Rahmenvereinbarungen Technische Dienstleistungen SuedLink
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.transnetbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen Technische Dienstleistungen SuedLink
SuedLink ist die zentrale Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ-Leitung) zwischen Nord- und Süddeutschland, bestehend aus 2 erdverlegten Verbindungen mit je 2 Gigawatt Übertragungsleistung Vorhaben 3 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) von Brunsbüttel bis Großgartach sowie Vorhaben 4 des BBPlG von Wilster nach Grafenrheinfeld. Beide Vorhaben werden über den längsten Teil der Trasse parallel geführt. Vorhabenträger sind die TransnetBW SuedLink GmbH & Co. KG und die TenneT TSO GmbH.
Die TransnetBW SuedLink GmbH & Co. KG (Vergabestelle) beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen gem. §19 SektVO für Technische Dienstleistungen.
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen wird uneingeschränkt, vollständig, direkt und gebührenfrei zur Verfügung gestellt unter der folgenden Emailadresse: [gelöscht]
Technsiches Projektmanagement
Die Beschreibung der Beschaffung können Sie den Beschaffungsunterlagen entnehmen.
Beschreibung der Verlängerung: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen kann gemäß den Regelungen §19 SektVO auf max. 8 Jahre verlängert werden.
Sollten mehr als 15 Bewerber pro Los geeignet sein, werden die Unterlagen anhand der Qualität der Nachweise zu den Abschnitten III.1.2.), III.1.3) und III.1.4) dieser Bekanntmachung mittels einer über eine Bewertungsmatrix gebildete Kennzahl bewertet. In diesem Fall behält sich die Vergabestelle vor, die 15 Bewerber gemäß der Rangfolge der Bewertungsmatrix zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
III.1.2) Gewichtung 30 %
— nicht Vorlage kann den Ausschluss zu Folge haben: 0 Punkte,
— Nachweis über Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre ≥ 3 Mio. EUR/Jahr (aufgeschlüsselt nach GJ2019,2018,2017): 1 Punkt,
— Nachweis über Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre ≥ 5 Mio. EUR/Jahr (aufgeschlüsselt nach GJ2019,2018,2017): 2 Punkte,
— Nachweis über Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre ≥ 10 Mio. EUR/Jahr (aufgeschlüsselt nach GJ2019,2018,2017): 3 Punkte.
III.1.3) Punkt 1) Gewichtung 55 %:
— Nicht Vorlage kann den Ausschluss zu Folge haben: 0 Punkte,
— Referenzen vorhanden. Zwei Projekte erfüllen die Anforderungen: 1 Punkt,
— Referenzen vorhanden. Drei Projekte erfüllen die Anforderungen: 2 Punkte,
— Referenzen vorhanden. Vier Projekte erfüllen die Anforderungen: 3 Punkte.
III.1.3 Punkt 2) Gewichtung 15 %:
— nicht Vorlage kann den Ausschluss zu Folge haben: 0 Punkte,
— Referenzen vorhanden. Nachweis ISO 9001: 1 Punkt,
— Referenzen vorhanden. BSI Standard 100-2 oder ISO 27001: 1 Punkt.
Action no2.10-0017-DE-S-M-16/INEA/CEF/ENER/M2016/1289668
Trassenbau-Dienstleistungen
Die Beschreibung der Beschaffung können Sie den Beschaffungsunterlagen entnehmen.
Beschreibung der Verlängerung: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen kann gemäß den Regelungen §19 SektVO auf max. 8 Jahre verlängert werden.
Sollten mehr als 15 Bewerber pro Los geeignet sein, werden die Unterlagen anhand der Qualität der Nachweise zu den Abschnitten III.1.2), III.1.3) und III.1.4) dieser Bekanntmachung mittels einer über eine Bewertungsmatrix gebildete Kennzahl bewertet. In diesem Fall behält sich die Vergabestelle vor, die 15 Bewerber gemäß der Rangfolge der Bewertungsmatrix zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
III.1.2) Gewichtung 30 %:
— Nicht Vorlage kann den Ausschluss zu Folge haben: 0 Punkte,
— Nachweis über Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre ≥ 3 Mio. EUR/Jahr (aufgeschlüsselt nach GJ2019,2018,2017): 1 Punkt,
— Nachweis über Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre ≥ 5 Mio. EUR/Jahr (aufgeschlüsselt nach GJ2019,2018,2017): 2 Punkte,
— Nachweis über Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre ≥ 10 Mio. EUR/Jahr (aufgeschlüsselt nach GJ2019,2018,2017): 3 Punkte.
