Erweiterung fem Forschungsinstitut Edelmetalle + Metallchemie
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Gmünd
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 711 / 18744-14
Fax: +49 711 / 18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fem-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung fem Forschungsinstitut Edelmetalle + Metallchemie
Das fem Forschungsinstitut Edelmetalle + Metallchemie in Schwäbisch Gmünd plant die Erweiterung seines Institutsgebäudes.
Der Erweiterungsbau soll Laborräume mit hohen Anforderungen (chemische und physikalische Labore), Konferenzräume sowie die zugehörigen Büro-/Verwaltungsräume enthalten.
— voraussichtliche Gesamtbaukosten: ca. 14 Mio. EUR netto (KG 100-700),
— Fläche: ca. 3 300 m2.
Termine:
Da das Vorhaben gefördert wird, ist eine schnelle Abwicklung des Projektes notwendig, das Projekt muss bis zum 31.12.2023 schlussabgerechnet sein. Daher sind folgende Termine einzuhalten:
— Fertigstellung Entwurf: 6 Wochen nach Auftragsvergabe,
— Baubeginn: Anfang September 2021,
— Baufertigstellung: Frühjahr 2023.
73525 Schwäbisch Gmünd
— Planung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI,
— Anlagengruppen 1-3,
— Leistungsphasen 1-9.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
REACT-EU
Aufgrund der Fördermittel und der damit verbundenen Vorgabe der Schlussabrechnung des Projekts bis zum 31.12.2023 wird in diesem Verfahren von der Verkürzungsmöglichkeit der Fristen gemäß § 17 Abs. 3 und Abs. 7 VgV Gebrauch gemacht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Technische Ausrüstung – HLS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73730
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.