Sanierung Freibad Geislingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geislingen an der Steige
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geislingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Freibad Geislingen
Das Freibad der Stadt Geislingen soll saniert werden. Im Rahmen dieses Projekts sollen die bisher getrennt betriebenen Becken des Schwimmer- und Nichtschwimmerbereichs mit einer Gesamtwasserfläche von 1 700 m2 zusammengelegt und auf 1 000 m2 verkleinert werden.
Der Einbau eines Edelstahlbeckens ist vorgesehen. Die Beckenverrohrung und die Aufbereitungstechnik für das Badewasser müssen aufgrund der neuen geometrischen Verhältnisse erneuert werden. Ein neues Technikgebäude wird in der Nähe des Beckens erstellt. Im Technikgebäude sind zudem die Chemikalienlagerung, ein Chlorgasraum und ein Raum für die Heiztechnik vorgesehen. Für die Beckenwassererwärmung wird das BHKW im benachbarten Berufsschulzentrum eingesetzt, damit die dort anfallende Prozesswärme ausgenutzt wird. Parallel wird geprüft, ob der Einsatz einer unterstützenden Solarthermie-Anlage möglich ist.
Eine Machbarkeitsstudie wurde im Vorfeld durchgeführt. Die Unterlagen werden im Rahmen der Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Voraussichtliche Gesamtbaukosten inkl. KG 700:
Ca. 3,5 Mio. EUR netto Voraussichtliche Termine:
Planungsbeginn: September 2021,
Fertigstellung: 30.6.2023.
73312 Geislingen an der Steige
— Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI - Leistungsphasen 1-9,
— Planung Freianlagen gemäß § 39 HOAI - Leistungsphasen 1 - 9,
— Planung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI - Leistungsphasen 1 - 9 + örtl. BÜ,
— Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI - Leistungsphasen 1 - 6,
— Planung Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro) - Leistungsphasen 1 - 9,
— Planung Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI Anlagengruppen 7 (Badewassertechnik + sonstige TGA) und 8 (MSR) - Leistungsphasen 1 - 9.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Im Leistungsumfang sind alle Planungsleistungen und alle erforderlichen Nebenleistungen enthalten, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 5 000 Punkte.
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
1. Anzahl Beschäftigte:
— 10 und mehr Beschäftigte: 250 Punkte,
— weniger als 10 und mehr als 5 Beschäftigte: 125 Punkte.
2. Referenzen Unternehmen Gebäudeplanung (Technikgebäude):
Zwei Referenzprojekte mit folgenden Mindestbedingungen:
Einordnung in mindestens Honorarzone II, Neubauprojekt, Inbetriebnahme ab dem 1.1.2016 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags, Erbringung von mindestens 60 Leistungspunkten.
— Kosten KG 300 netto >= [Betrag gelöscht] EUR : 100 Punkte,
— Kosten KG 300 netto < [Betrag gelöscht] EUR und >= [Betrag gelöscht] EUR : 50 Punkte,
— Gebäude für technische Anlagen bzw. mit hoher technischer Ausstattung: 50 Punkte,
— Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte,
— erbrachte Leistungsphasen 1-9: 100 Punkte.
3. Referenzen Unternehmen Freianlagenplanung:
2 Referenzprojekte mit folgenden Mindestbedingungen:
Einordnung in mindestens Honorarzone III, Inbetriebnahme ab dem 1.1.2016 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags, Erbringung von mindestens 60 Leistungspunkten.
— Projekttyp Freibad mit mindestens 1 000 qm Freifläche: 100 Punkte,
— Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte,
— erbrachte Leistungsphasen 1-9: 100 Punkte.
4. Referenzen Unternehmen Planung Ingenieurbauwerke:
2 Referenzprojekte mit folgenden Mindestbedingungen:
Einordnung in mindestens Honorarzone III, Inbetriebnahme ab dem 1.1.2016 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags, Erbringung von mindestens 70 Leistungspunkten.
— anrechenbare Kosten Edelstahlbecken netto >= [Betrag gelöscht] EUR : 100 Punkte,
— anrechenbare Kosten Edelstahlbecken netto < [Betrag gelöscht] EUR und >= [Betrag gelöscht] EUR : 50 Punkte,
— Wasserfläche >= 750 m2: 200 Punkte,
— Wasserfläche < 750 m2 und >= 500 m2: 100 Punkte,
— Projekttyp: Edelstahlbecken im Außenbereich: 100 Punkte,
— Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte,
— erbrachte Leistungsphasen 1-9: 100 Punkte,
— örtliche Bauüberwachung: 25 Punkte.
5. Referenzen Unternehmen Tragwerksplanung:
5a) Ein Referenzprojekt Beckenanlage mit folgenden Mindestbedingungen:
Einordnung in mindestens Honorarzone II, Inbetriebnahme ab dem 1.1.2016 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags, Erbringung von mindestens 60 Leistungspunkten.
— Wasserfläche >= 750 m2: 100 Punkte,
— Wasserfläche < 750 m2 und >= 500 m2: 50 Punkte,
— Projekttyp: Edelstahlbecken im Außenbereich: 100 Punkte,
— erbrachte Leistungsphasen 1-6: 100 Punkte.
5b) Ein Referenzprojekt Hochbau mit folgenden Mindestbedingungen:
Einordnung in mindestens Honorarzone II, Inbetriebnahme ab dem 1.1.2016 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags, Erbringung von mindestens 60 Leistungspunkten, Neubauprojekt.
— Projekttyp: Gebäude für technische Anlagen bzw. mit hoher technischer Ausstattung: 100 Punkte,
— erbrachte Leistungsphasen 1-6: 100 Punkte.
6. Referenzen Unternehmen Planung Technische Ausrüstung AG 4 + 5:
Ein Referenzprojekt mit folgenden Mindestbedingungen:
Einordnung in mindestens Honorarzone II, Inbetriebnahme ab dem 1.1.2016 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags, Erbringung von mindestens 60 Leistungspunkten.
— anrechenbare Kosten AG 4 + 5 netto >= [Betrag gelöscht] EUR : 100 Punkte,
— Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte,
— erbrachte Leistungsphasen 1-9: 100 Punkte.
7. Referenzen Unternehmen Planung Technische Ausrüstung AG 7 (Badewassertechnik):
Zwei Referenzprojekte mit folgenden Mindestbedingungen:
Einordnung in mindestens Honorarzone II, Inbetriebnahme ab dem 1.1.2016 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags, Erbringung von mindestens 60 Leistungspunkten, Sanierungsprojekte.
— anrechenbare Kosten AG 7 (Badewassertechnik) netto >= [Betrag gelöscht] EUR : 200 Punkte,
— anrechenbare Kosten AG 7 (Badewassertechnik) netto < [Betrag gelöscht] EUR und >= [Betrag gelöscht] EUR : 100 Punkte,
— Wasserfläche >= 750 m2: 300 Punkte,
— Wasserfläche < 750 m2 und >= 500 m2: 150 Punkte,
— Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 100 Punkte,
— erbrachte Leistungsphasen 1-9: 100 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 44 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architekten- / Ingenieurkammer oder der Besitz der Bauvorlageberechtigung (Ausschlusskriterium).
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium),
c) § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Ausschlusskriterium).
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
d) § 122 Abs. 2 Nr.3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der technischen Beschäftigten als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre,
e) § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzprojekte siehe Abschnitt II.2.9.
Siehe Abschnitt II.2.9
Bauvorlageberechtigt
f) § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen,
g) § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten,
h) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen,
i) § 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bieter- und Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126 b BGB abzugeben.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.