S21, PA-alle, Planung Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51512
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PA-alle, Planung Elektrotechnik
S21, PA-alle, Planung Elektrotechnik.
Stuttgart
Für die im Punkt 1 genannten Bauwerke müssen bereits erstellte Planungen im Bereich folgender Gewerke durch den AN auf Aktualität, Konsistenz und Vollständigkeit sowie Übereinstimmung mit dem aktuellen Regelwerk der DB AG und einschlägigen Normen geprüft und überarbeitet werden:
— LST, TK, OLA, OLSP (Kabelanteil),
— Stromversorgung (Niederspannung),
— Stromversorgung (Mittelspannung,
— Kabeltrassenanlagen (alle Gewerke),
— Kurzschlussstrom und Leitungsimpedanzberechnung,
— Beeinflussungsberechungen (MS vs. NS, TK, LST),
— Lichtberechnung, Traglasten Kabeltrassen,
— Querschnittsberechung,
— Selektivität,
— Planprüfung,
— Kabellage (alle Gewerke),
— Schachtkarten (alle Gewerke),
— Rohrbelegungsplan (alle Gewerke),
— Allgemeine Elektrotechnische Aufgaben nach Absprache.
Hierfür sind Abstimmungen mit anderen Fachplanern und dem Auftraggeber zu führen. Ein Vertreter des AN muss mindestens zweiwöchentlich für Besprechungen / Begehungen vor Ort und für Besprechungen (vor Ort und mittels MS Teams) zur Verfügung stehen. Die Planerstellung hat nach den Vorschriften der DB AG und projektinternen Richtlinien zu erfolgen.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“ hier Abschnitt Tiefbahnhof Stuttgart
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
S21, PA-alle, Planung Elektrotechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu- Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89233
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.