Projektsteuerungsleistungen Neubau Verwaltungsgebäude Landratsamt Rottweil Referenznummer der Bekanntmachung: 630.002-10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-rottweil.de/willkommen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lutzabel.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen Neubau Verwaltungsgebäude Landratsamt Rottweil
Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des Verwaltungsgebäudes Landratsamt Rottweil.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Ausschreibung von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des Verwaltungsgebäudes Landratsamt Rottweil.
Diese Projektsteuerungsleistungen sind nach den Projektstufen 1 bis 5 gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 5. Auflage, Stand: März 2020, im Folgenden: Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft) für die Handlungsbereiche
— A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
— B: Qualitäten und Quantitäten,
— C: Kosten und Finanzierung,
— D: Termine und Kapazitäten und Logistik,
— E: Verträge und Versicherungen.
Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zu erbringen.
Das Vorhaben umfasst den Rückbau des Hochhauses mit Rundbau sowie den Neubau eines Verwaltungsgebäudes. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung wird zunächst die Projektstufen 1 und 2, Handlungsbereiche A-E beauftragt, nachfolgend erfolgt eine Beauftragung der Projektstufen 3, 4 und 5 jeweils ebenfalls stufenweise gemäß den Maßgaben der Vergabeunterlagen.
Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Gewertet wird die nach den jeweiligen nachfolgenden Kriterien (Ziffern 1 bis 4) jeweils beste Referenz des jeweiligen Bewerbers. Soweit in allen 4 Kategorien jeweils dieselbe Referenz die beste ist, wird sie in allen 4 Kategorien gewertet. Insgesamt können maximal 10 Punkte (3 je Bewertungskriterium Ziffer 1) und 2) und 2 je Bewertungskriterium Ziffer 3) und 4)) erzielt werden.
1. Bewertet werden bei dieser Referenzleistung die Gesamtkosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12.
Gegenstand der eingereichten abgeschlossenen Referenz (Ziffer 1 der unter Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung benannten Mindestanforderungen) ist eine Referenz, bei der sich die Gesamtkosten der Kostengruppe 200-700 nach DIN 276-1:2008-12:
a) nach vorstehender Maßgabe mehr als 30 Mio. EUR brutto betrugen: 3 Punkte,
b) nach vorstehender Maßgabe mehr als 20 Mio. EUR bis zu 30 Mio. EUR betrugen: 2 Punkte,
c) nach vorstehender Maßgabe bis zu 20 Mio. EUR betrugen: 1 Punkt.
2. Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Bruttogrundfläche
Gegenstand der eingereichten abgeschlossenen Referenz (Ziffer 1 der unter Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung benannten Mindestanforderungen) ist eine Referenz, bei der die Bruttogrundfläche:
a) mehr als 6 000 m2 betrugen 3 Punkte,
b) mehr als 4 500 m2 und bis zu 6 000 m2 betrugen 2 Punkte,
c) bis zu 4 500 m2 betrugen 1 Punkt.
3. Bewertet wird die Vergleichbarkeit der durchgeführten Referenzleistung dem Inhalt nach Gegenstand der eingereichten abgeschlossenen Referenz (Ziffer 1 der unter Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung benannten Mindestanforderungen) ist eine Referenz, die
a) Projektsteuerungsleistungen bei einem Bauprojekt, das auch einen Rückbau zum Gegenstand hatte 2 Punkte,
b) Projektsteuerungsleistungen bei einem Bauprojekt, das keinen Rückbau zum Gegenstand hatte 1 Punkt.
