Neubau Energiezentrale Mitte in Bietigheim-Bissingen – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5-8 gem. §§ 33 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bietigheim-Bissingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sw-bb.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av131673
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Energiezentrale Mitte in Bietigheim-Bissingen – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5-8 gem. §§ 33 ff. HOAI
Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen beabsichtigen den Neubau einer neuen Energiezentrale, der EZM (Energiezentrale Mitte) zur Wärme- und Kälteversorgung des ehemaligen DLW-Geländes in Bietigheim-Bissingen. Für die Maßnahme werden derzeitig Gesamtkosten (Kgr. 300-400) in Höhe von 9,55 Mio. EUR netto angesetzt. (Kostengruppe 300: [Betrag gelöscht] EUR netto, Kostengruppe 400: [Betrag gelöscht] EUR netto).
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5-8 gem. §§ 33 ff. HOAI.
Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen beabsichtigen den Neubau einer neuen Energiezentrale, der EZM (Energiezentrale Mitte) zur Wärme- und Kälteversorgung des ehemaligen DLW-Geländes in Bietigheim-Bissingen.
Für die Energiezentrale Mitte ist ein innovatives Erzeugerkonzept mit Sektorenkopplung (Gas/Strom/Wärme/Kälte) vorgesehen. Hauptanlagenteile der neuen Energiezentrale sind u.a. 2 Kraft-WärmeKopplungs-Anlagen mittels Blockheizkraftwerk, 4 Wärmepumpen mit einer Gesamtleistung von ca. 2 300 kW, 2 Hybridkühler mit einer Leistung von je ca.1,2 MW, sowie ein Erdgaskessel zur Abdeckung der Versorgung im Spitzenlastfall mit einer Leistung von ca. 8 MW.
In einem späteren Bauabschnitt (nicht Gegenstand dieser Beauftragung) sind zusätzlich ein Holzhackschnitzelkessel (3 MW) sowie 4 Wärmepumpen-Kältemaschinen mit einer Kälteleistung von 4 x ca. 360 kW vorgesehen.
Die Beauftragung der nachstehenden Besonderen Leistungen wie auch zusätzlicher Leistungen je Planungsdisziplin (vgl. Honorarangebotsformblatt in den Vergabeunterlagen) ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Optionen:
— Stufe 2: Leistungsphase 8 gemäß HOAI,
— ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI,
Die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. Stufen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Energiezentrale Mitte in Bietigheim-Bissingen – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5-8 gem. §§ 33 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim am Neckar
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber verkürzte gemäß § 15 Abs. 2 S. 2 SektVO die Teilnahmefrist und verweist in diesem Zusammenhang auf die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie (VwV Investitionsfördermaßnahmen öA) vom 20. August 2020.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).