VV Offensive Phase 3
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 599-1913
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
VV Offensive Phase 3
— Angefordert werden ca. 4-7 Profile und damit externe Mitarbeiter für Beratung, Projektunterstützung und Unterstützung in Konzeption und Umsetzung von definierten und anfallenden Aufgaben. Diese Profile lassen sich auf folgende 4 Bereiche verteilen aus denen Wissen erforderlich ist:
—— Energiewirtschaft,
—— Programm- und Projektmanagement,
—— Kundenservice,
—— Datenanalyse.
— Anbieter soll Referenzen und Erfahrung in den erforderlichen Themen darstellen.
Karlsruhe
Diese Ausschreibung umfasst die Umsetzung der Phase 3 des Programms VV-Offensive, welches bereits schon seit 2019 gestartet ist. Das Aufgabenspektrum, welches der Anbieter abdecken muss ist breit gefächert. Priorisiert zu nennen sind das Programm- und Projektmanagement. Die zu leistenden Projekte innerhalb der Phase 3 sind darüber hinaus mit fachlicher Expertise zu unterstützen. Dabei sind Erfahrungen aus der Energiebranche, sowie vergleichbaren Branchen (z. B. Telekommunikation), Kundenservice und Kundendatenmanagement- und analyse unerlässlich.
Sämtliche Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei einer großen Zahl an Teilnehmern behält sich der AG vor, nur mit den 3 Bietern, deren Angebote auf der Grundlage der Zuschlagskriterien die wirtschaftlichsten sind, in Verhandlungen zu treten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer wird gebeten Folgendes anzugeben:
— Aktueller Handelsregisterauszug und Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder beantragt wurde oder in absehbarer Zeit eröffnet wird,
— Geheimhaltungs- / Vertraulichkeitserklärung.
1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen,die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Schriftlicher Nachweis einer für den Beauftragungsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer pro Jahr 2-fach maximierten Mindestdeckungssumme je Schadensereignis für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR sowie in beiden Fällen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis für Vermögensschäden, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall zugesichert wird.
3. Vorlage einer Bank- oder Bonitätsauskunft, aus der hervor geht, dass der Bieter für die Durchführung des Auftrags im vorgesehenen Zeitraum eine ausreichende Bonität aufweist.
4. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft. Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 3 auch zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie nach III.1.1) Nr. 1 - 7 zur Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erklären.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare unter https://www.subreport.de/E87422913 zur Verfügung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Mindeststandards sind der obigen Auflistung zu entnehmen.
Die Mindeststandards sind der obigen Auflistung zu entnehmen.
— Multi-Projektleiter zur Verfügung stellen:
— hohe Projektmanagement und CRM Expertise, nachgewiesen durch min. 2 Multiprojekt-Referenzen mit Projektvolumen je über 500 Tsd. EUR,
— das Unternhemen hat Erfahrung in der CRM-Branche,
— Experte in Energiewirtschaft und Change Management zur Verfügung stellen und nachweisbare Erfahrung und Expertise in:
— Disziplinarischer Führung von Teams in der Energiewirtschaft,
— Reorganisationen – mindestens 2 relevante Referenzen,
— Vertrieb & Marketing mit besonderem Fokus auf Direktmarketing und Verkaufsförderung,
— Projektmanager zur Verfügung stellen:
— PMO sowie Prozessmanagement Expertise,
— CRM bzw. Marketing Automation Erfahrung,
— Projekterfahrung in der Energiewirtschaft erforderlich.
Diese Nachweise sind in Form von Mitarbeiterprofilen einzureichen.
Die Mindeststandards sind der obigen Auflistung zu entnehmen.
Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen erlaubt. Die Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen sich in ihrem Teilnahmeantrag zu ihrem wettbewerbskonformen Verhalten erklären. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten. Formulare für Eigenerklärungen stehen unter https://www.subreport.de/E87422913 zur Verfügung.
Die Nutzung ist nicht zwingend vorgeschrieben.
2. Teilnahmeanträge können ausschließlich gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung abgegeben werden.
Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
3. Die SWK wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen.
Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWK nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWK für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
4. Die SWK behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3) dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
8. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWK unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWK zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen.
9. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.
10. Die SWK weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWKN behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
11. Die SWK behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]28