RV Windows-Applikationen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-53
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/zim
Abschnitt II: Gegenstand
RV Windows-Applikationen
Das Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) gehört zu den größten und renommiertesten medizinischen Zentren in Deutschland. Jedes Jahr werden in seinen Fachkliniken circa 80 000 Patienten voll- und teilstationär und mehr als 1 000 000 Patienten ambulant betreut.
Die Ausschreibung ist im Zentrum für Informations- und Medizintechnik (ZIM) der Uniklinik Heidelberg angesiedelt und dort in der Abteilung „Betriebswirtschaftliche und Klinische Anwendungen“ (BKA).
Die vorliegende Ausschreibung konzentriert sich auf den Bereich der medizinisch-technischen Applikationen auf Windows-Basis. Sie umfasst die Unterstützung des vorhandenen Personals bei der Betreuung und Administration bestehender Windows-Applikationen (synonym Win-Applikation), insbesondere bei „Peaks“ und im Falle von Spezialanwendungen (vgl. Kap. 2.2 der Anlage „B 2 Leistungsbeschreibung“).
Teil der Ausschreibung sind ebenso neue Projektvorhaben im Windows-Umfeld. So sollen in den nächsten Jahren Projekte in den folgenden Bereichen umgesetzt werden:
— Aufbau und Weiterentwicklung von Diensten und Lösungen im medizinischen und administrativen Bereich im Rahmen der strategischen Positionierung,
— IT-Infrastrukturservices, d. h. der Planung, des Aufbaus und des Betriebs von anwendungsunabhängiger IT-Infrastruktur,
— Implementierung von Basisdiensten und Web-Anwendungen.
Für die Erbringung dieser Leistungen werden max. drei Rahmenvereinbarungspartner gesucht, mit denen eine Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Fachkräften und / oder Spezialisten abgeschlossen wird. Im konkreten Einzelfall erfolgen Einzelaufträge gemäß § 21 VgV. Hierzu müssen die Rahmenvereinbarungspartner die vom Auftraggeber geforderten Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen und die erforderlichen Fachkräfte bzw. Spezialisten zu den vorgegebenen Zeitplänen beibringen können.
Universitätsklinikum Heidelberg — Zentrum für Informations- und Medizintechnik Im Neuenheimer Feld 130.3 69120 Heidelberg
In Absprache mit dem Auftraggeber werden Arbeiten auch Remote zugelassen.
Die vorliegende Ausschreibung konzentriert sich auf den Bereich der medizinisch-technischen Applikationen auf Windows-Basis. Sie umfasst die Unterstützung des vorhandenen Personals bei der Betreuung und Administration bestehender Windows-Applikationen (synonym Win-Applikation), insbesondere bei „Peaks“ und im Falle von Spezialanwendungen (vgl. Kap. 2.2 der Anlage „B 2 Leistungsbeschreibung“).
Teil der Ausschreibung sind ebenso neue Projektvorhaben im Windows-Umfeld. So sollen in den nächsten Jahren Projekte in den folgenden Bereichen umgesetzt werden:
— Aufbau und Weiterentwicklung von Diensten und Lösungen im medizinischen und administrativen Bereich im Rahmen der strategischen Positionierung,
— IT-Infrastrukturservices, d. h. der Planung, des Aufbaus und des Betriebs von anwendungsunabhängiger IT-Infrastruktur,
— Implementierung von Basisdiensten und Web-Anwendungen.
Für die Erbringung dieser Leistungen werden max. 3 Rahmenvereinbarungspartner gesucht, mit denen eine Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Fachkräften und / oder Spezialisten abgeschlossen wird. Im konkreten Einzelfall erfolgen Einzelaufträge gemäß § 21 VgV. Hierzu müssen die Rahmenvereinbarungspartner die vom Auftraggeber geforderten Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen und die erforderlichen Fachkräfte bzw. Spezialisten zu den vorgegebenen Zeitplänen beibringen können. Ausschreibungsgegenstand
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von maximal 3 Rahmenvereinbarungen mit Bietern, die das im Einzelfall benötigte und per sog. Miniwettbewerb (siehe auch § 21 VgV) ausgeschriebene Personal zur Verfügung stellen können.
