Projektsteuerungs- und Planungsleistungen für die Tiefbauarbeiten im Neubaugebiet Killberg IV in Hechingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hechingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 711 / 18744-20
Fax: +49 711 / 18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klotzundpartner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungs- und Planungsleistungen für die Tiefbauarbeiten im Neubaugebiet Killberg IV in Hechingen
Die Stadt Hechingen plant ein neues Baugebiet „Killberg IV“ mit rund 700 Wohneinheiten für ca. 2 500 Einwohner, das in insgesamt 3 Teilabschnitten entwickelt werden soll. Ein vom Gemeinderat verabschiedetes städtebauliches Gesamtkonzept „Killberg IV“ liegt vor. Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistungen sind die Planung der Tiefbauarbeiten für den ersten Teilabschnitt des Baugebiets „Killberg IV“ mit ca. 450 Wohneinheiten. Der erste Teilabschnitt des Baugebiets ist Gegenstand und Geltungsbereich des Bebauungsplans „Killberg IV“. Das Baugebiet soll durch eine innovative, flächendeckende zentrale Wärmeversorgung des Quartiers über ein Wärmenetz mit mittlerer Temperatur versorgt werden, dessen Wärme aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Die Energieversorgung soll weitgehend CO2-neutral erfolgen. Die Energieerzeugung erfolgt teils innerhalb des Baugebiets, größtenteils aber im benachbarten „Sondergebiet hinter Rieb“. Hier befindet sich auch ein Wärmespeicherbecken.
Auf die Präsentation zur Übersicht, das Städtebauliche Gesamtkonzept „Killberg IV“, den Bebauungsplan „Killberg IV“ und den Bebauungsplan „Sondergebiet hinter Rieb“ sei verwiesen (siehe Anlagen 1.1.1 bis 1.1.4).
Die einzelnen Leistungsbereiche sind in der Anlage 1.0.0 beschrieben und abgegrenzt, Schnittstellen zu anderen Beteiligten werden aufgezeigt.
Ein Terminkonzept für die Planungs- und Bauphase und eine Bauabschnittsbildung liegen vor (Anlage 1.1.4).
Hechingen
Leistungsbereich 1:
Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO, Projektstufen 1-5, Handlungsbereiche A + E (Gesamtkoordination über die Leistungsbereiche 2-7).
Leistungsbereich 2:
— Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021, LPH 1-3 und 5-8,
— Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI 2021, LPH 1-3 und 5-8.
Leistungsbereich 3:
Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021, LPH 1-3 und 5-8 jeweils für das Gas-, Wasser, und Wärmenetz.
Leistungsbereich 4:
Planungsleistungen für die Tiefbauarbeiten Stromversorgungsnetz (Honorierung ist mit der Honorierung der Leistungsbereiche 2 + 3 abgegolten).
Leistungsbereich 5:
Planungsleistungen für die Tiefbauarbeiten Breitbandversorgung (Honorierung ist mit der Honorierung der Leistungsbereiche 2 + 3 abgegolten).
Leistungsbereich 6:
Planungsleistungen für die Tiefbauarbeiten Telekommunikation Drittanbieter (Honorierung ist mit der Honorierung der Leistungsbereiche 2 + 3 abgegolten).
Leistungsbereich 7:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021, LPH 5-8 jeweils für die Regenwasser- und Schmutzwasserkanalisation,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021, LPH 4-8 für die Regenretentionsbecken.
Die Beauftragung der Leistungsphasen aller Leistungsbereiche erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
1) Anzahl Beschäftigte: 250 Punkte,
2) Referenzen Unternehmen: 2 500 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung: Raum- und Infrastrukturplanung/Verkehrswesen oder vergleichbares). (Ausschlusskriterium).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV vorzulegen (Ausschlusskriterium).
Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium),
c) § 36 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung über die Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter und ggf. Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium),
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium),
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
f) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden:
— > 5 = 250 Punkte / <=5 und >=3 = 125 Punkte / < 3 Punkte = 0 Punkte.
g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
1 Referenzprojekt als Mindestreferenzprojekt 1 im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Erschließungsplanung unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Die Mindestreferenz muss Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Können eine oder mehrere Anforderungen nicht erfüllt werden, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
3 Referenzprojekte (Referenzprojekte 2-4) im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Erschließungsplanung unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde Hinweis:
Die Mindestreferenz darf als Referenz 2 – Erschließungsplanung angegeben werden.
1 Referenzprojekt (Referenzprojekt 5) mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Planungsleistungen für eine urbane Platzgestaltung in einem Wohngebiet mit Aufenthaltsqualität unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
1 Referenzprojekt (Referenzprojekt 6) mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie Planungsleistungen im Tiefbau für ein Nahwärmenetz unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Für jedes Referenzprojekt (Mindestreferenz 1 und Referenzen 2-6) ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen.
