Europaweite Vergabe von Abbrucharbeiten des 1. BA für Teilneubau und Sanierung der medius „Klinik Ostfildern-Ruit“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1619
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medius-kliniken.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medius KLINIKEN gGmbH – Europaweite Vergabe von Abbrucharbeiten des 1. BA für Teilneubau und Sanierung der medius „Klinik Ostfildern-Ruit“
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Abbrucharbeiten des 1. BA für den Teilneubau und die Sanierung der medius „Klinik Ostfildern-Ruit“. Dies beinhaltet insbesondere folgende Leistungen:
— Abbruch / Entsorgung Verwaltungsbau (eingeschossig; EG; ca. 1 350 m³ (ca. 340 m2 x h 4 m) mit provisorischer Sicherung + Witterungsschutz / Abdichtung des darunter liegenden im Betrieb befindlichen UGs,
— Abbruch / Entsorgung Bettenhaus (viergeschossig; UG-OG2; ca. 26 500 m³ (ca. 1 950 m2 x h 13,6 m) mit provisorischer Sicherung + Witterungsschutz des viergeschossigen Gebäudeanschlusses zum im Betrieb befindlichen Krankenhaus.
Ostfildern-Ruit
Die medius KLINIKEN gGmbH beabsichtigt den Teilneubau und die Sanierung der medius „Klinik Ostfildern-Ruit“.
Im Bestandsgebäude sind derzeit neben den rund 280 Patientenbetten der zentrale OP-Bereich mit 5 OP-Sälen sowie weitere medizinische Einheiten (z. B. Endoskopie, Labor, Zentralsterilisation, Bettenaufbereitung, Kreißsaal, Urologie, Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie sowie Ambulanzen) untergebracht.
Für den Teilneubau und die Sanierung wird es erforderlich sein, im laufenden Betrieb in mehreren Bauphasen die beiden bestehenden Bettenflügel abzureißen und Ersatz herzustellen sowie die weiterhin bestehen bleibenden Gebäudeteile, in denen hauptsächlich die Funktionsbereiche untergebracht sind, umzubauen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Abbrucharbeiten des 1. BA für den Teilneubau und die Sanierung der medius „Klinik Ostfildern-Ruit“. Dies beinhaltet insbesondere folgende Leistungen:
— Abbruch / Entsorgung Verwaltungsbau (eingeschossig; EG; ca. 1 350 m³ (ca. 340 m2 x h 4 m) mit provisorischer Sicherung + Witterungsschutz / Abdichtung des darunter liegenden im Betrieb befindlichen UGs,
— Abbruch / Entsorgung Bettenhaus (viergeschossig; UG-OG2; ca. 26 500 m³ (ca. 1 950 m2 x h 13,6 m) mit provisorischer Sicherung + Witterungsschutz des viergeschossigen Gebäudeanschlusses zum im Betrieb befindlichen Krankenhaus.
Die medius KLINIKEN gGmbH geht nach derzeitiger Planung für den 1. BA inkl. Vorabmaßnahmen von einem Bauvolumen von insgesamt rund 50,7 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 600) aus.
Die Bauleistungen für den Abbruch und die Schadstoffsanierung sind im Zeitraum von Ende November 2021 bis März 2022 geplant. Als Beginn für die bauliche Umsetzung ist Mai 2022 angestrebt. Die Baumaßnahme soll mit Inbetriebnahme des 1. BA bis spätestens 31. März 2024 fertiggestellt werden.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird lediglich je Bewerber die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz für die Bereiche „Ausführung von Abbrucharbeiten“ sowie „Asbest- und Schadstoffarbeiten“ herangezogen.
