67000121 – Garten- Friedhofs- und Forstamt, Friedhofentwicklungskonzepts für die 3 Betriebsstellenfriedhöfe Pragfriedhof, Waldfriedhof und Hauptfriedhof inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_FEKo_002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
67000121 – Garten- Friedhofs- und Forstamt, Friedhofentwicklungskonzepts für die 3 Betriebsstellenfriedhöfe Pragfriedhof, Waldfriedhof und Hauptfriedhof inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung
Eine sich ändernde Friedhofskultur führt u.a. zu Flächenüberhängen und einer Verschärfung der Wirtschaftlichkeits-Problematik. Die Abteilung Friedhöfe der Stadt Stuttgart verzeichnet seit Jahren spürbar weniger Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Kosten im gesamten Friedhofswesen.
Aus diesem Grund wird beabsichtigt Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 38 HOAI 2021 für eine Friedhofsentwicklungskonzeption mit Wirtschaftlichkeitsberechnung, im Zuge eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, zu vergeben.
Ein zukunftsorientiertes Friedhofentwicklungskonzept soll für die 3 Betriebsstellenfriedhöfe 01 Pragfriedhof, 31 Waldfriedhof und 61 Hauptfriedhof der Landeshauptstadt Stuttgart sichergestellt werden.
Stuttgart
Durch die sich ändernde Friedhofskultur (70 % Urnenbeisetzungen; 30 % Erdbestattungen) kommt es u.a. zu Flächenüberhängen und zu einer zunehmenden Verschärfung der Wirtschaftlichkeits-Problematik. Die Abteilung Friedhöfe der Stadt Stuttgart verzeichnet seit Jahren spürbar weniger Einnahmen. Gleichzeitig steigen die Kosten im gesamten Friedhofswesen – besonders im Bereich der Bauunterhaltung.
Neue Gesetzgebungen – die geltende Pflicht Urnen auf Friedhöfen beizusetzen ist in vielen Bundesländern in der Diskussion (Friedhofszwang). Durch massiven Personalabbau ist derzeit nur noch ein überalterter Personalkörper (Durchschnittsalter 53 Jahre) vorhanden. Großer Instandhaltungsrückstau – sowohl bei den Friedhofsgebäuden, Einfriedungen, Kriegsgräberanlagen als auch im Wege- und Leitungsnetz liegt vor. Es zeigt sich eine Neuausrichtung des Personals von verwaltender Tätigkeit in Richtung Kundenorientierung. Eine Überprüfung der Gebühren sowie die Vermeidung weiterer Gebührenerhöhungen sind notwendig. Gleichzeitig ist ein Kostendeckungsgrad im Bereich der Friedhöfe von 80 %, trotz hohem Grünanteil zu erzielen. Daneben erheben auch die Bevölkerung und Angehörigen zunehmend Ansprüche an die Wege und Grünpflege, damit der Friedhöfe auch als Naherholungsbereich (Parkähnliche Anlagen) genutzt werden können. Hinzu kommen die hohen ökologischen Anforderungen an den Arten- und Naturschutz auf Friedhöfen.
Aus diesem Grund wird beabsichtigt Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 38 HOAI 2021 für eine Friedhofsentwicklungskonzeption mit Wirtschaftlichkeitsberechnung, im Zuge eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, zu vergeben.
Dabei soll ein zukunftsorientiertes Friedhofentwicklungskonzept für die 3 Betriebsstellenfriedhöfe 01 Pragfriedhof, 31 Waldfriedhof und 61 Hauptfriedhof der Landeshauptstadt Stuttgart sichergestellt werden. Das zu entwickelnde Friedhofskonzept soll die derzeit bestehende Flächennutzung der 3 Betriebsstellenfriedhöfe freiraumplanerisch optimieren und in Einklang mit einer effizienten Bewirtschaftung bringen. Insgesamt sollen keine Einzelplanungen zu den 41 städtischen Friedhöfe erstellt werden, sondern eine beispielhafte Planungen (max. Vorentwurf) für die 3 Betriebsstellenfriedhöfe 01 Pragfriedhof, 31 Waldfriedhof und 61 Hauptfriedhof im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart durchgeführt werden. Es werden nur Empfehlungen auf Grundlage der wirtschaftlichen Erkenntnisse aus der stadtweiten Bewertung gegeben.
Die Gesamtfläche aller Friedhöfe umfasst rund 210 ha. Es gibt ca. 160 000 Grabstätten, davon sind zurzeit ungefähr 110 000 belegt. Im Verwaltungsbereich der Abteilung Friedhöfe mit ca. 160 Mitarbeiter*Innen befinden sich 51 Mahnmale, 23 Ehrengräber, 5 600 Kriegsgräber, 1 000 erhaltenswerte Grabstätten sowie 126 Friedhofsgebäuden.
Für die 3 Betriebsstellenfriedhöfe sollen die jeweilige Situation analysiert und Entwicklungsplanungen unter Einbeziehung insbesondere von wirtschaftlichen, freiraumplanerischen, städtebaulichen, denkmalpflegerischen und Umweltfaktoren erarbeitet werden,. Bei anstehenden Planungsentscheidungen zur Umnutzung oder Neuanlage von Friedhöfen müssen ökonomische, soziokulturelle und ökologische Belange und sonstige Interessen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
Die Mitwirkung bei der Entwicklung von Strategien zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation bzw. langfristigen Sicherung der Wirtschaftlichkeit, der Verwaltungsorganisation, zum Umgang mit dem sinkenden Flächenbedarf, dem Wandel im Bestattungsverhalten und der Erhaltung der Friedhöfe als immaterielles Kulturerbe Deutschlands, ist ebenfalls Teil der Leistung, ebenso die Abstimmung und Koordination unter Integration der Beiträge anderer fachlich Beteiligter.
