Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 5/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber beabsichtigt die technische Erneuerung mehrerer großer UKW-Sendeanlagen in den Jahren 2021 bis 2024.
Zusätzlich soll der Saarländische Rundfunk (SR) zum Bezug einer großen UKW-Sendeanlage über diese Rahmenvereinbarung berechtigt sein.
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen abzuschließen.
An dieser Rahmenvereinbarung ist neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung der SR beteiligt.
An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen:
Lieferung von UKW-Sendeanlagen:
— UKW-Sender mit 10 KW Sendeleistung und Wasserkühlung,
— UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Wasserkühlung,
— UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Luftkühlung,
— Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen: Pumpen, Rüstsätze Sender, Messstellen (Richtkoppler), Rüstsätze Prüflast, Wärmetauscher mit weiteren zugehörigen Funktionskomponenten (z.B. Wärmetauscher-Gestelle, Edelstahlverrohrung, Kühlwasserschläuche, etc.), Weichenanschlüsse.
Leistungen zur Implementierung an den Standorten der Sendeanlagen:
— Bautechnische Begehung (BTB),
— Planungsleistungen (z. B. Gestellpläne, Elektroanschlüsse, etc.),
— Lieferleistungen,
— Aufbau der Sendeanlagen,
— Aufbauarbeiten der Kühlung,
— Inbetriebnahme und Abnahme der Sendeanlagen am jeweiligen Standort.
Serviceleistungen im Regelbetrieb der UKW-Sendeanlagen:
— Technische Unterstützung,
— Ersatzteilversorgung.
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zur Lieferung und Implementierung von mindestens 4 großen UKW-Sendeanlagen an Standorten in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1.9.2021.
Eine Verlängerungsoption um 12 Monate.
— Prüflast zur messtechnischen Überprüfung der UKW-Sendeanlage,
— Aufpreis für eine Edelstahlverrohrung,
— Gedoppelte Vorstufen für die UKW-Sender,
— Optionale Schulung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 1.4.1 a - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. (A 1.1).
— Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr). (A 2.1).
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
— Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
— Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
— Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
— Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.
— Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und zur Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.
— Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1 b - Erklärung Eignungsleihe“ vorzulegen.
— Der Auftraggeber beachtet die Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (MiLoG) vgl. Kapitel 3.3 Verfahrensunterlagen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen (A 3.1): Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Mio EUR je Schadensereignis gem. Ziffer 11. der „Anlage 2.1 - Allgemeine Einkaufsbedingungen des SWR“. Jeweils mindestens 2-fach maximiert oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre. (A 3.2).
— Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). (A 3.3).
— Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung. (B 3.2).
— Bewertung des Bonitätsindex aus o. a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel). (B 3.3).
— Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in 4 Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
— Niedriger Zielerfüllungsgrad = Niedrige Punktzahl (20 Punkte),
— Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (40 Punkte),
— Hoher Zielerfüllungsgrad = Hohe Punktzahl (60 Punkte),
— Sehr hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (80 Punkte).
Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte jeweils grob aufgeführt.
Im Einzelnen bedeutet dies bei der Bewertung:
— Bewertung der Eigenkapitalquote (B 3.2):
—— 3 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10 %,
—— 6 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10 % und < 20 %,
—— 9 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20 % und < 30 %,
—— 12 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30 %.
— Bewertung des Bonitätsindex (B 3.3):
—— 2 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Schwache Bonität,
—— 4 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität,
—— 6 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität,
—— 8 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute und hervorragende Bonität.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen (A 3.1): Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Mio EUR je Schadensereignis gem. Ziffer 11. der „Anlage 2.1 - Allgemeine Einkaufsbedingungen des SWR“. Jeweils mindestens zweifach maximiert oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. (A 3.2).
— Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). (A 3.3)
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter insgesamt bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gleich oder mehr als 62 Eignungspunkte erreicht hat.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— Ein in den vergangenen 3 Jahren begonnenes Referenzprojekt für die „Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen“ in vergleichbarer Art. Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage (eignungsbezogen)“. (A4.1).
— Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf „Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen“. (A4.2).
— Einreichung eines in den vergangenen 3 Jahren begonnenen Referenzprojekts für die „Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen“ in vergleichbarer Art. (B 4.1) Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung.
Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Projektinhalt, technischer Realisierung der UKW-Sendeanlage sowie Implementierungs- und Serviceleistungen bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt:
— 12 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt nur in einem der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
— 24 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 2 der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
— 36 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 3 der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
— 48 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in allen 4 Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
— Einreichung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf „Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen“ (B 4.2). Die Bewertung erfolgt wie folgt:
— 8 Punkte - Geringer Zielerfüllungsgrad - QM befriedigend umgesetzt.
— 16 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad - QM gut ein -und umgesetzt.
— 24 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein - und umgesetzt.
— 32 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein -und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— Ein in den vergangenen drei Jahren begonnenes Referenzprojekt für die „Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen“ in vergleichbarer Art. Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage (eignungsbezogen)“. (A 4.1).
— Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf „Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen“. (A 4.2).
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter insgesamt bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gleich oder mehr als 62 Eignungspunkte erreicht hat.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
— Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG),
— Verfahrensunterlagen der VU's gem. Kapitel 2.3.1 Hinweis zum Datenschutz,
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft / jeder vorgesehene Unterauftragnehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder § 4 Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Unterauftragnehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]