Operative Baulogistik Referenznummer der Bekanntmachung: 111_02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikverbund-suedwest.de
Adresse des Beschafferprofils: www.klinikverbund-suedwest.de
Abschnitt II: Gegenstand
Operative Baulogistik
Für die wirtschaftliche Neuordnung des Klinikverbundes Süd-West werden die Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen in einem Neubau auf dem Flugfeldgelände in Böblingen zusammengelegt. Gemäß Aufgabenstellung galt es, die medizinischen Belange eines Großklinikums mit seinen engen Funktionsbeziehungen mit dem städtebaulichen Kontext, aufbauend auf den Ergebnissen des städtebaulichen Ideen-Wettbewerbs zu vereinen. Dabei sollen die Bezüge zum Bahnhof Böblingen/Stadtkern, sowie die städtebauliche Leitidee und Stadtentwicklung nahtlos an das Planungsgebiet in der Planung berücksichtigt und integriert werden. Es wird ein Haus mit ca. 700 Betten und 15 OP-Sälen (davon 2 Reserveflächen) geplant.
Inhalt der Beschaffung ist die operative Logistikdienstleistung (Logistik für Personen- und Verkehrsströme inkl. Zugangs- & Zufahrtskontrolle, Baufeldkoordination), Stellung von Baustelleneinrichtungen, Übernahme der Abfallentsorgung/Entsorgungslogistik (Full-Service), Containeranlagen (Betreibermodell für weitere AN), Bauhilfsleistungen.
Flugfeld Böblingen Flugfeldareal
71034 Böblingen
Inhalt der Beschaffung ist die operative Logistikdienstleistung (Logistik für Personen- und Verkehrsströme inkl. Zugangs- & Zufahrtskontrolle, Baufeldkoordination), Stellung von Baustelleneinrichtungen, Übernahme der Abfallentsorgung/Entsorgungslogistik (Full-Service), Containeranlagen (Betreibermodell für weitere AN), Bauhilfsleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter
— in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB/§ 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A,
— in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB/§ 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A,
— in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB/§ 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung; § 6e EU Abs. 3 gilt entsprechend,
— in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 Nr.4 GWB/§ 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A,
— in den vergangenen 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB/§ 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A,
— in den vergangenen 3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB/§ 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A,
— dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt,
— dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegt,
— dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu fordern,
— Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuerung und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Bieter beitragspflichtig ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vom Bieter zu fordern,
— in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— für die zu erbringende Leistung in die Handwerksrolle eingetragen ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Der Bewerber hat einen aktuellen Nachweis über seine Eintragung in die Handwerksrolle vorzulegen, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote nicht älter als 6 Monate ist (Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
1. Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (Euro, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Elektroinstallationsleistungen,
2. Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal,
2. Angaben über die abgeschlossene Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen der operativen Baulogistik für ein Projekt mit Baukosten über 100 Mio. EUR brutto (KGR 200-600). Die Leistung gilt als in den letzten 5 Jahren erbracht, wenn sie nach dem 1.1.2016 fertiggestellt wurde.
Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formular Eignung zu machen:
— Projektbezeichnung,
— Angabe des Unternehmens, das die Referenz erbracht hat,
— Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner (Name, Telefon und E-Mail),
— Angabe zum Ausführungszeitraum des Projekts,
— Angabe zum Fertigstellungsdatum der Leistungen,
— Angabe zu den Baukosten (KGR 200-600),
— Angabe der Auftragssumme in Euro/netto,
— Angabe, welche Leistungen Gegenstand der Referenzleistung waren, mindestens Angaben zur etwaigen Leistungserbringung über Bauphasen mittels Personalkonzept, einer übergeordneter Koordination des Baufelds, sowie Einsatz/Nutzung eines eigenen Systems bei der Leistungserbringung zur Zutrittskontrolle/Transportmanagement, einer Einrichtung und Entsorgung von Baustellenabfällen im Full-Service und einer Einrichtung und Verwaltung von Tagesunterkünften und Bürocontainern (im Betreibermodell),
— kurze Beschreibung des Projektes unter Angabe der konkreten Information, welche Leistungen genau ausgeführt wurden.
1. Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Leistungen, die die o.g. Anforderungen erfüllen,
2. Mindestens eine Referenz muss eine Leistungserbringung über Bauphasen mittels Personalkonzept vorweisen,
3. mindestens eine Referenz mit übergeordneter Koordination des Baufelds, sowie Einsatz/Nutzung eines eigenen Systems bei der Leistungserbringung zur Zutrittskontrolle/Transportmanagement,
4. mindestens eine Referenz mit Einrichtung und Entsorgung von Baustellenabfällen im Full-Service,
5. mindestens eine Referenz mit Einrichtung und Verwaltung von Tagesunterkünften und Bürocontainern (im Betreibermodell).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens 3, höchstens 5 geeignete Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Gewertet werden die nach den jeweiligen nachfolgenden Kriterien drei besten Referenzen des jeweiligen Bewerbers, die die Mindestanforderung erfüllen. Insgesamt können maximal 21 Punkte erzielt werden.
Die Bewertung nach den Bewertungskriterien erfolgt folgendermaßen:
Baukosten der Referenzen:
— Baukosten 100 bis 150 Mio. EUR brutto (KGR 200-600) 1 Punkt,
— Baukosten über 150 bis 200 Mio. EUR brutto (KGR 200-600) 2 Punkte,
— Baukosten über 200 Mio. EUR brutto (KGR 200-600) 3 Punkte.
Bei diesem Kriterium können maximal 9 Punkte erreicht werden.
— Leistungserbringung der Referenzen über Bauphasen mittels Personalkonzept 1 Punkt.
Bei diesem Kriterium können maximal 3 Punkte erreicht werden.
— Referenz mit übergeordneter Koordination des Baufelds, sowie Einsatz/Nutzung eines eigenen Systems bei der Leistungserbringung zur Zutrittskontrolle/Transportmanagement 1 Punkt.
Bei diesem Kriterium können maximal 3 Punkte erreicht werden.
— Referenz mit Einrichtung und Entsorgung von Baustellenabfällen im Full-Service 1 Punkt.
Bei diesem Kriterium können maximal 3 Punkte erreicht werden.
— Referenz mit Einrichtung und Verwaltung von Tagesunterkünften und Bürocontainern (im Betreibermodell) 1 Punkt.
Bei diesem Kriterium können maximal 3 Punkte erreicht werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, deren beste Referenz, die die Mindestanforderung erfüllt, die bessere Punktzahl erreicht hat. Sofern auch dann noch ein Punktegleichstand vorliegt, wird derjenige Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bevorzugt, deren nach der vorher beschriebenen Wertung beste Referenz die höheren Baukosten vorweisen kann.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYYGYYBW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.