4. Bewertet wird die Vergleichbarkeit der durchgeführten Referenzleistung dem Inhalt nach Gegenstand der eingereichten abgeschlossenen Referenz (Ziffer 1 der unter Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung benannten Mindestanforderungen) ist eine Referenz, die
a) Projektsteuerungsleistungen bei einem Bauprojekt, das in Hybridbauweise erstellt wurde zum Gegenstand hatte 2 Punkte,
b) Projektsteuerungsleistungen bei einem Bauprojekt, das nicht in Hybridbauweise erstellt wurde zum Gegenstand hatte 1 Punkt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, die eine aktuellere Referenz gemäß den Mindestanforderungen Ziffer 1) vorlegen kann. Aktueller ist die Referenz, deren Leistungsbeginn zu einem späteren Zeitpunkt lag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen 3 Jahren:
— weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB,
— nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
— weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend,
— weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB,
— keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB,
— in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB,
— dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt,
— dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
1. Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunter-nehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Projektsteuerungsleistungen für Gebäude im Hochbau nach den Projektstufen 1-5, Handlungsbereiche A-E nach der AHO oder vergleichbare Projektsteuerungsleistungen;
3. Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
1. Angaben zu realisierten, vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft. Zulässig sind Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren, wobei folgende Angaben gefordert werden:
— Auftragsbezeichnung,
— Angabe des Unternehmens, das die Referenz erbracht hat,
— öffentlicher oder privater Empfänger (Name/ Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
— Angabe des Gegenstandes der Referenz in Bezug auf die Inhalte des Projektes (Neubau, Erweiterung, Rückbau, Hybridbauweise),
— Erbringungszeitpunkt (Zeitraum der Leistungserbringung) und Abschlussdatum der Leistungen,
— Angabe der Gesamtkosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12,
— Angabe der BGF des Referenzprojektes,
— Angabe des Gegenstandes der Leistungen in Bezug auf die beauftragten Projektstufen und Handlungsbereiche nach AHO bzw. vergleichbare Leistungen und Darlegung der Vergleichbarkeit,
— Angabe zur Ausführung in innerstädtischer Lage,
— Projektbeschreibung.
Jede Referenz gilt nur dann als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Gegenstand der Referenz waren Leistungen der Projektsteuerung im Bauwesen bei Neubauten oder Erweiterung von Gebäuden;
b) Gegenstand der Referenz sind mindestens die Projektstufen 1 bis einschließlich 4, jeweils für die Handlungsbereiche A bis D gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft im Hochbau (Stand: 2020). Die Referenzleistung muss in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sein. Abgeschlossen ist eine Leistung dann, wenn sämtliche vertraglichen Leistungen erbracht sind. Soweit Gegenstand der Referenz vergleichbare Projektsteuerungsleistungen gewesen sind, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Vergleichbarkeit dieser Projektsteuerungsleistungen mit den Projektstufen 1 bis einschließlich 4 jeweils für alle Handlungsbereiche (A-D) gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft (Ausführungsvorbereitung) darzulegen;
c) Gesamtkosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:2008-12 jeder Referenz: Mindestens 15 Mio. EUR brutto;
d) Brutto-Grundfläche ("BGF") gemäß DIN 277-1:2016-01 jeder Referenz: Mindestens 4 000 m2 BGF.
2. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
1. Mindestens 3 abgeschlossene Referenzen, die die Projektstufen 1 bis einschließlich 5, jeweils für die Handlungsbereiche A-E gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft nach den o. g. Anforderungen im Hochbau, wobei ein Abschluss der Referenz-Leistungen nach dem 1.1.2016 erfolgt sein muss. Abgeschlossen ist eine Referenz, wenn sämtliche vertraglichen Leistungen in dem Projekt erbracht wurden;
2. Eines der vergleichbaren Referenzprojekte hat vergleichbare Projektsteuerungsleistungen für einen Neubau oder eine Erweiterung in innerstädtischer Lage zum Gegenstand. Als innerstädtische Lage wird eine Lage angesehen, die eine Mischnutzung (Wohnen und Gewerbe) im Umfeld hat, durch stark befahrene Straßen und Berufsverkehr belastet ist und in der aufgrund stark begrenzt zur Verfügung stehender Lager- und Parkflächen Just-In-Time-Lieferungen notwendig sind;
3. Mindestens 3 Referenzprojekte, die Projektsteuerungsleistungen bei Gebäuden für einen öffentlichen Auftraggeber zum Gegenstand hatten.
Eine Referenz kann mehrere der o. g. Mindestbedingungen 1) bis 3) erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRYP6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.