Neubau Kiga Ensingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vaihingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71665
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 711 / 18744-14
Fax: +49 711 / 18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vaihingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kiga Ensingen
Die Stadt Vaihingen an der Enz plant den Neubau eines 2-gruppigen Kindergartens mit ca. 700 m2 BGF, eine optionale Erweiterung um ca. 180 m2 ist vorgesehen.
Die Planung bis zur Leistungsphase 4 soll für die 3-gruppige Variante erfolgen. Spätestens im Rahmen des Baubeschlusses wird festgelegt, welche Variante zur Ausführung kommt.
Es ist geplant einen Holzbau (Stützen und Träger in Brettschichtholz, Decken in Brettsperrholz bzw. Mehrschichtplatten, Wände als Brettstapelelemente) zu errichten.
Die Gebäudeplanungsleistungen wurden bereits im Rahmen eines Planungswettbewerbs vergeben.
Voraussichtliche Gesamtbaukosten (3-gruppig):
Ca. 1,9 Mio. EUR netto (KG 300-400).
Ca. 2,7 Mio. EUR netto (KG 300, 400, 500 und 700).
Voraussichtliche Termine:
— Baubeschluss: Januar 2022,
— Baubeginn: Sommer 2022.
Vaihingen an der Enz
Planung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3, Leistungsphasen 1-9 + besondere Leistungen (Überwachung Mängelbeseitigung).
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung wird auf Grundlage der aktuellen Certiform-Formulare erfolgen.
1) Anzahl Beschäftigte:
Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
— 3 und mehr Beschäftigte: 100 Punkte,
— weniger als 3 Beschäftigte: 50 Punkte.
2) zwei Referenzprojekte im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung:
Punktzahl je Referenzprojekt:
a) Gebäudetyp - Holzbau: 200 Punkte,
— Kindertagesstätte, Schule, Büro- oder Verwaltungsbau: 100 Punkte.
b) Nettogrundfläche > 500 m2: 100 Punkte,
c) Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte,
d) Erbrachte Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI: 100 Punkte.
Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 55 HOAI reduziert. Die Leistungsphasen 1, 4 und 9 dürfen angerechnet werden, auch wenn diese nicht erbracht wurden.
Erreichbare Gesamtpunktzahl: 1.100 Punkte.
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Die Planung bis zur Leistungsphase 4 ist soll für die 3-gruppige Variante erfolgen. Spätestens im Rahmen des Baubeschlusses wird festgelegt, welche Variante zur Ausführung kommt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— § 44 VgV i. V. m § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt.
(Mindestbedingung Dipl.-Ing./Master Machinenbau, Versorgungstechnik oder vergleichbares) – Ausschlusskriterium
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1,5 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 1,0 Mio. EUR Deckungssumme für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Eigenerklärung zur Eignungsleihe und entsprechende Verpflichtungserklärung (bei Bedarf).
— § 46 Abs. 3 Nr. 1: 2 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie die die Planung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI (Anlagengruppen 1-3) unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen.
Die Projekte müssen mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein.
Die Inbetriebnahme muss ab dem 1.1.2016 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags erfolgt sein.
Für die Referenzprojekte müssen >= 60 Leistungspunkte gemäß § 55 HOAI erbracht worden sein.
Bei den Projekten muss es sich um Neubaumaßnahmen oder Erweiterungsbauten handeln.
— § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
— § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen (Ausschlusskriterium),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium),
— Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (Ausschlusskriterium),
— Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechsform, erforderlich ist eine gesamtschuldnerische Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich,
— Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die in den Vorlagen eingetragenen Angaben und die geforderten Anlagen gewertet werden,
— Die Abgabe des Teilnahmeantrags erfolgt elektronisch in Textform,
— Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer muss die Ausschlusskriterien (§ 123 und § 124 GWB, § 6 Abs. 2, § 73 Abs. 3 VgV) separat erfüllen. Der Teilnahmeantrag ist von der Bewerbergemeinschaft in Summe zu belegen und auszufüllen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
— Die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen gemäß § 56 Abs. 3 VgV liegt im Ermessen der Vergabestelle.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der KW 35/2021 statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.