Objektplanungsleistung: Neubau viergruppige Kinderkrippe in der Gemeinde Schwendi Referenznummer der Bekanntmachung: 821-25-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwendi
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88477
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Schwendi.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nps-pm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistung: Neubau viergruppige Kinderkrippe in der Gemeinde Schwendi
Die Gemeinde Schwendi plant den Neubau einer viergruppigen Kinderkrippe im Bereich Pfarrer-König-Weg/Herrmann-Knapp-Weg in Schwendi. Das neue Gebäude ist auf den Flurstücken 375/38, 375/39 und 375/40 vorgesehen. Diese Flurstücke sind voll erschlossen. Das Gelände ist relativ eben und befindet sich direkt in Nachbarschaft zu einem fünfgruppigen Kindergarten und einer zweigruppigen Kinderkrippe. Da die Nachfrage in der Gemeinde Schwendi stetig steigt, wurden 2020 die Möglichkeiten auf dem Grundstück in einer Machbarkeitsstudie untersucht.
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie stellt die Grundlage dieser Leistungsbeschreibung dar. Im Gemeinderat wurde der Beschluss zur Variante 1 (Anlage 02) gefasst, diese beinhaltet einen Neubau für eine viergruppige Kinderkrippe (U3 Kinder).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Neubau ist in der Machbarkeitsstudie in seiner Nutzung in 4 Gruppen U3 Kinder aufgegliedert. Die Machbarkeitsstudie soll als Basis im Hinblick auf das Raumprogramm dienen. Das Raumprogramm der Kinderkrippe ist der Anlage 01 zu entnehmen. Da die katholische Kirchengemeinde voraussichtlich die Trägerschaft übernimmt, müssen auch deren Vertreter mit in den Planungsprozess eingebunden werden.
Das neue Gebäude soll zweistöckig geplant werden. Die Dachform soll vorzugsweise als Satteldach ausgeführt werden. 2 Krippengruppen sollen sich im Erdgeschoss und 2 Krippengruppen im Obergeschoss befinden. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Nebenräume, Technikräume, Personalräume sowie Funktionsräume sollen sinnvoll ausgestaltet und geplant werden.
Es ist ausdrücklicher Wunsch der Auftraggeberin, die Planung so zu gestalten, dass jede einzelne Gruppe, bei Bedarf, in eine Kindergartengruppe (Ü3 Kinder) geändert werden kann.
Das Gebäude soll energetisch dem aktuellen Standard entsprechen. Eventuell ist die Mitnutzung von bestehenden Tiefenbohrungen auf dem Nebengrundstück zur Energiegewinnung angedacht. Das Dach soll eine PV-Anlage zur Stromerzeugung erhalten. Der Neubau soll mindestens als EG 55 geplant werden.
Aufgrund der dringenden Notwendigkeit dieses Neubaus soll der Förderantrag bis spätestens Ende Januar 2022 gestellt werden, damit der Fertigstellung September 2023 nichts im Wege steht.
Siehe hierzu Formular „Verfahrensinformation“ zur genauen Erläuterung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. Bedingung für die Teilnahme ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ oder vergleichbare Befähigung. Im Rahmen einer Bietergemeinschaft muss mindestens ein Mitglied den Nachweis der Befähigung erbringen
Siehe Anlage 04 „210610 VgV Schwendi Teilnahmeantrag“, Punkt 2.0 ff und „210618 VgV Schwendi Verfahrensbeschreibung“ Punkt 1.6
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV. Bedingung für die Teilnahme sind die Höhen der Deckungssummen: mind. 3,0 Mio. EUR bei Personenschäden und 1,0 Mio. EUR bei sonstigen Schäden,
— Nachweis über den Gesamtumsatz. Bedingung für die Teilnahme ist ein Umsatz von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto je Geschäftsjahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten Jahren ersichtlich ist gemäß VgV § 46 Nr. 3 Abs. 3. Bedingung für die Teilnahme ist die Mindestanzahl von 2 vollbeschäftigten Ingenieure.
Siehe Anlage 04 „210610 VgV Schwendi Teilnahmeantrag“ Punkt 3.0 ff und „210618 VgV Schwendi Verfahrensbeschreibung“ Punkt 1.6
— Bedingung für die Teilnahme ist die Darstellung eines Referenzprojektes im Bereich Kinderbetreuung (Kinder bis 7 Jahre).
Mindeststandards für das Referenzprojekt:
—— Mind. Honorarzone III nach Einteilung HOAI,
—— mindestens beauftragte und selbst erbrachte LPH 2-8,
—— Fertigstellung Referenz (LPH 8) nicht älter als 2014,
—— die LPH 8 der Referenz muss bis zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein,
—— Projektgröße (Baukosten KG 300+400 in EUR brutto) 2,0 Mio. EUR.
— Bedingung für die Teilnahme ist die Darstellung eines Referenzprojektes im Bereich öffentlicher Bauherr.
Mindeststandards für das Referenzprojekt:
—— Mind. Honorarzone III nach Einteilung HOAI,
—— mindestens beauftragte und selbst erbrachte LPH 2-8,
—— Fertigstellung Referenz (LPH 8) nicht älter als 2014,
—— die LPH 8 der Referenz muss bis zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein,
—— Projektgröße (Baukosten KG 300+400 in EUR brutto) 1,0 Mio. EUR.
Persönliche Referenzen aus einem vorherigen Angestelltenverhältnis sind zulässig, sofern die Person bei diesem Projekt als Projektleiter tätig war und die Mindestanforderungen an das Referenzprojekt erfüllt werden.
Nur für Objektplanung gem. HOAI §34
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.