Geplante Auftragsvergabe: November 2021
Mit den Planungsleistungen ist nach Auftragserteilung zu beginnen.
Es werden keine Vertragstermine vereinbart. Die o.g. Termine dienen lediglich der Orientierung. Der Vertrag endet mit der Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um Ausschlusskriterien. Damit ein Bieter als geeignet gilt, müssen alle nachfolgenden Anforderungen „erfüllt“ werden.
Eigenerklärung zur Anzahl des jährlichen Mittels der Beschäftigten inkl. Führungskräfte der letzten 3 Jahre (2018-2020). Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden:
— mindestens 4 Vollzeitbeschäftigte
— davon mind. 1 Landschaftsarchitekt*In
— davon mind. 1 Mitarbeiter*In mit wirtschaftlicher Ausbildung/ Fortbildung
— -> Der Werdegang der Projektbeteiligten ist beizulegen.
Eigenerklärung über die Reaktionszeit während Vorbereitungs- und Ausarbeitungsphase (Zeit innerhalb der auf Mails oder Telefonanrufe reagiert wird, zu den üblichen Geschäftszeiten zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr, eine Reaktionszeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten wird nicht gefordert.)
— Reaktionszeit unter 12 Stunden ist sichergestellt
Fachliche Eignung des Bewerbers:
Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich nicht um Ausschlusskriterien. Anhand der Referenzobjekte können, gemäß der Auflistung, Punktewerte erreicht werden.
Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Entwicklungsplanung und Konzeption
Projekttyp:
— Multiple Entwicklungsplanung und Konzeption für Bauprojekte: 10 Punkte,
— Multiple Entwicklungsplanung und Konzeption für Tiefbauprojekte: 50 Punkte,
— Multiple Entwicklungsplanung und Konzeption für GaLa-Bauprojekte: 75 Punkte,
— Multiple Entwicklungsplanung und Konzeption für Friedhöfe: 100 Punkte.
Anzahl der gleichzeitigen Maßnahmen:
— Entwicklungsplanung und Konzeption für bis zu 2 Projekte: 50 Punkte,
— Multiple Entwicklungsplanung und Konzeption für 3 oder mehr Projekte: 100 Punkte.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:
— Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde nicht berücksichtigt: 0 Punkte,
— Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde berücksichtigt: 50 Punkte.
Auftraggeber:
— Privater Auftraggeber: 0 Punkte,
— Öffentlicher Auftraggeber: 50 Punkte.
Zeitpunkt Beginn der Leistungserbringung:
— Bis 31.12.2015; 25 Punkte,
— Ab 1.1.2016: 50 Punkte.
Referenzobjekt 2 des Bewerbers: ein beliebiges Freianlagenprojekt
Projekttyp:
— Projekt Freianlagen bis einschließlich HZ II: 10 Punkte,
— Projekt Freianlagen ab einschließlich HZ III: 50 Punkte,
— Projekt Freianlagen ab einschließlich HZ III und Friedhöfe, ggf. mit Gedenkstätten: 100 Punkte.
Auftraggeber
— Privater Auftraggeber: 0 Punkte,
— Öffentliche Auftraggeber: 50 Punkte.
Kosten KG 500 in Euro/netto:
— kleiner als [Betrag gelöscht] Euro/netto: 10 Punkte,
— ab [Betrag gelöscht] Euro/netto und kleiner als [Betrag gelöscht] Euro/netto: 50 Punkte,
— ab [Betrag gelöscht] Euro/netto: 100 Punkte.
Eigenerklärung über realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Freianlagenplanung nach HOAI durch den Bewerber:
— Leistungsphase 1: 5 Punkte,
— Leistungsphase 2: 15 Punkte,
— Leistungsphase 3: 30 Punkte.
Zeitpunkt Beginn der Leistungserbringung:
— Bis 31.12.2015: 25 Punkte,
— ab 1.1.2016: 50 Punkte.
Nachforderung von Unterlagen:
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der beruflichen Qualifikation, welche im Sinne des § 75 Abs. 1 und 2 VgV zum Tragen der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt (Vorlage der Bescheinigungen über den Studienabschluss), sowie ggf. Eintragung in ein Berufsregister (z. B Architektenkammer).
Nachweis der beruflichen Qualifikation, durch eine betriebswirtschaftliche Ausbildung/Fortbildung und/ oder mehrjährigen Tätigkeit (mind. 5 Jahre) im Bereich Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (Nachweis durch Bescheinigungen über Ausbildung/Fortbildung/Studienabschluss etc. sowie Bestätigung über mind. 5 jährige Tätigkeit in diesem Bereich).
— Beschäftigte nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
— Reaktionszeit während Vorbereitungs- und Ausarbeitungsphase.
Die Vergabestelle behält sich vor zum Nachweis der Eignung anzufordern:
— Bescheinigung und Erklärung über Bilanzen, Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, nach § 45 VgV.
— Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Entwicklungsplanung und Konzeption – Gewichtung 50 %,
— Referenzobjekt 2 des Bewerbers: ein beliebiges Freianlagenprojekt – Gewichtung 50 %.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV (Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/Bachelor-Masterurkunde). Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisverfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, und der Planungsaufgabeentspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen 6 / 7 erfüllt. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt.
Die Angebote können elektronisch in Textform oder elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur abgegeben werden.
Schriftliche Angebote (Papierangebote) sind ab dem 19.10.2018 nicht mehr zugelassen und werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabeunterlagen sind unter www.meinauftrag.rib.de kostenfrei erhältlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Fax: +49 711 / 216-89066