Neubeschaffung von Stadbahnfahrzeugen der Baureihe S-DT8.16 Referenznummer der Bekanntmachung: 110-2021-0006
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubeschaffung von Stadbahnfahrzeugen der Baureihe S-DT8.16
Neubeschaffung von Stadbahnfahrzeugen der Baureihe S-DT8.16.
Stuttgarter Straßenbahnen AG
Schockenriedstraße 50
70565 Stuttgart
Neubeschaffung von Stadbahnfahrzeugen der Baureihe S-DT8.16:
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG betreibt ein Stadtbahnnetz mit 23 Linien und einer Streckenlänge von 239 km. Jährlich befördert die SSB mit 204 Stadtbahnfahrzeugen und 263 Omnibussen ca. 180 Mio. Fahrgäste.
Aufgrund des Alters der Stadtbahnwagen S-DT 8.4 und S-DT 8.S ist die Beschaffung von Ersatzfahrzeugen in Form einer sechzehnten Bauserie vom Typ S-DT 8 (Stuttgarter Doppel-Triebwagen mit 8 Achsen) erforderlich.
Die im Folgenden beschriebene Serie S-DT 8.16 stellt gegenüber den bereits in Stuttgart vorhandenen Fahrzeugen der vierten bis zur fünfzehnten Bauserie eine Weiterentwicklung dar. Geplant ist es die Fahrzeuge der Serie S-DT 8.4 und optional in weiteren Lieferlosen die Fahrzeuge S-DT 8.S durch diese in dieser Ausschreibung beschriebenen Züge zu ersetzen.
Da die Stuttgarter Straßenbahnen AG auf kurzfristig auftretende Bedarfslagen ohne größere zeitliche Verzögerungen reagieren können muss, möchte die Stuttgarter Straßenbahnen AG eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Stadtbahnfahrzeugen der Baureihe S-DT 8.16 schließen.
Es ist vorgesehen, dass im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung während der Vertragslaufzeit 40 Stadtbahnfahrzeuge der Baureihe S-DT 8.16 beschafft werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch das Recht vor, eine höhere Menge an Stadtbahnfahrzeugen der Baureihe S-DT8.16 zu kaufen.
Weiterhin muß eine optionale Lieferung von weiteren 30 baugleichen Stadtbahnwagen in einer minimalen Liefergröße von 10 Fahrzeugen Vertragsbestandteil sein.
Der Rahmenvertrag endet nach 8 Jahren.
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (BG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Firmenangaben zur Verfügung.
2. Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt – LTMG).
Vorlage einer Eigenerklärung, dass:
— Über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Vorlage einer Eigenerklärung, dass:
— Keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
3. aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate.
4. Vorlage von Bescheinigungen, dass:
— Das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und eine entsprechende Bescheinigung von der Behörde (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate) beigefügt ist.
5. Sofern eine BewG ein Angebot einreicht, ist mit dem Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der BewG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
Die Bewerbergemeinschaft muss einen Bevollmächtigten benennen, der als alleiniger Ansprechpartner für die Vergabestelle fungiert. Die Vergabestelle wird nur mit diesem Bevollmächtigtem korrespondieren und muss Erklärungen anderer, nicht von der Bietergemeinschaft entsprechend Bevollmächtigter, mit Wirkung für die Bewerbergemeinschaft nicht entgegennehmen
Die BewG haben in obiger Bewerbergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bewerbergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder BewG bzw. der Vertreter der BewG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der BewG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine am Verfahren zu beteiligen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Bewerbergemeinschaft zur Verfügung.
6. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Angebot zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z. B. Verpflichtungserklärung). Sofern der Bieter sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Angebot die in Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung sowie das Formblatt Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens vor Zuschlagserteilung zur Verfügung zu stellen.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1. Der Bewerber hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung (spätestens bei Angebotsabgabe) nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Sublimits, Selbstbehalte) zu nennen. Die Versicherungssumme je Schadenereignis muss mindestens betragen:
— für Personen- und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Ferner ist zu bestätigen, dass die Versicherungsprämie gezahlt bzw. der Versicherungsvertrag in Kraft ist.
2. Der Bewerber hat im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens ein ausgeglichenes Geschäftsergebnis erzielt (bitte GuV und Bilanz beilegen) und einen Gesamtumsatz von durchschnittlich mindestens 100 Mio. EUR netto je Geschäftsjahr.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1. Referenzen:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Der Bewerber muss Erfahrungen hinsichtlich der Konstruktion, Fertigung und Inbetriebnahme von Stadtbahn- oder U-Bahn-Fahrzeugen für den Personennahverkehr nachweisen. Die Bewerber müssen hierfür zwingend Referenzprojekte nachweisen, die zwingend folgende Anforderungen erfüllen.
Produktion und Zulassung von mindestens 20 Stadtbahn- oder U-Bahn-Fahrzeugen (Niederflur- oder Hochflurfahrzeuge) gem. § 62 Abs. 6 BOStrab (Personennahverkehr) in der Zeit zwischen dem 1.1.2016 und dem 30.4.2021 (Referenzzeitraum).
Die Anforderungen können in einem oder mehreren Referenzprojekten nachgewiesen werden.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Das Unternehmen/der geplante Leistungsort muss die folgenden gültigen Zertifizierungen nachweisen:
— DIN 6701: Kleben von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen,
— DIN EN 15085: Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen,
— Zertifiziertes Messgleis gemäß DIN 27202-10 bzw. DIN 25043,
— ZfP-Kompetenzen gemäß DIN EN ISO 9712 (mindestens in der Qualifikationsstufe 2 für die Prüfverfahren VT, PT, UT und MT,
— der Anbieter kann für sich selbst und alle an der Produktion und am Engineering der Fahrzeuge beteiligen Werke eine gültige Zertifizierung gem. DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorlegen,
— der Anbieter kann für alle an der Produktion der Fahrzeuge beteiligen Werke eine gültige Zertifizierung gem. DIN ISO 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorlegen.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Verfügung.
Der Auftraggeber prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
— Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1) bis III.1.3),
— Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen,
— Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Die geforderten Kautionen oder Sicherheiten entnehmen Sie bitte unseren kostenlos und barrierefrei zugänglichen Vergabeunterlagen auf unserer Vergabeplattform www.tender 24.de.
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Es ist eine Rechtsform zu wählen, die eine gesamtschuldnerische Haftung erfordert.
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Die interessierten Bewerber können mit den in dieser Bekanntmachung aufgeführten Angaben, Erklärungen, Nachweisen ihr Angebot einreichen.
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die über der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Die Bewerber haben zu beachten, dass die Unterlagen unter Angabe der zu erklärenden Person abzugeben sind.
Die Unterlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner:
Siehe unter https://www.ssb-ag.de/dsgp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.