Beschaffung und Lieferung von Xenon Gas Referenznummer der Bekanntmachung: 8268/325
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kit.edu
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Lieferung von Xenon Gas
Beschaffung und Lieferung von Xenon-Gas.
Karlsruher Institut für Technologie
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Beschaffung und Lieferung von Xenon-Gas für F&E-Arbeiten Dunkle Materie mit Reinheit 5.0 oder höher.
Weitere Details siehe Anlage A „Technische Spezifikation“ der Ausschreibungsunterlagen.
Der Vertragswert von [Betrag gelöscht] EUR ist vorgegeben.
Für den Zuschlag entscheidend ist die für diesen Wert sich rechnerisch ergebende Liefermenge (bzw. der günstigste Preis pro g / Gas). Das gleiche Verfahren gilt für die Option. Siehe hierzu auch Anlage C „Preisblatt“ der Ausschreibungsunterlagen.
Option für weitere Menge an Xenon-Gas der gleichen Spezifikation. Die Option kann jedoch frühestens im Spätsommmer 2021 ausgeübt werden, spätestens bis 8.11.2021.
Die Option wird über einen Betrag zwischn [Betrag gelöscht] EUR und [Betrag gelöscht] EUR zzgl. USt. liegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (gem. § 44 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y03R6P1.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.3.1) genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor der Zuschlagserteilung beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.
Der Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland