0064 – Klinikum Heidenheim, Ersatzneubau Strahlentherapie – Trockenbau Decken Referenznummer der Bekanntmachung: 0064.1142.001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidenheim an der Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
0064 – Klinikum Heidenheim, Ersatzneubau Strahlentherapie – Trockenbau Decken
0064 – Klinikum Heidenheim, Ersatzneubau Strahlentherapie – Trockenbau Decken.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
LV VE 1142 Trockenbau Decken
Auftragsbeschreibung / -umfang
— 124 m2 GK-Unterdecke, einlagig,
— 21 m2 GK-Akustikdecke gelocht,
— 40 m GK-Unterdeckenfriese in versch. Abmessungen,
— 10 St. Revi-Klappen 600 x 600 mm,
— 660 m2 MF-Rasterdecke glatt,
— 125 m2 MFRasterdecke genadelt,
— 25 m2 Mineralfaserdecke glatt (Kleinflächen),
— 82 m2 Metall-Kassettendecke Außen- und Innenbereich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Siehe Auftragsunterlagen
Siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und Ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.