III.1.3) Punkt 1) Gewichtung 55 %:
— Nicht Vorlage kann den Ausschluss zu Folge haben: 0 Punkte,
— Referenzen vorhanden. 2 Projekte erfüllen die Anforderungen: 1 Punkt,
— Referenzen vorhanden. 3 Projekte erfüllen die Anforderungen: 2 Punkte,
— Referenzen vorhanden. 4 Projekte erfüllen die Anforderungen: 3 Punkte.
III.1.3 Punkt 2) Gewichtung 15 %:
— Nicht Vorlage kann den Ausschluss zu Folge haben: 0 Punkte,
— Referenzen vorhanden. Nachweis ISO 9001: 1 Punkt,
— Referenzen vorhanden. BSI Standard 100-2 oder ISO 27001: 1 Punkt.
Action no2.10-0017-DE-S-M-16/INEA/CEF/ENER/M2016/1289668
Bau- und Elektrotechnik
Die Beschreibung der Beschaffung können Sie den Beschaffungsunterlagen entnehmen.
Beschreibung der Verlängerung: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen kann gemäß den Regelungen §19 SektVO auf max. 8 Jahre verlängert werden.
Sollten mehr als 15 Bewerber pro Los geeignet sein, werden die Unterlagen anhand der Qualität der Nachweise zu den Abschnitten III.1.2.), III.1.3) und III.1.4) dieser Bekanntmachung mittels einer über eine Bewertungsmatrix gebildete Kennzahl bewertet. In diesem Fall behält sich die Vergabestelle vor, die 15 Bewerber gemäß der Rangfolge der Bewertungsmatrix zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
III.1.2) Gewichtung 30 %:
— nicht Vorlage kann den Ausschluss zu Folge haben: 0 Punkte,
— Nachweis über Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre ≥ 3 Mio. EUR/Jahr (aufgeschlüsselt nach GJ2019,2018,2017): 1 Punkt,
— Nachweis über Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre ≥ 5 Mio. EUR/Jahr (aufgeschlüsselt nach GJ2019,2018,2017): 2 Punkte,
— Nachweis über Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre ≥ 10 Mio. EUR/Jahr (aufgeschlüsselt nach GJ2019,2018,2017): 3 Punkte.
III.1.3) Punkt 1) Gewichtung 55 %:
— Nicht Vorlage kann den Ausschluss zu Folge haben: 0 Punkte,
— Referenzen vorhanden. 2 Projekte erfüllen die Anforderungen: 1 Punkt,
— Referenzen vorhanden. 3 Projekte erfüllen die Anforderungen: 2 Punkte,
— Referenzen vorhanden. 4 Projekte erfüllen die Anforderungen: 3 Punkte.
III.1.3 Punkt 2) Gewichtung 15 %
— Nicht Vorlage kann den Ausschluss zu Folge haben: 0 Punkte,
— Referenzen vorhanden. Nachweis ISO 9001: 1 Punkt,
— Referenzen vorhanden. BSI Standard 100-2 oder ISO 27001: 1 Punkt.
Action no2.10-0017-DE-S-M-16/INEA/CEF/ENER/M2016/1289668
Umweltplanung
Die Beschreibung der Beschaffung können Sie den Beschaffungsunterlagen entnehmen.
Beschreibung der Verlängerung: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen kann gemäß den Regelungen §19 SektVO auf max. acht Jahre verlängert werden.
Sollten mehr als 15 Bewerber pro Los geeignet sein, werden die Unterlagen anhand der Qualität der Nachweise zu den Abschnitten III.1.2.), III.1.3) und III.1.4) dieser Bekanntmachung mittels einer über eine Bewertungsmatrix gebildete Kennzahl bewertet. In diesem Fall behält sich die Vergabestelle vor, die 15 Bewerber gemäß der Rangfolge der Bewertungsmatrix zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
III.1.2) Gewichtung 30 %:
— nicht Vorlage kann den Ausschluss zu Folge haben: 0 Punkte,
— Nachweis über Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre ≥ 3 MIO. EUR/Jahr (aufgeschlüsselt nach GJ2019,2018,2017): 1 Punkt,
— Nachweis über Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre ≥ 5 Mio. EUR/Jahr (aufgeschlüsselt nach GJ2019,2018,2017): 2 Punkte,
— Nachweis über Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre ≥ 10 Mio. EUR/Jahr (aufgeschlüsselt nach GJ2019,2018,2017): 3 Punkte.
