Freigestellter Schülerverkehr im Hohenlohekreis Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/3428
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Künzelsau
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hohenlohekreis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr im Hohenlohekreis
Gegenstand des Vergabeverfahrens war die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen der vom PBefG freigestellten Personenbeförderung von SchülerInnen von ihrer Wohnadresse zu den unter II.2.1) genannten kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) bzw. zu Sammelpunkten von Sammelbussen und zurück (insgesamt 4 Lose) durch den Hohenlohekreis.
Der Auftrag war in insgesamt 4 Lose aufgeteilt.
— Los 1: Gaisbach, Kocherstetten, Künzelsau, Kupferzell, Waldenburg,
— Los 2: Dörzbach, Eberstal, Weldingsfelden, Stachenhausen, Krautheim, Künzelsau, Mulfingen,
— Los 3: Ingelfingen, Künzelsau, Niedernhall, Schöntal, Zweiflingen,
— Los 4: Bretzfeld, Künzelsau, Neuenstein, Öhringen, Pfedelbach, Tiefensall.
Los 1: Gaisbach, Kocherstetten, Künzelsau, Kupferzell, Waldenburg
Hohenlohekreis
Beförderung von SchülerInnen zwischen den Orten Gaisbach, Kocherstetten, Künzelsau, Kupferzell, Waldenburg und der Erich Kästner-Schule (Krautheimer Weg 2, 74653 Künzelsau) bzw. der Geschwister Scholl Schule (Max-Beckmann-Str. 1, Künzelsau - Taläcker). Die Leistungserbringung erfolgt mit 3 Kleinbussen (Pkw mit 8 Fahrgastplätzen) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Los 2: Dörzbach, Eberstal, Weldingsfelden, Stachenhausen, Krautheim, Künzelsau, Mulfingen
Hohenlohekreis
Beförderung von SchülerInnen zwischen den Orten Dörzbach, Eberstal, Weldingsfelden, Stachenhausen, Krautheim, Künzelsau, Mulfingen und der Erich Kästner-Schule (Krautheimer Weg 2, 74653 Künzelsau) bzw. der Geschwister Scholl Schule (Max-Beckmann-Str. 1, Künzelsau - Taläcker) bzw. dem Jagsttalbus. Die Leistungserbringung erfolgt mit 4 Kleinbussen (Pkw mit 8 Fahrgastplätzen) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Los 3: Ingelfingen, Künzelsau, Niedernhall, Schöntal, Zweiflingen
Hohenlohekreis
Beförderung von SchülerInnen zwischen den Orten Ingelfingen, Künzelsau, Niedernhall, Schöntal, Zweiflingen und der Erich Kästner-Schule (Krautheimer Weg 2, 74653 Künzelsau) bzw. der Geschwister Scholl Schule (Max-Beckmann-Str. 1, Künzelsau - Taläcker). Die Leistungserbringung erfolgt mit 3 Kleinbussen (Pkw mit 8 Fahrgastplätzen) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Los 4: Bretzfeld, Künzelsau, Neuenstein, Öhringen, Pfedelbach, Tiefensall
Hohenlohekreis
Beförderung von SchülerInnen zwischen den Orten Bretzfeld, Künzelsau, Neuenstein, Öhringen, Pfedelbach, Tiefensall und der Erich Kästner-Schule (Krautheimer Weg 2, 74653 Künzelsau) bzw. der Geschwister Scholl Schule (Max-Beckmann-Str. 1, Künzelsau - Taläcker) bzw. den Sammelbussen Öhringen EKS, Sammelbus Öhringen GSS, Sammelbus Neuenstein. Die Leistungserbringung erfolgt mit 7 Kleinbussen (Pkw mit 8 Fahrgastplätzen) an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gaisbach, Kocherstetten, Künzelsau, Kupferzell, Waldenburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leonberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottenburg am Neckar
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72108
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leonberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dörzbach, Eberstal, Weldingsfelden, Sachenhausen, Krautheim, Künzelsau, Mulfingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Künzelsau
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74653
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingelfingen, Künzelsau, Niedernhall, Schöntal, Zweiflingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leonberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottenburg am Neckar
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72108
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leonberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bretzfeld, Künzelsau, Neuenstein, Öhringen, Pfedelbach, Tiefensall
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter der Ziffer II.1.7) sowie der Ziffer V.2.4) der jeweiligen Auftragsvergaben handelt es sich
Um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRR8E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieterinnen und Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.