Betrieb eines Web-Portals, 76131 Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: 1001-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.conitas.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines Web-Portals, 76131 Karlsruhe
EVB-IT Servicevertrag (Werkvertrag) für den technischen Betrieb des Web-Portals eines Kunden über eine Laufzeit von 48 Monaten. Der technische Betrieb des Web-Portals verantwortet den Betrieb folgender Systeme und Komponenten: Virtuelle Machinen, System-Software, Version Control System (VCS), CI-/CD-Pipelines und Portal Software. Zu den Aufgaben des technischen Betriebs der beschriebenen Systeme, Komponenten und Tools gehören im Wesentlichen: Überwachung und Steuerung, Behebung von Störungen, Durchführen von Anpassungen und Änderungen, Durchführen von Optimierungen und Weiterentwicklungen, Beraten und Unterstützen der CONITAS bei allgemeinen, technischen Fragestellungen und Durchführen der produktiven Inbetriebnahme.
Karlsruhe, DE
Die Systeme, Komponenten und Tools sind laufend zu überwachen und zu steuern, um einen reibungslosen Betrieb des Web-Portals sicherzustellen.
Störungen und Vorfälle sind innerhalb der vertraglich vorgesehenen Reaktions- und Erledigungszeiten zu behandeln und zu beheben, um den Ausfall des Web-Portals möglichst kurz und in seinen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
Die Systeme, Komponenten und Tools aller Systemumgebungen unterliegen regelmäßiger Anpassungen und Änderungen, welche zu planen sowie effizient, kostengünstig und unter Berücksichtigung der Risikominimierung auszuführen sind.
Sie sind darüber hinaus an die sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen sowie kontinuierlich zu optimieren und weiterzuentwickeln. Die Systemkonfiguration ist ebenso wie die Mechanismen für die Überwachung und Steuerung sowie der Mechanismen zur Durchführung von Anpassungen und Änderungen kontinuierlich zu optimieren und weiterzuentwickeln.
Die CONITAS erwartet vom Auftragnehmer Beratung und Unterstützung in allgemeinen, technischen Fragestellungen.
Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Inbetriebnahme des produktiven Portals sind diverse Aufgaben zu übernehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb eines Web-Portals, 76131 Karlsruhe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2)Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.