III.1.3) Punkt 1) Gewichtung 55 %:
— Nicht Vorlage kann den Ausschluss zu Folge haben: 0 Punkte,
— Referenzen vorhanden. 2 Projekte erfüllen die Anforderungen: 1 Punkt,
— Referenzen vorhanden. 3 Projekte erfüllen die Anforderungen: 2 Punkte,
— Referenzen vorhanden. 4 Projekte erfüllen die Anforderungen: 3 Punkte.
III.1.3 Punkt 2) Gewichtung 15 %:
— Nicht Vorlage kann den Ausschluss zu Folge haben: 0 Punkte,
— Referenzen vorhanden. Nachweis ISO 9001: 1 Punkt,
— Referenzen vorhanden. BSI Standard 100-2 oder ISO 27001: 1 Punkt.
Action no2.10-0017-DE-S-M-16/INEA/CEF/ENER/M2016/1289668
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Angaben zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft: Darstellung des Unternehmens bzw. der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Rechtsform, Unternehmensorganisation, Anschrift und Ansprechpartner) gemäß Formblatt 02 sowie:
— Auszug aus dem Handelsregister für Kapitalgesellschaften,
— Datenblatt mit Darstellung der einzelnen Unternehmen (Formblatt 03),
— Information zur Mitgliedschaft in der Ingenieur- oder Architektenkammer (falls einschlägig für das Los auf das sich beworben wird),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (Nachweis über Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben).
Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Bewerber aus anderen Herkunftsstaaten, in denen diese Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben.
b) Eigenerklärung (soweit zutreffend: Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB entsprechend Formblatt 04 „Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“.
Soweit zutreffend:
c) Erklärung jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft entsprechend Formblatt 03 „Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft“.
d) Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen will, sind diese bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags (Formblatt 01) zu benennen und ihre Eignung mit den Anforderungen der Ziffer III.1) entsprechenden Nachweisen darzulegen (Formblatt 03). Darüber hinaus ist der Nachweis erforderlich, dass diese benannten Unternehmen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bei der Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen (Formblatt 05a und 05b „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer – technische und berufliche /wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“).
f) Verzeichnis von Nachunternehmen (sofern dies bereits feststeht) entsprechend Formblatt 03.
g) Erklärung über die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns (Formblatt 08).
a) Die Bewerber sollten einen Mindestumsatz von 3 Mio. EUR pro Jahr der letzten 3 Geschäftsjahre (GJ 2019, 2018, 2017) nachweisen, bezogen auf Tätigkeiten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, insbesondere im Bereich Infrastruktur/Energie, gemäß Formblatt 06 „Erklärung zu Mindestumsätzen“. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden addiert. Gewerbliche Leistungen dürfen bei der Addition nicht berücksichtigt werden. Umsätze von anderen Unternehmen (Nachunternehmern oder eignungsleihenden Unternehmen) werden nur dann berücksichtigt, wenn Verpflichtungserklärungen – vgl. Ziff. III.1.1) b) und d) – vorgelegt werden.
b) Nachweis des Versicherungsgebers über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Bewerber sollte Referenzen unter Verwendung von Formblatt 07 nachweisen. Formblätter und eigene Darstellungen sind für den Teilnahmeantrag in einer Pdf-Datei zusammenzufassen. Ein Projekt kann Referenzen zu mehreren Bereichen liefern. Die Projektreferenzen dürfen nicht vor 2014 geendet sein. Anerkannt werden Referenzen von linienhaften Infrastrukturmaßnahmen, bevorzugt in der Energiebranche. Die Vergleichbarkeit begründet der Bewerber nachvollziehbar. Sollten Referenzen innerhalb von Arbeitsgemeinschaften erbracht worden sein, ist dies im Formblatt 07– (d) Leistungsinhalt anzugeben und nachvollziehbar darzulegen, welche Leistungsteile bzw. welcher Leistungsumfang durch den Bieter erbracht wurde(n).
Punkt 1) Gefordert sind mind. 2 Referenzen zum beschriebenen Leistungsspektrum, insbesondere linienhafte Infrastruktur (Kabel, Pipelines, Wasserleitungen, Wasserwege, Straßen, Eisenbahnen etc.) und/oder Energiebranche (Umspannwerksbau, Freileitung etc.).
Punkt 2) Nennung der Zertifikate, welche den Unternehmen zuerkannt wurden. Gefordert sind ISO 9001 und mind. BSI Standard 100-2 oder ISO 27001.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76173
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
— Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).