Die Bieter müssen daher im Rahmen dieser Ausschreibung nachweisen, dass Sie für die erforderlichen Aufgabenbereiche und Kompetenzstufen das Personal bereitstellen können.
Der Gegenstand der Ausschreibung lässt sich grob in 3 Bereiche gliedern:
1. Unterstützung bei Leitung und Umsetzung von Projektvorhaben im Windows-Umfeld („Projektservices“),
2. Systembetreuung vorhandener Spezialapplikationen im Windows-Umfeld (laufender Betrieb),
3. IT-Unterstützung bei der Umsetzung von Projektvorhaben im Forschungsumfeld.
Leistungsumfang
In der Rahmenvereinbarung werden die vertraglichen und finanziellen Rahmenbedingungen festgelegt. Die Leistungsvergabe erfolgt über Einzelauftrage, die über sog. „Miniwettbewerbe“ (siehe § 21 VgV Rahmenvereinbarungen) vergeben werden.
Zuschlagskriterium in den einzelnen Miniwettbewerben gemäß VgV wird vorrangig die Erfüllung der in dieser Unterlage definierten Leistungskriterien (siehe auch Kap. 6 der anlege „B 2 Leistungsbeschreibung“) sein, die sich aus der Qualifikation und Erfahrung mit der im Miniwettbewerb ausgeschriebenen Leistung ergibt.
Leistungen können von einem Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Es gibt keine Losaufteilung. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die Leistungsbeschreibung dient dazu die Anforderungen vorzugeben, die der Bieter mit seinem Angebot zu erfüllen hat. Die erforderlichen Unterstützungs- und Realisierungs- sowie Betriebsleistungen sind Gegenstand einer Ausschreibung auf Basis der Vergabeverordnung (VgV).
Sollte das Projekt auch nach Ende der Projektlaufzeit (48 Monate) weiter durchgeführt werden müssen, ist für die Auftraggeberin eine einjährige Verlängerung des Vertrages möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:
1. Bewerbergemeinschaften
Am Vergabeverfahren können sich auch Bewerbergemeinschaften beteiligen.
Sofern sich eine Bewerbergemeinschaft um die Teilnahme am Vergabeverfahren bewirbt, so hat diese im Teilnahmeantrag zu erklären,
— dass die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— dass alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter aller Mitglieder bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber und der Kontaktstelle rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften sowie
— welche Teilleistungen die einzelnen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erbringen.
Diese zuvor aufgeführten Punkte sind durch eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft eigenhändig unterschriebene, gesonderte Erklärung (siehe Formblatt „C 1 Anlage 3“) zu bestätigen.
Die Änderung der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der Teilnahmefrist nur aus wichtigem Grund (z. B. Insolvenz oder Auflösung von den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unter-nehmen) zulässig. Sie ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Das Unternehmen, das in die Bewerbergemeinschaft aufgenommen werden soll, hat sich zunächst der Prüfung durch den Auftraggeber nach Maßgabe der Eignungskriterien des Teilnahmewettbewerbs zu unterwerfen. Der Auftraggeber darf dem Eintritt eines neuen Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft widersprechen, wenn Zweifel an dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit bestehen.
2. Unterauftragnehmer
Für die Einbindung von Unterauftragnehmern (synonym: Nachunternehmer) ist die Angabe erforderlich, welche Leistung bzw. Teilleistung von Unterauftragnehmern erbracht werden soll.
Der Bewerber muss die Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer für die zugewiesene Leistung bzw. Teilleistung gemäß Kapitel 4.5 der vorliegenden Bewerbungsbedingungen bereits mit seinem Teilnahmeantrag abgeben. Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmender Nachfristnachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung o-der Aufklärung von Unterlagen. Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird verwiesen.
Liegen die Eignungsnachweise des Unterauftragnehmers vor, geht der Auftraggeber davon aus, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten der als Unterauftragnehmer angegebenen Unternehmen zurückgreifen kann.
