Umrüstung itcs-Fahrzeugplattform der Fahrzeugserie DT8.S Referenznummer der Bekanntmachung: 110-2020-0013
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umrüstung itcs-Fahrzeugplattform der Fahrzeugserie DT8.S
Umrüstung von 74 Züge der Fahrzeugserie DT8.S mit einem neuen itcs-Bordrechner sowie aller erforderlichen Komponenten.
Hauptwerkstatt
Umrüstung von 74 Züge der Fahrzeugserie DT8.S mit einem neuen itcs-Bordrechner sowie aller erforderlichen Komponenten. Geplanter Serienumbaubeginn ist im Zeitraum 7.9.2021-30.9.2021. Der genaue Beginn des Serienumbaus wird mit dem AN im Mai 2021 verbindlich vereinbart. Es muss jeweils an 2 Zügen parallel gearbeitet werden. Die Bereitstellung der Fahrzeuge erfolgt anhand des vom AN mit dem AG erstellten Projektplan, unter Angaben der zeitlichen Abfolge welcher zwingend mit dem AG abgestimmt werden muss. Der Projektplan ist 2 Wochen nach der Auftragsvergabe dem AG vorzulegen. Vor der Angebotsabgabe ist vom Anbieter zwingend ein vor Ort Termin für die Begutachtung des Fahrzeugtyps und der Örtlichkeiten mit dem AG zu vereinbaren. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wird erst nach einer erfolgten Mustermontage, die die Stuttgarter Straßenbahnen im November 2020 durchführt, im Dezember 2020/Januar 2021 erfolgen.
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umrüstung itcs-Fahrzeugplattform der Fahrzeugserie DT8.S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walsrode
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29664
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.