ABS/NBS Karlsruhe – Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe – Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe – Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe – Basel, Planungsleistungen Planfeststellungsabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2, S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
— soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— bis zum Ablauf der Teilnahme – bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind (§160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe – Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 164-15:Im Rahmen der Entwurfspalung ist in allen Abschnitten des StA 8A eine Baugrunduntersuchung Stufe 2 erforderlich. Die Planungsleistungen umfassen die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen, Bauüberwachung sowie Vervollständigung/Aktualisierung aller bisher erstellten Baugrundgutachten. Der Leistungsumfang beinhaltet die Vervollständigung der bisherigen Erkundungsprogramme gemäß Regelwerk sowie Detailerkundung des Untergrundes mit Bezug auf Einzelbauwerke.
Teil der bisher beauftragten Generalplanerleistung ist auch die geologische Begutachtung einschließlich der bislang durchgeführten Baugrunderkundung. Die vom Generalplaner bislang erbrachten Leistungen umfassen in erster Linie die Genehmigungsplanung. Die Anträge auf Erlass der Planfeststellung sind mittlerweile in allen Planfeststellungsabschnitten eingereicht. Auf die Planfeststellung folgt die Erstellung der Entwurfsplanung, die ebenfalls dem Generalplaner übertragen ist. Die nun zu beauftragenden Planungsleistungen umfassen die Detaillierung der bislang für die Genehmigungsplanung erbrachten geotechnischen Gutachterleistungen. Sie werden für die konkretere Ausgestaltung der weiteren Entwurfsplanung, insbesondere die Gestaltung der Erdbauwerke und die Gründungsempfehlungen erforderlich. Aus diesen Gründen können die zu vergebenden weiteren geotechnischen Planungsleistungen nur einheitlich durch den bisher tätigen Generalplaner, bzw. den Baugrundgutachter erbracht werden. Zum einen s