EU-weite Ausschreibung eines Medienentwicklungsplans für die Schulen des Ortenaukreises Referenznummer der Bekanntmachung: 104-21-06-He
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ortenaukreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung eines Medienentwicklungsplans für die Schulen des Ortenaukreises
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Ortenaukreis beabsichtigt, die vorhandenen IT-Strukturen an seinen insgesamt 22 kreiseigenen Schulen (13 Berufliche Schulen und neun Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren) an insgesamt zehn dezentralen Standorten zu modernisieren und – soweit möglich und sinnvoll – zu standardisieren. In einem ersten Schritt soll (auf Grundlage bereits vorliegender Medienentwicklungspläne der einzelnen Schulen) ein zusammenfassender Master-Medienentwicklungsplan für die kreiseigenen Schulen erstellt werden.
Der Medienentwicklungsplan soll in Zusammenarbeit mit den einzelnen Schulen und dem Schulträger erarbeitet werden.
Sollten mehr als 4 Bewerber die gesetzten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl der Bewerber anhand folgender Auswahlkriterien und Systematik:
Zur Abgabe eines Angebotes, werden vorrangig Bewerber (oder Bewerbergemeinschaften) aufgefordert, welche über einen Gesamtumsatz von mind. [Betrag gelöscht] EUR in jedem einzelnen der Geschäftsjahre 2018 bis 2020 verfügen (Auswahlkriterium 1) und welche zusätzlich oder im Rahmen der zu den Mindestbedingungen (vgl. Ziffer III.1.3) vorzulegenden Referenzen über mindestens eine Referenz über die Umsetzung eines Medienentwicklungsplans (z. B. durch die Bearbeitung von Förderanträgen im Rahmen des „DigitalPakt Schule“) verfügen. Das Projekt muss ab 2020 bearbeitet oder abgeschlossen worden sein. Die anzugebende Referenz (Eigenerklärung) muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang) (Auswahlkriterium 2). Hinweis: Die Auswahlkriterien 1 und 2 müssen beide erfüllt sein, damit ein Bewerber vorrangig berücksichtigt wird.
Sollten nicht mindestens 4 Bewerber auch die gesetzten Auswahlkriterien erfüllen, werden aus der Gruppe der Bewerber, welche die Mindestkriterien erfüllen, weitere Bewerber hinzugelost, so dass die angestrebte Mindestzahl von 4 Bewerbern für die zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens gesichert ist. Sollten mehr als 4 Bewerber auch die gesetzten Auswahlkriterien erfüllen, erfolgt auch in diesem Fall eine Losentscheidung.
— Unterstützung bei der Erstellung von Förderanträgen,
— Unterstützung bei der Technik-Auswahl,
— Unterstützung bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse für künftige Ausschreibungen,
— ggf. weitere optionale Leistungen gemäß dem Ergebnis der Verhandlungsgespräche.
Zu Ziffer II.2.7):
Bei der angegebenen Laufzeit handelt es sich um die derzeitige Schätzung der ausschreibenden Stelle. Der Zeitplan für die Leistungserbringung ist im Rahmen der Verhandlungsgespräche zu erörtern und wird final in dem mit dem Bestbieter abzuschließenden Vertrag festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers.
— Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1,0 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
— Eigenerklärung über die Anzahl des Fachpersonals,
— Eigenerklärung zu Referenzen des Bewerbers über die Erstellung eines Medienentwicklungsplans für kommunale Schulträger.
— Eigenerklärung, dass in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) jeweils durchschnittlich mindestens 3 Mitarbeiter mit Hochschulabschluss im Bereich Medienentwicklungsplanung oder Schulentwicklungsplanung beim Bewerber beschäftigt waren,
— Eigenerklärung zu mindestens 3 Referenzen des Bewerbers über die Erstellung eines Medienentwicklungsplans für kommunale Schulträger. Die Projekte müssen im Zeitraum 2017 bis 2020 bearbeitet und spätestens 2021 abgeschlossen worden sein. Die Referenzen müssen diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).
Einhaltung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2. Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation über die elektronische Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ zum Herunterladen bereitstehen. Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen.
3. Rückfragen sind ausschließlich schriftlich über den entsprechenden Projektzugang der Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten und werden ausschließlich schriftlich auf diesem Wege beantwortet. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen spätestens bis zum 5.7.2021 über die oben genannte Vergabeplattform eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4. Der vollständige, den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ einzureichen (vgl. Ziffer I.3).
5. Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
6. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
7. Zu Ziffer IV.2.3) und IV.2.6): Bei den angegebenen Daten handelt es sich um die derzeit geplanten Termine/Fristen, welche im Laufe des Vergabeverfahren ggf. noch geändert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.