Der Auftraggeber behält sich weiter vor, vom Bewerber Nachweise, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, nachzufordern.
Der Bewerber muss sicherstellen, dass ein Unterauftragnehmer die Leistungen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weitervergibt.
Der geplante Einsatz von Unterauftragnehmern nach Ablauf der Teilnahmefrist darf nur aus wichtigem Grund geändert werden (z. B. Insolvenz oder Auflösung eines Unterauftragnehmers). Die Änderung ist dem Auftraggeber unverzüglich unter Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des neu hinzutretenden Unterauftragnehmers mitzuteilen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber darf dem Eintritt eines neuen Unterauftragnehmers widersprechen, wenn Zweifel an dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bestehen.
3. Ausschlussgründe
3.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129 b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
— § 89 c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr).
— § 108 e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern).
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335 a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete).
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233 a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
3.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
3.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
— weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
— das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/ sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die in Anlage C 1 „Eignungsnachweise“ Anlage 2 „Angabe über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründe“ zu verwenden und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
1. Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme von mindestens
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
— [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Umweltschäden.
Und
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
— Vorlage einer Unternehmensvorstellung,
— Angaben zu der Anzahl der angestellten Mitarbeiter (sowohl in Deutschland als auch EU-weit),
— Angaben zu der Umsatzentwicklung in den letzten 5 Jahren, getrennt nach Deutschland, Europa und weltweit,
— Bankauskunft (max. 1 halbes Jahr alt),
— Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht-Versicherungsnachweis mit Deckungsnachweis,
— Angaben zu der Umsatzentwicklung im Bereich von IT-Dienstleistungen in den letzten 5 Jahren bzw. ab dem Jahr der Firmengründung unterschieden nach Deutschland und der EU, wobei der Mindestumsatz pro Jahr bei jeweils 2 Mio. EUR liegen muss.
— Darstellung von Eigentümer- / Gesellschafterverhältnissen, Struktur und Organisation der Firma sowie der für die Leistungserbringung zuständigen Standorte,
— Angaben zu der Anzahl möglicher Fachkräfte, die für die ausschreibungsrelevanten Inhalte eingesetzt werden können - unterschieden nach angestelltem Personal, freien Mitarbeitern und Unterauftragnehmern,
— Kurzbeschreibung von 5 Windows-Projekten in den letzten 5 Jahren bzw. ab dem Jahr der Firmengründung, die einen ähnlichen Gegenstand wie die ausgeschriebenen Leistungen hatten. Hierbei werden projektbezogen folgende Angaben erwartet:
— Kurzbeschreibung des Anwendungsbereichs / -umfelds und der eingesetzten Windows-Applikationen (prioritär: Krankenhäuser / Kliniken),
— Erster Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Aufnahme des Wirkbetriebs,
— Aufwand zur Umsetzung des Vorhabens durch den Bieter bzw. sein beauftragtes Personal in Personentagen,
— Kennzahlen zur Nutzung der Windows-Applikation (Anzahl Nutzer etc.),
— Vorlage und Beschreibung von 3 Referenzprojekten (ca. 2 Seiten pro Referenz) im Bereich von Windows-Applikationen im medizinisch-technischen Bereich aus den letzten 3 Jahren. Die Referenzen müssen in Summe Erfahrungen in folgenden Bereichen nachweisen:
— in vergleichbarem Umfeld (Unikliniken, Krankenhäuser, Gesundheitswesen),
— in vergleichbarer Art (Aufgabenbereich),
— in einer Größenordnung > 50 PT sowie mit mindestens folgenden Angaben:
— Kurzbeschreibung des Projektes mit Angaben zur Projektlaufzeit (Datum Beginn / Datum Ende),
— Dienstleistungs- und Entwicklungsaufwand in Personentagen, der durch Personal des Bewerbers geleistet wurde,
— Service- und Support-Aufwand, der durch Personal des Bewerbers geleistet wurde,
— Besondere Herausforderungen im Rahmen des Projektes,
— Vorgehensweise, Methodik und eingesetzte Werkzeuge,
— Kurzbeschreibung des technischen Umfeldes des Referenzprojekts - Angabe des Auftraggebers mit Kontaktdaten und
— Darstellung, warum das Projekt aus Sicht des Bieters relevant im Sinne der Ausschreibung ist.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Projekt- und Systembetreuungsaufgaben. Der Auftraggeber erwartet eine fundierte und qualitative Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistungen sowie adäquate Maßnahmen und Instrumente zur Information und Kommunikation mit dem Auftraggeber und ggf. weiteren IT-Dienstleistern. Jeder Bieter hat zu beschreiben, wie er diese Anforderungen erfüllen wird.