Gleiches gilt für die Bonusreferenzen.
Mindestreferenz 1:
Anforderungen sind dem Punkt III.1.3, Mindeststandards zu entnehmen.
Referenz 2 - Erschließungplanung:
— Größe Baugebiet >= 6 ha und >= 13 ha: Punkte werden interpoliert zwischen 400 und 500 Punkten,
— Anzahl Wohneinheiten >= 100 und >= 450: Punkte werden interpoliert zwischen 400 und 500 Punkten.
Referenzen 3 + 4 – Erschließungplanung:
— Größe Baugebiet >= 4 ha und >= 13 ha: Punkte werden interpoliert zwischen 150 und 250 Punkten,
— Anzahl Wohneinheiten >= 50 und >= 450: Punkte werden interpoliert zwischen 150 und 250 Punkten.
Referenz 5 - Platzgestaltung innerhalb eines Wohngebiets:
— Größe Platzfläche >= 1 000 qm = 150 Punkte,
— Anrechenbare Herstellkosten netto >= [Betrag gelöscht] EUR = 150 Punkte.
Referenzprojekt 6 - Planung Tiefbau Nahwärmenetz:
— beauftragte und erbrachte LPH 3-8 für Objektplanung Ingenieurbauwerke = 100 Punkte,
— anrechenbare Herstellkosten >= [Betrag gelöscht] EUR netto = 100 Punkte.
Bonuspunkte (bis zur maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl):
— Referenz öffentlicher Spielplatz, HOAI LPH 1-8, min. [Betrag gelöscht] EUR anrechenbare Herstellkosten netto für Freianlagen = 200 Punkte,
— Referenz E-Ladestationen für PKW und Fahrräder = 100 Punkte,
— Referenz Bauen auf Baugrund mit Posidonienschiefer = 200 Punkte.
Zu g) Mindestreferenz 1 und Referenz 2 – Erschließungsplanung:
— Abschluss der LPH 5 ab dem 1.1.2005,
— Jahr der Inbetriebnahme ab dem 1.1.2011 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags,
— Mindestgröße Baugebiet >= 6 ha,
— Allgemeines Wohngebiet mit Einfamilienhäusern, Doppelhäusern oder Reihenhäusern,
— Allgemeines Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau,
— insgesamt >= 100 Wohneinheiten,
— beauftragte und erbrachte LPH 3-8 jeweils für Verkehrsanlagen, Straßenbeleuchtung und Freianlagen,
— beauftragte und erbrachte LPH 3-8 jeweils für Tiefbauarbeiten Wasser- und Stromnetz (Grabarbeiten),
— beauftragte und erbrachte LPH 5-8 jeweils für Regen- und Schmutzwasserkanalisation.
Referenzen 3 + 4 – Erschließungsplanung:
— Abschluss der LPH 5 ab dem 1.1.2005,
— Jahr der Inbetriebnahme ab dem 1.1.2011 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags,
— Mindestgröße Baugebiet >= 4 ha,
— Allgemeines Wohngebiet mit Einfamilienhäusern, Doppelhäusern oder Reihenhäusern,
— Allgemeines Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau,
— insgesamt >= 50 Wohneinheiten,
— beauftragte und erbrachte LPH 3-8 jeweils für Verkehrsanlagen, Straßenbeleuchtung und Freianlagen,
— beauftragte und erbrachte LPH 3-8 jeweils für Tiefbauarbeiten Wasser- und Stromnetz (Grabarbeiten),
— beauftragte und erbrachte LPH 5-8 jeweils für Regen- und Schmutzwasserkanalisation.
Referenz 5 – Platzgestaltung innerhalb eines Wohngebiets:
—— Jahr der Inbetriebnahme ab dem 1.1.2011 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags,
— Urbane Platzgestaltung innerhalb eines allg. Wohngebietes mit Aufenthaltsqualität,
— beauftragte und erbrachte LPH 1-3 jeweils für Verkehrsanlagen, Beleuchtung und Freianlagen.
Referenzprojekt 6 – Planung Tiefbau Nahwärmenetz:
— Abschluss der LPH 5 ab dem 1.1.2005,
— Jahr der Inbetriebnahme ab dem 1.1.2011 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
Ingenieur, Fachrichtung Raum- und Infrastrukturplanung/Verkehrswesen oder vergleichbares gemäß § 75 Abs. 2 VgV.
h) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Eigenerklärung über die Auftragsanteile der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfalle.
i) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen.
Die Kriterien h) + i) sind Ausschlusskriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Der Teilnahmeantrag nebst Nachweisen, zu erstellenden Anlagen sowie allen Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt, wie auch eine Bewerbung in einer weiteren Bewerbergemeinschaft.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.07.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.