Dabei werden diese Referenzen wie folgt bewertet:
a) Referenz „Ausführung von Abbrucharbeiten“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung der Auftragswert in EUR netto nach folgender Maßgabe:
> 1,5 Mio. EUR: 1 Punkt
> 3 Mio. EUR: 2 Punkte
> 5 Mio. EUR: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme) nach folgender Maßgabe:
Vor dem 1.1.2018: 1 Punkt
Zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2019: 2 Punkte
Ab dem 1.1.2020: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung weiterhin eine besondere Vergleichbarkeit mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung. Für jedes nachfolgend aufgeführte Kriterium, das das vorgelegte Referenzprojekt erfüllt, wird jeweils ein Punkt vergeben. Es können maximal 4 Punkte erreicht werden. Folgende Kriterien werden bewertet:
(1) Abbruch / Teilabbruch einer größeren baulichen Anlage, z. B. Krankenhaus, Schule, Universität, Forschungseinrichtung (1 Punkt)
(2) Abbruch von Gebäudeteilen in unmittelbarer Nachbarschaft zu in Betrieb befindlichen Gebäudeteilen (1 Punkt)
(3) Abbruchmaßnahme mit provisorischem Abschluss / Witterungsschutz aufgrund angrenzender im Betrieb befindlicher und zu erhaltender Gebäudeteile (darunter bzw. anschließend) (1 Punkt)
(4) Abbruch mit erhöhter Anforderung an erschütterungsarme / staubarme Umsetzung (1 Punkt)
b) Referenz „Asbest- und Schadstoffarbeiten“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung der Auftragswert in EUR netto nach folgender Maßgabe:
> 1,5 Mio. EUR: 1 Punkt
> 3 Mio. EUR: 2 Punkte
> 5 Mio. EUR: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme) nach folgender Maßgabe:
Vor dem 1.1.2018: 1 Punkt
Zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2019: 2 Punkte
Ab dem 1.1.2020: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung weiterhin eine besondere Vergleichbarkeit mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung. Für jedes nachfolgend aufgeführte Kriterium, das das vorgelegte Referenzprojekt erfüllt, wird jeweils ein Punkt vergeben. Es können maximal 4 Punkte erreicht werden. Folgende Kriterien werden bewertet:
(1) Abbruch / Teilabbruch einer größeren baulichen Anlage, z. B. Krankenhaus, Schule, Universität, Forschungseinrichtung (1 Punkt)
(2) Abbruch von Gebäudeteilen in unmittelbarer Nachbarschaft zu in Betrieb befindlichen Gebäudeteilen (1 Punkt)
(3) Abbruchmaßnahme mit provisorischem Abschluss / Witterungsschutz aufgrund angrenzender im Betrieb befindlicher und zu erhaltender Gebäudeteile (darunter bzw. anschließend) (1 Punkt)
(4) Abbruch mit erhöhter Anforderung an erschütterungsarme / staubarme Umsetzung (1 Punkt)
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Für die Auswahl werden jeweils nur die 2 besten Referenzen eines Bewerbers für die Bereiche „Ausführung von Abbrucharbeiten“ und „Asbest- und Schadstoffarbeiten“ berücksichtigt. Die Vorlage von mehr als 2 Referenzen für den Bereich „Ausführung von Abbrucharbeiten“ und mehr als eine Referenz für den Bereich „Asbest- und Schadstoffarbeiten“ ist nicht gewünscht. Für die Bewertung sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe – an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Hinweis der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
2. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte (Polier/Meister, Facharbeiter, Vorarbeiter, Maschinisten), über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt.
(2) Vorlage von Referenzen
Zu (2) „Referenzen“: Es sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen:
— Eigenerklärung über das Vorliegen von 2 Referenzen über die Ausführung von Abbrucharbeiten in einem mehrgeschossigen Gebäude mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR netto. Die Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2016) und spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein,
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz über die Ausführung von Asbest- und Schadstoffarbeiten im laufenden Betrieb mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto. Die Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2016) und spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Hinweis: Ein vorgelegtes Referenzprojekt kann mehrfach verwendet werden, sofern es die Anforderungen an mehrere Mindestreferenzen erfüllt. Bei Mehrfachverwendung sind die Anlagen B.1 und B.3 dennoch vollständig auszufüllen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungsumfang / -gegenstand,
— Auftragswert in EUR netto,
— Zeitraum der Bauarbeiten,
— Fertigstellung der Bauarbeiten (Abnahme).
Die Vorlage von mehr als insgesamt 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR6VY.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.