Winterdienst Los 1 2021/22 Referenznummer der Bekanntmachung: 190-2021-0006
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst Los 1 2021/22
Winterdienst.
Winterdienstarbeiten an offenen Haltestellen, Zuwegen und Betriebswegen im Los 1 der Stuttgarter Straßenbahnen AG.
Der Vertrag kann 3 mal um ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 1, 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21SchwarzArbG, § 21 AentG und § 98c AufenthG,
— unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG),
— unterschriebene Eigenerklärung, dass über das Vermögen desUnternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich dasUnternehmen nicht in Liquidation befindet.
Der AG stellt hierzu das Formblatt „Eigenerklärung“ zur Verfügung.
— aktueller (zum Schlusstermin ( vgl .Ziff. IV.2.2) der Bekanntmachung) nicht älter als 1 Jahr) Handelsregisterauszug,
— Erklärung zu Zahlung von Mindestlohn und zu Tariftreue.
Der AG stellt hierzu das Formblatt „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt BW“ zurVerfügung.
— Gewerbezentralregisterauszug,
— Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre mit Angabe der Anteile Winterdienst sowiedavon für die SSB (falls vorhanden).
Darstellung von einem mit der zu vergebenen Leistung vergleichbaren Referenzprojekt über eineWinterdienstleistung, die zugleich folgende Kriterien erfüllen muss:
— das Referenzprojekt muss aus den letzten 5 Jahren stammen,
— das Auftragsvolumen des Referenzprojektes muss eine Mindest-Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto je Winterdienstsaison betragen.
Erforderliche Angaben zu der Referenz:
— Ansprechpartner mit Telefonnummer,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Auftragswert in Euro, aufgegliedert nach Leistungen, die als Hauptunternehmer, als Arge-Partnerund/oder als Nachunternehmer ausgeführt wurden.
Der Auftraggeber prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
— Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1) bis III.1.3),
— Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen,
— Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Im Übrigen s. II.2.9).
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.