Zudem wird im Angebot erwartet, dass der Bieter zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Themen seine Vorgehensweise und Methodiken beschreibt (siehe auch Bewertungsmatrix). Es werden von allen Mitarbeitern der Rahmenvereinbarungspartner, entsprechend ihrer Kompetenzstufe (siehe Kap. 3.6), fundierte bis langjährige, umfangreiche und tiefgehende Erfahrungen und Kenntnisse im Umfeld von Projekten im medizinischen Bereich bzw. von Anwendungslösungen für Universitätskliniken erwartet.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass eine Kombination von Kenntnissen und Erfahrungen aus verschiedenen Aufgabenprofilen positiv bewertet wird. Der Auftraggeber erwartet hierzu im Angebot beispielhafte Ausführungen anhand konkreter Projektreferenzen. Zur Detaillierung der entsprechenden Anforderungen wird auf die Bewertungsmatrix in den Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Weitere allgemeine Anforderungen an das Fachpersonal sind:
— Gute Kommunikations- / Argumentations- und Konfliktfähigkeit bei allen durch den Dienstleister eingesetzten Personen,
— Selbständige Einarbeitung in die unterschiedlichen Projekt- und Anwendungsstrukturen,
— Analytisches Denken, um sich in neue Themen und Fachgebiete schnell einzuarbeiten sowie Problemstellungen zu lösen.
(siehe hierzu auch Anlage B 2 „Leistungsbeschreibung“)
Die geltenden Vertragsbedingungen einschließlich der Vertragswerke werden mit den Ausschreibungsunterlagen als Vertragsunterlagen übersandt.
Abschnitt IV: Verfahren
Sollte das Projekt auch nach Ende der Projektlaufzeit (48 Monate) weiter durchgeführt werden müssen, ist für die Auftraggeberin eine einjährige Verlängerung des Vertrages möglich. Nach § 21 Abs. 6 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung höchstens vier Jahre betragen, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. Vorliegend kann es aufgrund des innovativen Charakters und der technischen Besonderheiten der ausgeschriebenen Projekt- und Unterstützungsleistungen sowie aufgrund der aktuellen Pandemie zu einer Verzögerung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer kommen. Insgesamt besteht das Vorhaben aus einer Vielzahl von einzelnen Projekten und IT-betrieblichen Unterstützungsleistungen (siehe auch Leistungsbeschreibung - Kap. 2.3). Diese Projekte decken diverse zu unterstützende Bereiche beim ZIM-BKA ab und haben geringe Abhängigkeiten unter sich. Insofern muss gewährleistet sein, dass ein Projekt oder eine spezifische Expertenunterstützung auch erbracht und umgesetzt werden kann. Die Vertragslaufzeit soll somit optional um ein Jahr verlängert werden können, um die Durchführung und die weitere Unterstützung des IT-Betriebs mit Systembetreuungs- und Systemadminstrationsleistungen zu ermöglichen. Eine erneute Ausschreibung wäre ansonsten mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Hinzu kommt, dass über die Ausschreibung sehr spezialisierte Fachkräfte gesucht werden. Ein umfangreicher Wettbewerb hierzu ist am Markt nicht vorhanden. Die Leistung soll während der Laufzeitverlängerung unverändert gemäß den Vergabeunterlagen erbracht werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXRAYD6YYEH.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.